>Welchen umgang darf ich haben???
Hallo,
eine Vereinbarung beim JA ist ungefähr so verbindlich wie ein Furz in den Wind, so ähnlich nur etwas netter hat es mir die JA-Dame gesteckt, als ich mit der Ex dort am Tisch saß - direkt nach der Begrüßung.
Hin musst du letztlich sowieso, denn auch wenn du klagen willst, ist die Clique der SadistInnen vorgeschaltet.
Diese Dame ging sogar auf die Brüstung oben drauf und ergänzte, dass auch eine Vereinbarung, protokolliert und all dem Brimborium, nach FGG, ohne Bedeutung wäre.
Wenn die Mutter den Umgang verweigert, wird sie dies auch erfolgreich umsetzen können.
Ihr - der JA-Dame - kann man nicht ans Zeug, die sind in allen Dingen frei, fei von Vernuft und frei von jeglicher Verantwortung - eine offene Klappse.
Danach hatte sie in ihrem Bericht, an das Gericht die Meinung vertreten, dass alles in bester Ordnung wäre, wir uns einig sind und es keiner gerichtlich protokollierten Vereinbarung bedürfe.
Wer als Mann zum JA geht, sollte wissen worauf er sich einlässt, denn Inhalte überzeugen eh nicht und es kommt nur auf die guten Umgangsformen an.
Wenn dann allerdings in ein paar Jahren mal jemand kritisch fragen sollte, woher die Männer dieses negative Bild zeichnen, wird von deren Seite auf die kooperative Zusammenarbeit mit Männern verwiesen - wohlwisend, dass so manchem Papi fieseste Gedanken durch den Kopf schossen.
Das ist Verhohnepiepelung erster Kajüte.
In die Eier treten und dabei lächeln, dann tut´s auch bestimmt nicht so dolle weh.
Nett getreten worden, danke gesagt und höflich lächelnd in die Knie gegangen - auch du bist Deutschland.
Mal was zum lesen gefällig?
http://www.pappa.com/faelle/Odyssee.htmLiebe Grüße
-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
-- Editiert von ARTiger am 22.11.2008 18:11
von ARTiger am 22.11.2008 18:10
Status: Unsterblich (1792 Beiträge)
Userwertung:
2,8
(von 56 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen