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Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?

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Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?

Hallo,
folgender Fall:
Person A erhält ein Haus überschrieben, in dem er wohnt. Seine Schwester B bekommt ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebzeit in diesem Haus (Einliegerwhg.) mit Eintragung ins Grundbuch.
Auf Wunsch der Schwester, falls ihr Ehemann C sie überlebt, soll er weiterhin unentgeltlich in der Wohnung wohnen bleiben können. Daher wird C im Erbvertrag auch ein Wohnrecht zugesprochen, im Falle dass seine Frau vor ihm stirbt, ohne die Erwähnung, dass er ins Grundbuch eingetragen wird.
Nachdem B gestorben ist, verlangt C sein Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen zu werden.
Es kommt zum Prozeß. A wird verurteilt C ins Grundbuch einzutragen.
Da C eine Rechtsschutzversicherung hat und A nicht, hat A Angst Berufung einzulegen, weil die Kosten ihn über den Kopf wachsen könnte. Er wird das Urteil annehmen.

Frage:
Was für Nachteile kann es geben, wenn C im Grundbuch eingetragen ist (außer, dass sich beim Verkauf ein geringer Kaufpreis ergibt)?

Was ist, wenn C ins Pflegeheim kommen sollte?
Kann das Wohnrecht zurückgegeben und eine Ablösesumme verlangt werden, ... oder gar eine Geldrente oder Entschädigungsausgleich o. ä.?
Oder was für negative Möglichkeiten könnte es noch geben?



von gurgelhals am 20.06.2012 02:41
Status: Stift (44 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 806 weitere Beiträge zum Thema "Wohnrecht".


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>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?
quote:
Da C eine Rechtsschutzversicherung hat und A nicht, hat A Angst Berufung einzulegen, weil die Kosten ihn über den Kopf wachsen könnte. Er wird das Urteil annehmen.

Bei dem dargestellten Sachverhalt verstehe ich nicht, warum A es überhaupt zu einem Prozess hat kommen lassen. Ich wundere mich darüber, dass A überhaupt Aussichten dafür gesehen hat, so einen Prozess zu gewinnen. A sollte daher mal darstellen, warum er sich eigentlich im Recht fühlt. Das kann ich nämlich nicht ganz nachvollziehen.

quote:
Was ist, wenn C ins Pflegeheim kommen sollte?

Dann bleibt das Wohnrecht bestehen, es sei denn es wird ausdrücklich vereinbart, dass es für den Einzug des C in ein Pflegeheim gelöscht wird. Ob C zu so einem Zugeständnis noch bereit ist, nachdem er sein Recht einklagen musste, mag ich nicht beurteilen.

quote:
Kann das Wohnrecht zurückgegeben und eine Ablösesumme verlangt werden, ... oder gar eine Geldrente oder Entschädigungsausgleich o. ä.?

Nein, eine Löschung des Wohnrechtes gegen Zahlung einer Entschädigung ist nur auf freiwilliger Basis und Zustimmung von A und C möglich.

quote:
Oder was für negative Möglichkeiten könnte es noch geben?

Rechtlich fällt mir da nichts ein. Wenn zwie Menschen, die gegeneinander so einen Prozess geführt haben, so eng zusammen leben müssen, dann bietet das natürlich immer Raum für Spannungen.





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von hh am 20.06.2012 09:54
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?
Danke für die Antwort.
quote:
... Bei dem dargestellten Sachverhalt verstehe ich nicht, warum A es überhaupt zu einem Prozess hat kommen lassen. Ich wundere mich darüber, dass A überhaupt Aussichten dafür gesehen hat, so einen Prozess zu gewinnen. A sollte daher mal darstellen, warum er sich eigentlich im Recht fühlt. Das kann ich nämlich nicht ganz nachvollziehen. ...
Das Haus wurde als Erbe auf A überschrieben. Alle Geschwister wurden ausgezahlt. Schwester B erhielt statt Geld ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebzeit. Im Erbvertrag wurde vereinbart, dass dieses Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird.

Auf Wunsch von B sollte ihr Ehemann C auch ein Wohnrecht zugesprochen werden, sollte er sie überleben, damit abgesichert wird, dass er weiterhin in der Wohnung unentgeltlich wohnen bleiben kann, jedoch ohne die Erwähnung, dass er in Grundbuch eingetragen wird.
"Keine Eintragung, weil er nicht zu den Erben gehört und kein Teil des Erbes bekommt. Mit der Eintragung ins Grundbuch, wäre er ein Teil der Immobilie."
Es sollte lediglich ein Garantieversprechen sein, dass C nicht vor der Tür gesetzt wird, sollte die Ehefrau B vor ihm sterben. Er darf drin wohnen bleiben, wenn er will, bis an sein Lebensende.

Der Hintergrund; sollte er sich scheiden lassen oder nach ihrem Tod wieder heiraten und/oder ausziehen und sein Wohnrecht nicht mehr ausüben, dann sollte es mit dem Wohnrecht erledigt sein. Leider wurde dieser Hintergrund nicht im Erbvertrag bemerkt.

In der (unglücklichen) Formulierung im Erbvertrag sah das Gericht das Wohnrecht für C gleichwertig wie für die Ehefrau B an. Auch wenn im Erbvertrag die Eintragung ins Grundbuch für C nicht erwähnt wird, so hat C dennoch das Recht eingetragen zu werden.

So war es damals nicht besprochen!

Das, was A damals nicht wollte ist jetzt eingetreten:
C hat neu geheiratet und ist ausgezogen. Nun verlangt C für sein Wohnrecht eine Ablösesumme. A weigert sich.
Weil A sich weigert zu zahlen, verlangt C sein Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen zu werden und klagt.
...

Eine andere Frage:
Was wäre gewesen, wenn C nicht in Erbvertrag erwähnt worden wäre und seine Frau B vor ihm stirbt. Hätte er automatisch das Wohnrecht, weil er mit ihr verheiratet war, oder hätte er dann keine Rechte gehabt???

-- Editiert gurgelhals am 20.06.2012 13:08


von gurgelhals am 20.06.2012 12:55
Status: Stift (44 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?
Dann soll A doch C ins Grundbuch eintragen (der verlorene Prozess zwingt ihn ja scheinbar auch dazu) und gut ist.
Wenn C dort nicht wohnt, dann ist es sein Problem.
Vermieten darf er die Einliegerwohnung übrigens auch nicht, nur er selber darf darin wohnen.
Zieht er mit seiner neuen Ehefrau ein und er stirbt, dann muss sie ausziehen. Er kann sein Wohnrecht nicht vererben oder verkaufen.
Aber vielleicht sollte A sich doch überlegen, ob er es nicht "abkauft", dann ist er C los.
Wer weiß, was der sich sonst noch so einfallen lässt.

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von TiA2010 am 20.06.2012 19:03
Status: Unsterblich (850 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?
quote:
Nun verlangt C für sein Wohnrecht eine Ablösesumme. A weigert sich.

C kann zwar die Eintragung dieses Wohnrechtes ins Grundbuch verlangen (das Urteil entspricht meiner Erwartung bei der dargestellten Sachlage), nicht jedoch die Auszahlung des Wohnrechtes.

Wenn das Wohnrecht im Grundbuch steht, dann muss A gewährleisten, dass C dieses Recht jederzeit in Anspruch nehmen kann.

quote:
Was wäre gewesen, wenn C nicht in Erbvertrag erwähnt worden wäre und seine Frau B vor ihm stirbt. Hätte er automatisch das Wohnrecht, weil er mit ihr verheiratet war, oder hätte er dann keine Rechte gehabt???

Ein automatisches Wohnrecht für den Ehegatten gibt es nicht. Der Anspruch des C beruht alleine auf dem Erbvertrag.

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von hh am 21.06.2012 11:01
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?


Erstmal Danke für die Antworten.

Damit ich es richtig verstehe:
Beispiel im Erbvertrag
§1 Schwester B erhält ein Wohnrecht. Das Wohnrecht wird ins Grundbuch eingetragen.
§2 Sollte B vor ihrem Ehemann C versterben, erhält C ein Wohnrecht.
§3 ...

Obwohl in §2 die Eintragung nicht erwähnt ist, ist §1 und §2 gleichwertig, und C hätte auch ein Recht ins Grundbuch eingetragen zu werden?

Wo ist der Sinn im schriftlichen, wenn man von etwas ausgehen kann, was nicht steht?

Ich habe gelesen, dass ein Wohnrecht nicht zwingend ins Grundbuch eingetragen werden muß und dass es ein Unterschied zwischen schuldrechtliches und dingliches Wohnrecht gibt. Ist das falsch, oder gibt es einen Paragraphen im BGB wo es unterschieden wird?



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von gurgelhals am 21.06.2012 12:29
Status: Stift (44 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?
quote:
Wo ist der Sinn im schriftlichen, wenn man von etwas ausgehen kann, was nicht steht?

Da steht doch nun mehr als deutlich, dass C ein Wohnrecht erhält. Die Eintragung in das Grundbuch ist doch nur die Erfüllung der Vereinbarung in § 2. Wie hast Du Dir denn die Gewährung des Wohnrechtes vorgestellt?

quote:
Ich habe gelesen, dass ein Wohnrecht nicht zwingend ins Grundbuch eingetragen werden muß und dass es ein Unterschied zwischen schuldrechtliches und dingliches Wohnrecht gibt. Ist das falsch, oder gibt es einen Paragraphen im BGB wo es unterschieden wird?

Es handelt sich in beiden Fällen um ein Wohnrecht. Der Hauptunterschied ist, dass ein schuldrechtliches Wohnrecht schlechter abgesichert ist. Das ist in erster Linie dann nachteilig für den Inhaber des Wohnrechtes, wenn derjenige, der es gewähren muss insolvent wird.

Bei einem schuldrechtlichen Wohnrecht wird nämlich Schadenersatz fällig, wenn dieses Wohnrecht nicht mehr gewährt werden kann. Das wäre aber letztlich genau das, was C will.

Insofern ergibt sich in der Praxis für den konkreten Fall kein Unterschied zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Wohnrecht, es sei denn Du gehst pleite und das Haus wird zwangsversteigert.

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von hh am 21.06.2012 14:48
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?


Danke für die Antworten.

Ein Gedanke von mir, letzte Frage:
Wie ist es rechtlich, wenn A sein Haus verkauft, bevor C ins Grundbuch eingetragen wird? Der Käufer gewährt C jedoch weiter die Wohnung (die C sowieso nicht nutzt, weil er mit seiner neuen Frau eine größere Wohnung bezogen hat)?

Die Wohnung stände C weiterhin zur Verfügung, jedoch ohne eine Eintragung.
Falls A in irgend einer Form schadensersatzpflichtig ist, zählt es bereits nach dem Verkauf oder erst ab den Zeitpunkt ab dem C die Wohnung nicht mehr zur Verfügung steht?

-- Editiert gurgelhals am 21.06.2012 16:00


von gurgelhals am 21.06.2012 15:58
Status: Stift (44 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?
Die Schadenersatzpflicht tritt erst ein, wenn A dem C das Wohnrecht tatsächlich nicht mehr gewähren kann. Sollte A einen Käufer zur Gewährung des Wohnrechtes verpflichten, so führt der Verkauf nicht zu einem Schadenersatzanspruch. In dem Fall wäre es aber auch für A besser, wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist.

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von hh am 21.06.2012 16:07
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?


Vielen Dank!

C wohnt nicht mehr in der Wohnung und läßt sie völlig verkommen. Er will aus seinem Wohnrecht lediglich noch Geld raus schlagen. Da A nichts zahlen will, versucht C A mit der Eintragung zu ärgern. Die ganzen Jahre ging es auch ohne Eintragung.

Der Gedanke ist, dass A nicht mehr der jüngste ist. Abhängig nach dem Steuerrecht verkauft/überschreibt A das Haus an seinem Sohn (ohne Eintragung).
Würde später der Sohn das Haus erben, würde das Grundstück mit dem Wohnrecht von C belastet sein.
Dem Sohn interessiert das Haus nicht. C könnte weiter die Wohnung verkommen lassen, bis A stirbt.
Der Sohn könnte danach das Haus (ohne Eintragung) besser verkaufen.




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von gurgelhals am 21.06.2012 17:00
Status: Stift (44 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Welche Nachteile hat Wohnrecht im Grundbuch?
quote:
und läßt sie völlig verkommen.

Da kann A doch viel besser ansetzen. C ist zwar nicht verpflichtet, in der Wohnung zu wohnen, jedoch muss er sie beaufsichtigen, für Nebenkosten z.B. Heizung aufkommen usw.

quote:
Dem Sohn interessiert das Haus nicht. C könnte weiter die Wohnung verkommen lassen, bis A stirbt.
Der Sohn könnte danach das Haus (ohne Eintragung) besser verkaufen.

Reicht es nicht, den ersten Prozess verloren zu haben. Will sich A noch mehr solche Prozessniederlagen einfangen?
Natürlich muss A seinen Sohn im Übertragungsvertrag dazu verpflichten, dem C das Wohnrecht zu gewähren und dann funktioniert der Trick nicht mehr.

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von hh am 21.06.2012 17:16
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)


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