Welche Rechte nach Kündigung

7. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Welche Rechte nach Kündigung

Frau X ist kurz vor der Rente, schon seit Jahren körperlich nicht die fitteste und hat trotz vieler Bewerbungen nie einen Vollzeitjob bekommen (eben wegen den körperlichen Einschränkungen).
So hat sie vor einigen Jahren einen 400€ Job angenommen, um überhaupt etwas zu haben. Aus Angst, diesen Job zu verlieren, hat sie sich ausnutzen lassen (z.B. Zuhause arbeiten für den Chef erledigt, die nicht vergütet wurden, eigene Arbeitsmittel gestellt, immer auf Bereitschaft und kurzfritig private Termine abgesagt, weil Chef sie brauchte etc...). Da sie ihre Rechte nicht kannte, hatte sie auch nie Urlaub bekommen.

Von Bürokratischen und rechtlichen Dingen hat sie kaum Ahnung. Sie bekam das Geld immer Bar ausgezahlt.

Nun war die Arbeitssituation so angespannt, dass es zu einer Auseinandersetzung mit dem Chef kam. Dieser beendete "mündlich" das Arbeitsverhältnis, aber nicht schriftlich.

Ich bin kein Arbeitsrecht-Profi, aber gab ihr dennoch folgende Hinweise (die hoffentlich richtig sind?):

1. Ich sagte ihr, solange sie nichts schriftlich hat, ist sie auch nicht gekündigt. Sie solle ihre Arbeitskraft weiter anbieten. Dies wollte sie aber nicht, da sie nervlich so angeschlagen war, dass es ihr nicht zumutbar war. Ich sagte dann, dass dies beim Amt (wie heisst das heute? Jobcenter?) dann als Eigenkündigung ausgelegt werden könnte und sie eine 3-monatige Sperre bekäme. Dies würde sie dann aber lieber hinnehmen, als dort nochmal zu arbeiten.
War diese Aussage richtig?

2. Ihr hätte bezahlter Urlaub zugestanden. Diesen hat sie nie bekommen. Freie Tage wurden halt einfach nicht bezahlt. Wenn sie mal zusammenhängend frei hatte (ich glaube, das war 1 oder 2 mal je eine Woche) dann gabs auch kein Geld.
Kann sie das nachfordern, zumindest für die 20 Tage Mindesturlaub nach gesetz? Wie lange zurückliegend?

3. Ihr hätte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zugestanden. Hat sie auch nicht bekommen. Kann man das nachforden? Wie lange zurückliegend?

4. Auf die Frage, ob sie bei der Minijobzentrale angemeldet war, wusste sie keine Antwort. Ich vermute, so wie das gelaufen ist, eher nicht. (Bekam das Geld ja immer Bar, keine Lohnzettel vorhanden). Hat das irgendwelche Nachteile für sie? Kann man das melden und was blüht dann dem ehemaligen Arbeitgeber?

5. Welche Fristen bezüglich geldlichen Nachforderungen sind einzuhalten? Gelten hier auch die 3 Wochen, wie bei Kündigungsschutzklagen? Letzte möchte sie nicht, da sie dort eh nicht mehr arbeiten will.

Da sie auch nicht sehr bewandert ist mit dem Internet, frage ich hier für Sie. Danke schonmal für Euren Input!

S.

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10 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Also: Viele Fragen ließe sich bei der Minijobzentrale googeln und klären.
Aber gut.
zu 1: Im minijob zahlt man nicht in die Arbeitslosenversicherung ein - folglich gibt es da auch kein Geld. Ob ihr andere Sozialleistungen zustehen, müsste eigens geprüft werden.
Gleichwohl ist richtig: schriftliche Kündigung ist ein Muss. Folglich besteht der AV noch und sie sollte ihre Arbeitskraft anbieten - dass es dazu kommt, ist dann doch eher nciht warscheinlich.
zu 2 und 3: Drei Jahre beträgt die allg. Verjährungsfrist, folglich können Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit für diese Zeit nachgefordert werden, wenn es keine Aussschlussfrist gibt, die dann deutlich kürzer wäre.
zu 4: Ohne Anmeldung ist es Schwarzarbeit; das wird unangenehm und teuer für den AG. Ob sie angemeldet ist, sagt ihr die Knappschaft = Minijobzentrale. Auch diesen Weg muss man gehen wollen.
zu 5: Eine Dreiwochenfrist greift nicht, aber allzu lange sollte die Gute auch nicht warten.

Obwohl praktisch alles für die Frau spricht, gibt es zwei Bedenken:
a) einen Vertrag sollte sie schon vorlegen können, denn sie muss ihre Forderungen belegen können. Auch die Fehlzeiten müssten durch AU-Bescheinigungen etc. belegt werden. Ansonsten sehe ich schwarz.
b) wenn sie "keine Nerven" hat, wird sie sich hart tun. Wer gar nicht erst antritt, hat den Kampf bereits verloren.

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Und noch eins: die Frau sollte unbedingt ja Rentenkonto bei der Deutschen Rente klären, sollte das nicht schon passiert sein . Gegenüber allen vorgenannten Punkten dürfte dies die angenehmste Arbeit sein , weil das bei der Deutschen Rente sehr einfach geht.

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Danke, das hilft uns schon weiter.

Aber noch einige Nachfragen:
Warum sollte sie einen Vertrag vorweisen? Ich denke, auch mündliche Verträge sind gültig? Es gibt halt nichts schriftliches. Aber an Zeugen für die Arbeitstätigkeit mangelt es nicht, da sie hauptsächlich Kundenkontakt hatte, und dies in einer kleinen Ortschaft wo man sich kennt.

Und den Zusammenhangmit dem Rentenkonto verstehe ich nicht. Bei Minijobs zahlt man doch nicht in die Rentenversicherung ein?

Dass sie kein ALG1 erhält, ist klar. Aber sie müsste ja zumindest (ergänzendes) Hartz 4 erhalten, da das einzig verbliebene Einkommen der geringe Unterhalt des Ex-Mannes ist.
Sie sucht zwar schon nach einem neuen Job, aber die Prognose ist sicherlich nicht allzu positiv. Und bis dahin muss sie ja auch über die Runden kommen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum sollte sie einen Vertrag vorweisen? Ich denke, auch mündliche Verträge sind gültig? <hr size=1 noshade>

Klar.
Das Problem vor Gericht ist nur, das dort reine Behauptungen nicht wirklich nützlich sind.
Dort erleichtern Beweise das Verfahren ungemein ...



quote:<hr size=1 noshade>Aber an Zeugen für die Arbeitstätigkeit mangelt es nicht, <hr size=1 noshade>

Naja, die können bezeugen das Sie für den AG tätig war, mehr aber auch nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Klärung des Rentenkontos hat mit der Frage des Minijobs, der Kündigung und so weiter nichts zu tun, hilft aber dazu, überhaupt den Status der Frau klar zu bekommen. Denn wenn es mit dem Job nicht weitergeht, wird sie anderweitig Hilfe brauchen; und bei staatlicher Unterstützung wird immer gefragt werden, was die Frau hat.

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#6
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich würde auch dazu raten, Klage einzureichen und die Arbeitskraft weiter anzubieten (schriftlich).

Ziel ist dann, vor Gericht die bisher nicht gewährten Leistungen einzufordern (Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit), außerdem die Bezahlung bis zum Zeitpunkt einer ordnungsgemäßen Kündigung (die wird dann schon irgendwann erfolgen).

Allerdings steht die Frage der Schwarzarbeit ja im Raum. Das könnte Ärger geben...

Wenn die Dame bisher von Unterhalt + 450 Euro-Job bzw. Schwarzarbeit lebt, scheint sie ja ihre Krankenversicherung selbst zu bezahlen. Das muss sie natürlich auch weiterhin erstmal tun. Wenn das Geld nicht reicht, sollte sie zum Jobcenter gehen.

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#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Danke an alle, das hilft uns schonmal.
Sie wird jetzte erstmal schriftlich Ihre Forderungen stellen und dann wird man weitersehen.
Ich halte Euch auf dem laufenden, wie es weitergeht.

S.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der Urlaubsanspruch für die vergangenen Jahre ist hier im Januar verfallen und die Abgeltung kann nicht mehr per Klage eingefordert werden. Der diesjährige Anspruch wäre einklagbar.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Gilt das auch, wenn der Urlaub genommen aber nicht vergütet wurde?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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