Welche Steuern bei Vermietung von Garagen

31. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Welche Steuern bei Vermietung von Garagen

Hallo,

Ich hab zwei Garagen gekauft, die ich nun vermiete. Das Finanzamt benötigt ja nun einen Kaufvertrag, damit die Wissen, wer der neue Eigentümer ist. In dem Kaufvertrag steht auch, wer es im Moment zu welchem Preis mietet.
Ich muss ja dann die Grundsteuer zahlen. Wie sieht das mit den Steuern fürs vermieten aus? Muss ich dafür dann eine Steuererklärung schreiben? Hab ich noch nie gemacht.

vg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

natürlich müssen die Einnahmen versteuert werden, dazu ist der Einkommensteuererklärung die Anlage V beizulegen.
Und bei Vermietung von Garagen ohne Wohnung bist du sogar umsatzsteuerpflichtig. Aber keine Angst, wenn du weniger als 17500 Euro Umsatz hast kannst du dich auf die Kleinunternehmerregelung berufen.

Da du dich offenbar gar nicht auskennst (ist ja nicht schlimm), würde ich speziell für das ersten Jahr raten, einen Steuerberater aufzusuchen. Der ermittelt dann auch die Abschreibung (AfA), das größte Problem bei der ganzen Geschichte.

Stefan

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Ok. Danke.
Ich bin noch Student ohne nennenswertes Einkommen. Ab wann muss oder sollte man denn eine Steuererklärung machen? Macht man doch eigentlich um zu viel gezahlte Steuern zurück zu bekommen, oder?

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ab wann muss oder sollte man denn eine Steuererklärung machen? Macht man doch eigentlich um zu viel gezahlte Steuern zurück zu bekommen, oder?
Durchaus, ein anderer Grund ist aber, dass man zu wenig Steuern gezahlt hat (beispielsweise wenn man - wie du - Einkünfte ohne automatischen Steuerabzug hat).

Solange du insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibst (aktuell 8354 Euro) brauchst du aber bezüglich der Einkommensteuer nichts zu tun. In dem Fall wäre auch ein Steuerberater nur rausgeschmissenes Geld.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat:
Solange du insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibst (aktuell 8354 Euro) brauchst du aber bezüglich der Einkommensteuer nichts zu tun. In dem Fall wäre auch ein Steuerberater nur rausgeschmissenes Geld.


8354€ im Jahr meinst du, richtig? Also müsste ich demnach nichts an Steuererklärung o.ä. unternehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

"Also müsste ich demnach nichts an Steuererklärung o.ä. unternehmen?" Wegen der Garage nicht. Viele Studenten wollen ja aber ihre Studienkosten steuerlich als Verluste geltend machen. Dann müßten Sie schon, wobei ein Verlust überhaupt nur entsteht, wenn die Studienkosten die Einnahmen aus der Vermietung übersteigen. Interessant ist das aber nur in der Zweitausbildung (Zweitstudium, Masterstudium, Studium nach Lehre etc.) - sonst geht es schlicht gar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Es ist mein Erststudium. Wüsste gar nicht, was ich als Verlust angeben sollte. Die Vermietung ist ja erst neu. Was wären denn Verluste?

Müsste ich für die Vermietung meiner Garagen ein Gewerbe anmelden?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Verluste sind alles, was Ihr Studium kostet: Gebühren, Fahrtkosten, Bücher etc., u. U. sogar das WG-Zimmer am Studienort. Aber da Sie Erststudent sind, fällt das bei Ihnen ja ohnehin aus - da sind all diese Kosten Sonderausgaben, die man im laufenden Jahr absetzen muß, was in aller Regel daran scheitert, daß man gar kein steuerpflichtiges Einkommen hat. Halt wie bei Ihnen...

4x Hilfreiche Antwort

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