Welchen umgang darf ich haben???

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Welchen umgang darf ich haben???

Hallo erstmal,
Ich habe jetzt zwar schon einige berichte hier im forum gelesen. Doch bin ich leider nicht zu einen wirklichem ergebniss gekommen.
Mein folgendes problem ist das ich vor einigen monaten eine Beziehung mit meine direkten nachbarin hatte, aus der jetzt ein kind entstanden ist.
-Mein grösster stolz und schatz.
Das problem ist das ich ihn jetzt gerade mal 3-4mal gesehen habe und sie mir vorschreiben will wann ich ihn sehen darf und wann nicht. Ich liebe diese Frau nicht und habe ihr das auch so gesagt -Du bist nicht mehr wichtig für mich sondern nur noch der kleine. Ist zwar ne harte aussage aber doch schon das was ich fühle.
Ich möchte das aber nicht auf mir sitzen lassen und um den kleinen kämpfen, er ist mein sohn. ich bin selber ohne Vater groß geworden und möchte ihm dieses nicht antun.
Ich möchte die Vaterschaft offiziell anerkennen und auch ein umgangsrecht einfordern.
Doch welche chancen habe ich da, sie weiss das ich mal straffällig gewesen bin und auch mal eine drogenproblem hatte. dies liegt aber alles über 8jahre in der vergangenheit. Was sollte ich eurer meinung nach tun, wär über jede antwort echt dankbar

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von Papa0815 am 21.11.2008 17:10
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Welchen umgang darf ich haben???
Deine Vergangenheit darf Dir doch nicht angelastet werden. Lass Dich doch beim Jugendamt beraten. Sicher hast Du Chancen auf Umgang. Es ist auch wichtig f[r das Kind und die Mutti sollte sich in der Zeit einfach mal auf sich konzentrieren.
LG
Sunflower


von Sunflower68 am 21.11.2008 17:37
Status: Legende (262 Beiträge)
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>Welchen umgang darf ich haben???
Naja die sache ist die das ich vorhin bei ihr war und sie meinte sie würde mich dann sehen wenn es ihr danach steht. Das habe ich halt nicht auf mir sitzen lassen und es kam wieder zu einer auseinandersetzung. -kotz.
Ich werde Montag defintiv zum standesamt und jugendamt gehen. Mir steht es bis zum hals, was hat der kleine damit zu tun???
@ sunflower, danke dir mal sehen was die beim Amt dazu sagen.


von Papa0815 am 21.11.2008 18:08
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
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>Welchen umgang darf ich haben???
" Ich liebe diese Frau nicht und habe ihr das auch so gesagt -Du bist nicht mehr wichtig für mich sondern nur noch der kleine. Ist zwar ne harte aussage aber doch schon das was ich fühle. "

Das hättest Du wohl kaum ungeschickter hinbekommen können.

Umgang ist juristisch für den Papa recht aussichtsarm. Praktisch nicht vollstreckbares Urteil ist nach jahrelangem nervenaufreibendem Prozess zum A...abwischen. Du bist die kommenden 17 Jahre dann wohl oder über auf den guten Willen der Kindsmutter angewiesen. Lass sie Dir vorschreiben wann du das Kind sehen kannst. Hauptsache Du siehst es überhaupt. Und im Jugendamt sind Väter nur erwünscht, wenn sie ihre Unterhaltsverpflichtungen beurkunden möchten. Die Emanzenzicken da helfen Dir ganz bestimmt nicht, vergiss es!

PS:
Schau dass nächste Mal auf das Namensschild, bevor Du eine Wohnungstür öffnest - vielleicht bist Du da gar nicht zuhause!


von pleindespoir am 21.11.2008 18:15
Status: Senior (119 Beiträge)
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>Welchen umgang darf ich haben???
Also ganz ehrlich nen bischen stolz habe ich auch noch. So und nur weil diese Frau mich dominieren will werde ich bestimmt nicht gleich spuren. Gleichberechtigung ist natürlich ok und ich lasse mich auch gerne überzeugen wenn die kommentare passen. Aber man (ich)kann mit der Frau einfach nicht reden. Weil sie mich nicht verstehen will, glaube ich manchmal.
Soweit ich weiss ist es aber schon so das sie mir ein umgangsrecht nicht verwehren darf und um dieses geht es mir ganz einfach. Ich will (möchte das mein sohn weiss wer sein Vater ist, möchte mit ihm spielen, erleben wie es langsam heranwächst etc.


von Papa0815 am 21.11.2008 21:13
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Welchen umgang darf ich haben???
Ich kann Dir nur nochmals deutlichst ans Herz legen, "Stolz" und ähnliches abzulegen. Wenn Du so Sprüche ablässt, wie oben zitiert, brauchst du Dich nicht zu wundern, dass Ihr nicht miteinander reden könnt. Wenn Du Auftritte in diesem Tonfall bei Jugendamt und Gericht machst, werden Dir die Hörner abgesägt, bevor Du sie Dir abstossen kannst.

" Ich will (möchte das mein sohn weiss wer sein Vater ist, möchte mit ihm spielen, erleben wie es langsam heranwächst etc. "

Das kannst Du nicht mit Gerichtsverfahren erreichen, sondern nur mit Vernunft und Fingerspitzengefühl sowie riesiger Kompromissbereitschaft.

Aber wer nicht hören will ...

Wenn Du es nicht schaffst, konfliktfreie Treffen zu arrangieren, kann die Kindsmutter das gegen Dich verwenden und dann wird Dir der Umgang zum Wohle des Kindes versagt. War es das was Du erreichen wolltest?

Merkst Du nicht wie sie Dich provoziert und Du fällst da auch noch drauf rein? Dazu bist Du nicht "stolz" genug?!


von pleindespoir am 21.11.2008 22:46
Status: Senior (119 Beiträge)
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>Welchen umgang darf ich haben???
Ja genau die provokation ist es ja die mich aufregt.....!! Andauernd diese Vorwürfe etc. kann man nicht versuchen wie normale Menschen miteinander zu reden, jeder versuch allerdings geht leider immer wieder in die Hose. Egal ob man nun fair ist oder nicht. Ich will ja auch nicht unbedingt das es zu einem gerichtsverfahren kommt, sonder eher zu ner einigung. Sprich gespräche über dritte suchen, allerdings ist da wieder die frage welche einrichtung am beste dafür geeignet ist. Jugendamt ist halt ne harte nummer, mit würde es schon reichen Zum Vavm (Verbund alleinerziehnender väter und mütter) zu gehen und da halt zu sehen ob sie Bereit dazu wäre.
-Was ist denn mit begleitentem treffen, habe gehör das es sowas auch gibt. Meine Bekannte hat mir erzählt das man mir den umgang defintiv nicht verbieten kann. ob nun begleitet oder auch nicht.


von Papa0815 am 21.11.2008 23:19
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Welchen umgang darf ich haben???
Guten Tag,
ich habe hier einiges gelesen und möchte mich auch mal äußern.

Ich gebe denjenigen Recht die sagen, dass er auf Beleidigungen und Provokationen verzichten sollte. In der Tat wird das vor Gericht nicht gern gesehen, allerdings sieht man das weder beim Vater noch bei der Mutter gern. Wenn Richter mitbekommen, dass sie"ihre Macht missbrauchen" werden in der heutigen Zeit auch ganz schnell die Mütter auf den Pott gesetzt.

Auch wenn jdm. keine Sorgerecht hat, hat das nicht sorgeberechtigte Elternteil definitiv ein Umgangsrecht. Im Gesetz ist es sogar auch als Pflicht dem Kind gegenüber benannt.

Ich selbst habe den ganzen Stress durch und bei mir hat das ein Jahr gedauert. Und denkt nicht, dass ich es als Mutter da immer so einfach gehabt habe! Die "heilige Mutter" ist heute lang nicht mehr so heilig wie sie es mal war.

Im günstigsten Fall kann man zugunsten des Kindes einen Rechtsstreit vermeiden, aber in der Realität werden sich die wenigsten Eltern einig. Wenn das abzusehen ist, würde ich immer schnellst möglich den offiziellen Weg suchen und mir zumindest die Beratung über das Jugendamt (oder andere Träger) holen. Auch über diese Beratungsstellen können "Umgangsverträge" geschlossen werden, die verbindlich sind. Die Familiengerichte werden eh erst tätig, wenn außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert sind.

In diesem Sinne solltet ihr Euch beim Verband für alleinerziehende... oder in der Eltern- Trennungs- Beratung wieder treffen. Ich hoffe, dass ihr dann für das kleine Wesen eine vernünftige Einigung finden könnt



von alkaselza am 22.11.2008 17:22
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Welchen umgang darf ich haben???
Hallo,

eine Vereinbarung beim JA ist ungefähr so verbindlich wie ein Furz in den Wind, so ähnlich nur etwas netter hat es mir die JA-Dame gesteckt, als ich mit der Ex dort am Tisch saß - direkt nach der Begrüßung.

Hin musst du letztlich sowieso, denn auch wenn du klagen willst, ist die Clique der SadistInnen vorgeschaltet.

Diese Dame ging sogar auf die Brüstung oben drauf und ergänzte, dass auch eine Vereinbarung, protokolliert und all dem Brimborium, nach FGG, ohne Bedeutung wäre.
Wenn die Mutter den Umgang verweigert, wird sie dies auch erfolgreich umsetzen können.
Ihr - der JA-Dame - kann man nicht ans Zeug, die sind in allen Dingen frei, fei von Vernuft und frei von jeglicher Verantwortung - eine offene Klappse.

Danach hatte sie in ihrem Bericht, an das Gericht die Meinung vertreten, dass alles in bester Ordnung wäre, wir uns einig sind und es keiner gerichtlich protokollierten Vereinbarung bedürfe.

Wer als Mann zum JA geht, sollte wissen worauf er sich einlässt, denn Inhalte überzeugen eh nicht und es kommt nur auf die guten Umgangsformen an.
Wenn dann allerdings in ein paar Jahren mal jemand kritisch fragen sollte, woher die Männer dieses negative Bild zeichnen, wird von deren Seite auf die kooperative Zusammenarbeit mit Männern verwiesen - wohlwisend, dass so manchem Papi fieseste Gedanken durch den Kopf schossen.
Das ist Verhohnepiepelung erster Kajüte.
In die Eier treten und dabei lächeln, dann tut´s auch bestimmt nicht so dolle weh.
Nett getreten worden, danke gesagt und höflich lächelnd in die Knie gegangen - auch du bist Deutschland.

Mal was zum lesen gefällig?

http://www.pappa.com/faelle/Odyssee.htm

Liebe Grüße



-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert von ARTiger am 22.11.2008 18:11


von ARTiger am 22.11.2008 18:10
Status: Unsterblich (1792 Beiträge)
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>Welchen umgang darf ich haben???
Sorry das ich dir das so sagen muss, aber das ist dummes Zeug!

Die vom JA haben schon häufig eine Klatsche, dennoch sind Vereinbarungen bindend und wenn man sich nicht daran hält wird das beim Familiengericht beachtet.

Mir fällt aber immer wieder auf, dass Männer sich immer benachteiligt fühlen und in einigen Fällen mag das auch so sein. Aber eben nicht immer. Ich hatte ne Frau beim JA die sich auf die Seite meines Ex geschlagen hat. Bis der Richter und die Sachverständige ihre Kommentare abgegeben haben.
Drei Tage später hat selbst die festgestellt, dass mein Ex ne Macke hat.
Leider verhalten sich die Herren der Schöpfung auch oft völlig daneben!
In diesem Sinne möge Justizia rechtsprechen


von alkaselza am 22.11.2008 18:58
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
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>Welchen umgang darf ich haben???
Hallo alkaselza,

von mir kiegt der tiger immer ''nen exzellenten Punkt extra, wenn er so amusant schreibt .

quote:
Leider verhalten sich die Herren der Schöpfung auch oft völlig daneben!

so ''nen Emanzen-Zickensatz solltest Du hier nicht abgeben . Das wird von den Herren Kings geahndet, wenn nicht von diesen, dann von den nexten.

Grüße


von Almah am 22.11.2008 19:21
Status: Legende (206 Beiträge)
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