Welche Steuerklasse für Ehepaar. Frau mit zwei Jobs.

22. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
LordFlatulentia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Steuerklasse für Ehepaar. Frau mit zwei Jobs.

Hallo,

ich habe eine Frage, welche Steuerklasse gewählt werden sollte für ein Ehepaar (keine Kinder).

Er: Beamter mit 4580,00 Euro brutto.
Sie: Angestellte mit zwei Stellen, wobei sie bei der einen Stelle 1.700 brutto verdient und bei der anderen 2.150 Euro und damit rund 3.850 brutto zusammen.

Bisher hatte Sie nur die Stelle mit 1.700 brutto. Daher bot sich die 3/5 an. Da hatte er rund 4.100 netto raus und sie rund 1.300 netto.

Da sie zwei Jobs hat muss sie ja mit einem in Steuerklasse 6 - hier empfiehlt sich jener Job mit den 1.500 brutto.

Soll dann im Übrigen 3/5 beibehalten werden oder ist ein Wechsel in 4/4 zu bevorzugen?

Ich frage deshalb, weil wir bisher immer extrem hohe Nachzahlungen bei 3/5 hatten (für 2016 rund 1.500 Euro).

Danke

-- Editier von LordFlatulentia am 22.09.2017 16:21

-- Editier von LordFlatulentia am 22.09.2017 16:22

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Soll dann im Übrigen 3/5 beibehalten werden oder ist ein Wechsel in 4/4 zu bevorzugen? Klasse 6 führt ebenfalls zu Nachzahlungen - will man nicht allzuviel nachzahlen, wäre wohl 4/4 zu wählen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
LordFlatulentia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist halt, ob bei 3/5 dann im Endeffekt mehr übrig bleibt als bei 4/4. Man sagt immer 3/5 lohnt sich erst, wenn das Einkommensverhältnis mindestens 60:40 ist. Wenn ich das Gesamteinkommen von ihr nehme, liegen wir bei 55/45. Oder muss ich bei der Berechnung, ob sich 3/5 oder 4/4 lohnt, das Einkommen von 1.500 raus lassen, da dieses ja sowieso in Steuerklasse 6 fällt? Weil, wenn ich die 1.500 Euro raus lasse, ist das Verhältnis eher 65/35

-- Editiert von LordFlatulentia am 22.09.2017 17:08

-- Editiert von LordFlatulentia am 22.09.2017 17:09

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Bezüglich der Optimierung des monatlichen Gesamtnettogehaltes sind die Steuerklassen 3/5 die beste Wahl.

Bedenken sollte man dabei folgende Dinge:
- Durch den Zweitjob in Steuerklasse 6 wird sich die jährliche Nachzahlung noch einmal erhöhen
- Lohnersatzleistungen richten sich im Regelfall nach dem Nettogehalt. Ein Beamter bekommt aber (fast) nie Lohnersatzleistungen. Es kann daher vorteilhaft sein, wenn die Frau ein höheres Nettogehalt bezieht.

Es kann daher gute Gründe geben für die Wahl der Steuerklassen 4/4.

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#4
 Von 
LordFlatulentia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Wir tendieren nun zu einem Wechsel zu 4/4. Der September ist nun der erste Monat, in dem sie zwei Jobs hat. Was passiert denn, wenn wir nun zu Oktober in 4/4 wechseln. Bisher wurde ja nach 3/5 Lohnsteuer abgeführt? Führt das bei einem Wechsel zu 4/4 unterjährig nicht zu einer riesen Nachzahlung?

Nur noch einmal die Nachfrage: Die Nachzahlung an sich belastet und finanziell nicht in dem Sinne, dass wir Mühe haben, das Geld aufzubringen. Sie ist nur mental belastend. ;) Wenn es sich als finanziell rechnet, würden wir in 3/5 bleiben, aber ich habe irgendwie das Gefühl, dass es fast Jacke wie Hose ist, ob wir in 4/4 oder 3/5 sind. Die Nachzahlung bei 3/5 ist derart hoch (ich schätze für 2017 rund 2.000 Euro), dass wahrscheinlich das gleiche wie bei 4/4 raus kommt, wo von Anfang an mehr Steuer direkt abgeführt wird.

Und dann stellt sich mir noch mal die Frage: Bei der Frage, ob ein Einkommensverhältnis von mindestens 60:40 besteht, muss dabei das Gesamteinkommen der Frau berücksichtigt werden oder nur jenes, was nicht Steuerklasse 6 zuzuordnen ist?

-- Editiert von LordFlatulentia am 22.09.2017 19:17

-- Editiert von LordFlatulentia am 22.09.2017 19:22

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#5
 Von 
LordFlatulentia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute sorry, ich muss die Zahlen korrigieren, ich war aus lauter Rechnerei völlig durcheinander.

Er hat rund 4.500 brutto und sie 2x 2.200 brutto = zusammen 8.800 brutto.

Sie muss mit 1x 2.200 brutti in Stk. 6. Lohnt sich für die übrigen 6.700 brutto (Er 4.500 + Sie 2.200) 3/5 oer 4/4. Danke!

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Führt das bei einem Wechsel zu 4/4 unterjährig nicht zu einer riesen Nachzahlung?


Nein, der Wechsel der Steuerklassen erfolgt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem auf den Wechsel folgenden Monat.

Die Höhe der Einkommensteuer nach Steuererklärung ist völlig unabhängig von den gewählten Steuerklassen. Die Differenz zur abgeführten Lohnsteuer muss man nachzahlen, bzw. bekommt man erstattet. Die Steuerklassen legen daher nur die Höhe der abgeführten Lohnsteuer fest, nicht jedoch die Höhe der Einkommensteuer.

Und da man in 3/5 weniger Steuer zahlt als in 4/4, muss man mit 3/5 nachzahlen, während man bei 4/4 normalerweise eine Erstattung erhält. Die Erstattung erfolgt hier aber aufgrund des Jobs in Stkl. 6 möglicherweise nicht.

Zitat:
Bei der Frage, ob ein Einkommensverhältnis von mindestens 60:40 besteht, muss dabei das Gesamteinkommen der Frau berücksichtigt werden oder nur jenes, was nicht Steuerklasse 6 zuzuordnen ist?


Nur jenes, das der Steuerklasse 5 zuzuordnen ist.

Das Verhältnis 60/40 gilt übrigens nur für den Fall, dass beide Ehegatten Beamte oder beide Angestellte sind. In einem Mischfall muss dem Beamten ein fiktiver Zuschlag wegen der RV hinzugerechnet werden, bzw. man muss einen Steuerklassenrechner bemühen.

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#7
 Von 
LordFlatulentia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal. Ich habe nun folgendes gemacht: Ich habe für 4/4/6 und 3/5/6 für die Gehälter den Brutto-Netto-Rechner bemüht und für den Sold den Besoldungsrechner.

Bei 4/4/6 sieht es so aus:

Er kommt auf ca. 3.400 netto x 12 = 40.800
Sie kommt mit einem Job in Stk. 6 auf 1.155 netto x 12 = 13.860
Sie kommt mit dem weiteren Job in Stk. 4 auf 1.400 netto x 12 = 16.800

Dies ergibt bei 4/4/6 insgesamt 71.460 netto im Jahr

Bei 3/5/6 sieht es so aus:

Er kommt auf ca. 3.800 netto x 12 = 46.440
Sie kommt mit einem Job in Stk. 6 auf 1.155 netto x 12 = 13.860
Sie kommt mit dem weiteren Job in Stk. 5 auf 1.400 netto x 12 = 13.200

Dies ergibt bei 3/5/6 insgesamt 73.320 netto im Jahr.

Die Differenz zwischen 4/4/6 und 3/5/6 sind im Jahr ungefähr 1.860 Euro und da meines Erachtens die Summe, die 3/5/6 ungefähr als Nachzahlung raus kommt. Also dürfte es für uns wirklich fast egal sein, oder?

Eine Frage noch: Die Nachzahlungen bei 3/5: Werden diese umso höher, je dichter die beiden Gehälter beisammen liegen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Die Höhe der Nachzahlung hängt sowohl von der Differenz der Einkommen ab als auch von deren absoluter Höhe. Zudem gibt es da keinen linearen Zusammenhang.

Tendenziell werden die Nachzahlungen aber geringer, je geringer die Differenz ist. Sie gehen gegen Null bei einem Verhältnis 60/40.

Bei den Steuerklasse 4/4 ohne Neneneinkünfte oder den Sonderfall des Zusatzjobs in Steuerklasse 6 kommt es immer zu Erstattungen. Spezialfälle, bei denen das nicht so ist lasse ich jetzt mal weg.

Ob die Wahl der Steuerklassen egal ist, müsst Ihr selbst entscheiden. Bei einem Nettogehalt von insgesamt >70.000€ ist eine Nachzahlung von 1.500€ wohl leicht zu stemmen.

Bleibt noch die Betrachtung der Auswirkung auf mögliche Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG, Eltergeld usw.).

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