>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?
Danke für die Antwort.
quote:
... Bei dem dargestellten Sachverhalt verstehe ich nicht, warum A es überhaupt zu einem Prozess hat kommen lassen. Ich wundere mich darüber, dass A überhaupt Aussichten dafür gesehen hat, so einen Prozess zu gewinnen. A sollte daher mal darstellen, warum er sich eigentlich im Recht fühlt. Das kann ich nämlich nicht ganz nachvollziehen. ...
Das Haus wurde als Erbe auf A überschrieben. Alle Geschwister wurden ausgezahlt. Schwester B erhielt statt Geld ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebzeit. Im Erbvertrag wurde vereinbart, dass dieses Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird.
Auf Wunsch von B sollte ihr Ehemann C auch ein Wohnrecht zugesprochen werden, sollte er sie überleben, damit abgesichert wird, dass er weiterhin in der Wohnung unentgeltlich wohnen bleiben kann, jedoch ohne die Erwähnung, dass er in Grundbuch eingetragen wird.
"Keine Eintragung, weil er nicht zu den Erben gehört und kein Teil des Erbes bekommt. Mit der Eintragung ins Grundbuch, wäre er ein Teil der Immobilie."
Es sollte lediglich ein Garantieversprechen sein, dass C nicht vor der Tür gesetzt wird, sollte die Ehefrau B vor ihm sterben. Er darf drin wohnen bleiben, wenn er will, bis an sein Lebensende.
Der Hintergrund; sollte er sich scheiden lassen oder nach ihrem Tod wieder heiraten und/oder ausziehen und sein Wohnrecht nicht mehr ausüben, dann sollte es mit dem Wohnrecht erledigt sein. Leider wurde dieser Hintergrund nicht im Erbvertrag bemerkt.
In der (unglücklichen) Formulierung im Erbvertrag sah das Gericht das Wohnrecht für C gleichwertig wie für die Ehefrau B an. Auch wenn im Erbvertrag die Eintragung ins Grundbuch für C nicht erwähnt wird, so hat C dennoch das Recht eingetragen zu werden.
So war es damals nicht besprochen!
Das, was A damals nicht wollte ist jetzt eingetreten:
C hat neu geheiratet und ist ausgezogen. Nun verlangt C für sein Wohnrecht eine Ablösesumme. A weigert sich.
Weil A sich weigert zu zahlen, verlangt C sein Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen zu werden und klagt.
...
Eine andere Frage:
Was wäre gewesen, wenn C nicht in Erbvertrag erwähnt worden wäre und seine Frau B vor ihm stirbt. Hätte er automatisch das Wohnrecht, weil er mit ihr verheiratet war, oder hätte er dann keine Rechte gehabt???
-- Editiert gurgelhals am 20.06.2012 13:08
von gurgelhals am 20.06.2012 12:55
Status: Stift (44 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden