Welchen Betrag muss ich nun eintragen (Gewinn aus Gewerbe)?

29. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
maxibaum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welchen Betrag muss ich nun eintragen (Gewinn aus Gewerbe)?

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Kurze Frage.

Zunächst einmal die Fakten:

=> Ich verdiene 36000 Euro Brutto jährlich aus meiner Angestellten-Arbeit.
=> Ich verkaufe seit diesem Jahr nebenbei bei Ebay gecheatete Pokemon und werde bis Ende dieses Jahres voraussichtlich ca. 2000 Euro Brutto dadurch eingenommen haben.

=> Ebay kassiert immer 10% Verkaufsprovision bei Verkäufen
=> Sämtliche Verkäufe werden über Paypal abgewickelt, wobei bei jeder Transaktion eine Gebühr von 0,39 Euro + 1% der Einnahme anfällt.

Wenn das Geschäft so weiterläuft wie bisher dann wird es Ende des Jahres ca. so aussehen:

=> Einnahmen durch den Verkauf von Gecheateten Pokemon: 2000,00 Euro
=> Ebay-Verkaufsprovision: 200,00 Euro
=> Paypalgebühren durch die Verkäufe: 180,00 Euro

=> Insgesamt werdeich also 1620,00 Euro Netto dadurch einnehmen, nachdem ich die Abgaben an Ebay und Paypal abziehe


Nun meine Frage:

=> Da es ja heißt, dass man vom Gewinn steuern zahlt, sehe ich es dann richtig, dass ich in der Steuererklärung, welche ich dann im nächsten Jahr rückwirkend für 2016 erklären werde einen Betrag in Höhe von 1620,00 Euro angeben muss (Also bei dem Erträgen aus dem Gewerbe) ? Oder Kassiert der Staat von den 2000,00 Euro Bruttoeinnahmen die Steuern, welche er dann für die Gesammtsteuerquote berücksichtigt aus der ich dann nachzahlen darf?


Danke im Voraus für eure Hilfen :)


-- Editier von maxibaum am 29.10.2016 17:19

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Na, ganz einfach: 2.000 Euro sind der Umsatz. Darauf wird theoretisch Umsatzsteuer erhoben, praktisch aber wohl nicht (Kleinunternehmerregelung). 1.620 Euro sind der Gewinn - darauf wird, zusammen mit dem Einkommen als Arbeitnehmer, Einkommensteuer erhoben. Stellen Sie sich mal auf ca 35 % Einkommensteuer ein, wenn Sie ledig sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
maxibaum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Hilfe :)

Okay, wenn ich das grade richtig gegoogelt habe, dann muss ich die 35% nur bei den 1620 Euro leisten oder????

Bei meinem Gehalt zahl ich ja nur ca. 16%

Ich muss jetzt nicht auch noch die Differenz von 16% Steuern meines Gehalts zu 35% davon nachzahlen oder?????

-- Editiert von maxibaum am 29.10.2016 19:27

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Die 16% sind der Durchschnittssteuersatz, die 35% der Grenzsteuersatz! Für jeden €, den man mehr verdient, fällt der Grenssteuersatz an!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Okay, wenn ich das grade richtig gegoogelt habe, dann muss ich die 35% nur bei den 1620 Euro leisten oder???? Ja (siehe Antwort Nr. 3).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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