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Welche Rechte habe ich als Opfer

Von 22.7.2010 | Ratgeber - Strafrecht | 565 Aufrufe
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Opfer

Sie oder einer Ihrer Angehörigen sind Opfer einer Straftat geworden? Auch Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner, die durch eine rechtswidrige Tat getötet wurden, sind berechtigt eine Nebenklage zu führen.

Durch das Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen vom 18.02.2009 werden Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser geschützt. Die Möglichkeit für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen sind deutlich erweitert worden. Auch Opfern von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung haben die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Opfer von Raub, Erpressung oder anderen Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter sind nebenklagebefugt, wenn sie von schweren Tatfolgen betroffen sind.

Die Möglichkeit der Zeugen, in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben zu müssen, wurde sachgerecht erweitert. Zeugen können auch nachträglich den Austausch der Wohnadresse gegen eine andere Anschrift verlangen, wenn sich eine Gefährdung erst nach Abschluss der Vernehmung ergibt.

Staatsanwaltschaften und Gerichte sind häufig überlastet. Dies hat oft zur Folge, dass ohne Opferanwalt oder Zeugenbeistand die Rechte der Opfer hinter die Notwendigkeit einer raschen Prozessabwicklung treten. Als Opfer empfiehlt es sich, frühzeitig die Beratung eines im Opferrecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Soweit keine Rechtsschutzversicherung besteht, kann das Opfer bei der Opferschutzorganisation „Weisser Ring“ kostenfrei einen Beratungsscheck erhalten.

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