Welcher Streitwert? Klage gegen Aktiengesellschaft

2. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
DarkBlue
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher Streitwert? Klage gegen Aktiengesellschaft

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen hat uns ein Prof ein paar Tipps gegeben, wie man sich beim Vorstand einer Aktiengesellschaft unbeliebt machen kann und gleichzeitig noch ein "bisschen" Geld verdienen kann ;-)

Welcher Streitwert würde denn angesetzt werden, wenn man bei einer Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift beim Notar einlegt und anschließend vor dem Landgericht Klage einreicht?

Freue mich über hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

DarkBlue

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wenn man bei einer Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift beim Notar einlegt

Wogegen denn?

und anschließend vor dem Landgericht Klage einreicht

Wegen was denn?

Mit so wenig Substanz kann man überhaupt nichts sagen.

Im übrigen müssen Sie schon mit einem Streitwert über 5000 EUR ankommen, damit Sie überhaupt erst vor dem LG klagen können.

wie man sich beim Vorstand einer Aktiengesellschaft unbeliebt machen kann und gleichzeitig noch ein bisschen Geld verdienen kann

Das haben schon viele versucht, geendet hat das meist teuer und/oder im Knast.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DarkBlue
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mareike,

danke schon mal für deine Antwort.

Widerspruch kann man z.B. dann einlegen, wenn der Vorstand bei einer Hauptversammlung die Frage eines Aktionärs nicht beantworten möchte.
Oder auch gegen anderweitige Formfehler.

Damit das ganze "wirkt" reicht man Klage vor dem Landgericht ein.

Unser Prof wusste leider nicht, welchen Streitwert dann das Gericht festsetzen würde.
Deswegen stelle ich die Frage hier in diesem Forum.

Wieso soll das für jemanden teuer enden?
Wenn man keine Ahnung hat, was man macht, dann kann ich es mir schon vorstellen, dass man drauf zahlt.
Was ich auch gar nicht nachvollziehen kann, ist deine Aussage, dass man dann im Knast landen kann.
Wie kommt du darauf?
Das ganze ist ja Zivilrecht und nicht Strafrecht...

Würde mich über nähere Infos sehr freuen.

Danke und Gruß

DarkBlue

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Damit das ganze wirkt reicht man Klage vor dem Landgericht ein.

Erstens brauchen Sie für eine Klage vor dem LG einen Anwalt.
Zweitens müssen Sie einen Mindeststreitwert von 5000 EUR schon irgendwoher konstruieren; nur weil Sie Spaß dran haben, können Sie nicht an jedes Gericht gehen, das Sie gerne hätten.

Wieso soll das für jemanden teuer enden?

Wenn man verliert, ist ein Streitwert von 5000+ EUR schon nicht ohne.

dass man dann im Knast landen kann.

Ihr Einstieg war 'gleichzeitig noch ein bisschen Geld verdienen kann'. Daher bin ich davon ausgegangen, Sie wollten hier nach dem Motto vorgehen 'ich mache Stunk und lasse mir mein Stillschweigen dann bezahlen'. Das kann im Einzelfall eine Erpressung oder Nötigung darstellen.

Wenn Sie natürlich glauben, Sie könnten mal eben 5000 EUR Schaden behaupten, weil man Ihnen eine Frage nicht beantwortet hat, dann viel Spaß...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das Nichtbeantworten einer Frage des Aktionärs im Rahmen einer HV führt nicht automatisch zur Zulässigkeit einer Frage.

Genau deswegen, um erpresserischen Aktionären entegen zu wirken, wurde das AktG angepasst. Nunmehr berechtigen nur noch solche nichtbeantworteten Fragen auf einer HV zur Klage, die für ein Abstimmungsverhalten o.ä. des Aktionärs von wesentlicher Bedeutung waren.

Also: Vergessen Sie Ihr Vorhaben lieber.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

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