Hallo,
seit ein paar Monaten habe ich ein Gewerbe für die Tätigkeit "Promotion, Propagandist". Da ich mir nicht sicher bin, wie die Gewinne zu versteuern sind, würde ich Euch gerne um Hilfe fragen.
- Anmeldung: Es handelt sich um ein Gewerbe, welches mit einer Gewerbe-Anmeldung nach §14 GewO
angemeldet ist.
- Dauer: Das Gewerbe ist seit ca. 3 Monaten angemeldet und es soll noch in dieser Woche abgemeldet werden. Die gesamte Zeit liegt innerhalb des Jahres 2017.
- Tätigkeit: Promotion bzw. Propagandist. Ich habe als sogannter Tippgeber den Kontakt zwischen einem Kunden und einem Versicherungsunternehmen hergestellt und habe, da der Kunde mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen hat, eine Provision erhalten.
- Umsatz: 290 Euro, Kosten: 0 Euro, Gewinn: 290 Euro
- Steuern: Laut dem Tippgebervertrag, den ich vom Versicherungsunternehmen erhalten habe, ist die Provision nach §4 Nr. 8, 10 oder 11 UStG
(https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html) von der Umsatzsteuer befreit.
Muss ich für den Gewinn von 290 Euro eine Steuererklärung abgeben oder eine andere Handlung vornehmen? Was für Steuern müss ich überhaput berücksichtigen: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, etc.?
Es gibt in Deutschland den Grundfreibetrag von 8820 Euro im Jahr 2017, den jeder Deutsche als Einkommen erhalten darf, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Grundf..._(Deutschland) ). Im Jahr 2017 liege ich unterhalb dieses Freibetrags. Das Finanzamt weiß zwar, dass ich ein Gewerbe habe, doch wenn ich keine Steuererklärung o.ä. abgebe, um dem Finanzamt mitzuteilen, wie viel Umsatz bzw. Gewinn ich gemacht habe, dann weiß das Finanzamt doch auch nicht, dass ich die Freigrenze nicht überschreite. Hat der Grundfreibetrag überhaupt etwas mit dem Gewerbe zu tun?
Welche Steuern müssen für ein Gewerbe gezahlt werden?
16. Oktober 2017
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Frage vom 16. Oktober 2017 | 11:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Steuern müssen für ein Gewerbe gezahlt werden?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 11:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Und ansonsten gab es keinerlei Einnahmen, d. h., man hat im Jahr 2017 nur von den 290 Euro gelebt?
-- Editiert von muemmel am 16.10.2017 11:50
#2
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 11:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd ansonsten gab es keinerlei Einnahmen, d. h., man hat im Jahr 2017 nur von den 290 Euro gelebt? :
Es gab noch Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von ca. 500 Euro.
Ich bin allerdings erst 18 Jahre alt und lebe noch bei meinen Eltern. Die 290 Euro aus dem Gewerbe und den 500 Euro aus Kapitalerträgen sind für 2017 (bis jetzt) die einzigen Einnahmen, die ich habe. Weitere Einnahmen sind nicht absehbar.
-- Editiert von Anton2K am 16.10.2017 11:59
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Die 290 Euro aus dem Gewerbe und den 500 Euro aus Kapitalerträgen sind für 2017 (bis jetzt) die einzigen Einnahmen, die ich habe. Weitere Einnahmen sind nicht absehbar.
Wenn das Leben im Übrigen noch durch Unterhalt von den Eltern bestritten wird, dann muss man gar keine Steuern zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben.
Die relevanten Unterlagen sollten man jedoch für 10 Jahre aufbewahren.
-- Editiert von hh am 16.10.2017 12:09
#4
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 12:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn das Leben im Übrigen noch durch Unterhalt von den Eltern bestritten wird, dann muss man gar keine Steuern zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben. :
Die relevanten Unterlagen sollten man jedoch für 10 Jahre aufbewahren.
Danke für Deine Antwort!
Gibt es dafür eine rechtliche bzw. gesetzliche Grundlage?
Wo ist denn die Grenze zwischen "Das Leben wird durch Unterhalt von den Eltern bestritten, es ist keine Steuererklärung nötig" zu "Das Leben wird durch Unterhalt von den Eltern bestritten, es ist eine Steuererklärung nötig"?
Denn dann könnte ich ja auch mein Leben durch Unterhalt von meinen Eltern bestreiten und gleichzeitig mit dem Gewerbe 1 Million Euro Gewinn machen, wobei ich aufgrund der Tatsache, dass ich noch den Unterhalt von meinen Eltern erhalte keine Steuern zahlen muss.
-- Editiert von Anton2K am 16.10.2017 12:20
#5
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 12:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Denn dann könnte ich ja auch mein Leben durch Unterhalt von meinen Eltern bestreiten und gleichzeitig mit dem Gewerbe 1 Million Euro Gewinn machen, wobei ich aufgrund der Tatsache, dass ich noch den Unterhalt von meinen Eltern erhalte keine Steuern zahlen muss. Nö, könnten Sie nicht. Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt dann schließlich von Ihrer Million... Und die Grenze ist der Grundfreibetrag.
-- Editiert von muemmel am 16.10.2017 12:24
#6
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 16:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Denn dann könnte ich ja auch mein Leben durch Unterhalt von meinen Eltern bestreiten und gleichzeitig mit dem Gewerbe 1 Million Euro Gewinn machen, wobei ich aufgrund der Tatsache, dass ich noch den Unterhalt von meinen Eltern erhalte keine Steuern zahlen muss.
Das habe ich so nicht gesagt. Bei einem Jahreseinkommen von 290€ muss man dem Finanzamt jedoch glaubwürdig darlegen können, wovon man denn seinen Lebensunterhalt bestritten hat.
Meine Aussage gilt nur bei den von Dir genannten Einkommensverhältnissen.
- Die Unterhaltszahlungen durch Deine Eltern unterliegen nicht der Steuerpflicht.
- Die Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen unterhalb des Sparerfreibetrages
- Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt bei Dir in 2017 daher 290€
Einkommensteuer:
- Der Grundfreibetrag liegt bei 8.820€, wird also nicht überschritten. Einkommensteuer fällt daher nicht an.
- Eine Einkommensteuererklärung muss aufgrund von § 56 EStDV nicht abgegeben werden
Umsatzsteuer:
- Ein Umsatz bis zu 17.500€ unterliegt der Kleinunternehmerregelung. Daher fällt keine Umsatzsteuer an.
- Eine Umsatzsteuererklärung muss in diesem Fall nicht abgegeben werden.
Gewerbesteuer
- Der Gewerbesteuerfreibetrag liegt bei 24.500€. Gewerbesteuer fällt daher nicht an.
- Eine Gewerbesteuererklärung muss daher nicht abgegeben werden.
#7
Antwort vom 16. Oktober 2017 | 21:52
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Sollte man nicht nur, sondern muss man, §147 AO .ZitatDie relevanten Unterlagen sollten man jedoch für 10 Jahre aufbewahren. :
taxpert
#8
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 18:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für Eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen!
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