Welche Rechtsform für Kosmetikprodukt ähnliche Artikel

25. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Padded
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Welche Rechtsform für Kosmetikprodukt ähnliche Artikel

Liebe Mitglieder,
ich weis leider nicht ob ich mich nun im richtigen Unterforum befinde, war jedoch der Meinung das dieses am besten zu meiner Frage passt.
Ich plane in naher Zukunft die Eröffnung eines Onlineshops für Temporäre Tattoos, diese auf wasser basierenden Abziehbildchen kennen viele eventuellja aus der Kindheit.
Da ich die Tattoos aus dem Ausland beziehe, mache ich mir natürlich auch Gedanken darüber was passiert wenn jemand ein Tattoo kauft und eventuell nicht verträgt, einen Ausschlag bekommt, oder schlimmeres.
Natürlich müssen sich Kunden auch vorab informieren was für sie unverträglich ist, jedoch dürfen meine Produkte natürlich auch keine Grenzwerte hinsichtlich gefährlichen oder verbotenen Inhaltsstoffen überschreiten.
Ich kenne meinen Zulieferer schon etwas länger, gehe auch davon aus das es so stimmt wie beschrieben und seine produkte alle Vorgaben erfüllen, jedoch kann man natürlich nie 100% sicher sein, welche Inhaltsstoffe sich am Ende in dem Produkt befinden.

Ich bin selbstverständlich auch bereit die Artikel bei entsprechenden Institutionen auf Verträglichkeit testen zu lassen, kann das aber natürlich nicht mit jedem Artikel machen sondern mehr Stichprobenartig. Das Gesundheitsamt konnte mir leider auch keine Tipps zur Vorgehensweise geben, daher stellt sich mir im Rahmen dessen die Frage mit welcher Rechtsform ich am besten gegen eventuelle Probleme abgesichert wäre (Ug/Mini-Gmbh?) bzw ob das ganze unter einer Gbr betrieben werden könnte.

Vllt auch noch eine Transferfrage zu einem anderen Rechtsgebiet: Ich gehe davon aus das ich als Zukäufer bzw. Importör von Waren auch sicherstellen muss, dass diese den deutschen Standards- und Vorgaben entsprechen, ich kann ja aber schlecht jeden Artikel auf seine konformität überprüfen lassen, wie also kann ich da einen anständigen Weg gehen ohne ständig mit eventuellen Folgeproblemem rechnen zu müssen?

Vielen lieben Dank Vorab

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Rahmen dessen die Frage mit welcher Rechtsform ich am besten gegen eventuelle Probleme abgesichert wäre (Ug/Mini-Gmbh?)

Im Worst-Case mit gar keiner.
Das hat der Gesetzgeber mit Absicht so gestaltet, damit man sich der Verantwortung nicht entziehen kann.

Wobei die GmbH durchaus mehr Absicherung bietet als eine Einzelfirma.



Zitat:
bzw ob das ganze unter einer Gbr betrieben werden könnte.

Das man dazu 2 braucht, wieviele seid ihr?



Zitat:
ich kann ja aber schlecht jeden Artikel auf seine konformität überprüfen lassen,

Nun, dann wird man mit den entsprechenden Risiken leben müssen.

Daraus entstehen dann Probleme bei denen auch die GmbH nicht mehr schützen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


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