Welchen Betrag bekommt man bei Wandlung des Handys?!

30. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Butan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welchen Betrag bekommt man bei Wandlung des Handys?!

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 21.10.2014 habe ich mir das Sony Xperia Z3 bei Media Markt gekauft. Ich musste das Handy zwei mal zur Reparatur einschicken, einmal weil sich der Bildschirm löst und einmal weil das Handy die Sim Karte nicht erkannt hat. Letzte Woche habe ich das Handy erneut zu Media Markt gebracht und eine Wandlung beantragt, da sich der Bildschirm erneut löst. Der Service Mitarbeiter erklärte mir, dass eine Wandlung nichts mit Ihnen zu tun hat, sondern mit Sony und das sie das Handy einschicken müssten. Danach meinte er zu mir ich würde nicht den vollen Betrag vom Kaufvertrag verlangen können, da man bei einer Wandlung den jetzigen Marktwert als Richtwert nimmt. Meine Frage an Sie wäre, in wie weit das alles stimmt. Denn der Mitarbeiter von Media Markt hat den Anschein erweckt als würde er sich nur raus reden wollen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

-- Editier von Butan am 30.11.2015 14:50

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Der Service Mitarbeiter erklärte mir, dass eine Wandlung nichts mit Ihnen zu tun hat, sondern mit Sony und das sie das Handy einschicken müssten.

Naja, wenn man mal "Wandlung" in "Rücktritt vom Kaufvertrag" umwandelt (Wandlung gibt es seit 2002 nicht mehr), dann ist die Aussage schlichtweg Blödsinn, da der Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag ausschließlich gegen den Hersteller besteht - wenn er den überhaupt besteht. Genau das ist aber ohnehin nicht der Fall.

Zum einen ist nicht zwei Mal derselbe Defekt behoben werden, also greift §440 BGB deswegen schon nicht. Er greift vermutlich auch nicht, weil MM bislang noch gar nie nacherfüllt hat, sondern das immer über die Garantie von Sony lief. Und zudem bist Du außerhalb der Beweislastumkehr, so dass Du zudem noch beweisen müsstest, dass der Fehler von Beginn an bestanden hat. Dass das schon mal repariert würde könnte dabei helfen, sicher ist das aber nicht. Ergo: Ansprüche gegen MM kannst Du knicken.

Gegenüber Sony hast Du nur die Ansprüche, die in den Garantiebedingungen stehen. Die werden wohl eher kein Rücktrittsrecht umfassen. Falls sich Sony zu einer Kulanzlösung durchringt, dann wird es aller Wahrscheinlichkeit nicht zu einer Erstattung des vollen Kaufpreises kommen. Bei der Gewährleistung nimmst man in aller Regel den Restwert nach AfA-Tabelle, allerdings geht es hier um Garantie und nicht um Gewährleistung, zudem besteht kein Rechtsanspruch, also musst Du letztendlich nehmen was Du kriegst oder auf eine weitere Reparatur bestehen.

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