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Reiserücktrittsversicherungen - Eine lohnende Investition?

AFP VOM 26.10.2001 | Ratgeber - Reiserecht | 60423 Aufrufe
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Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisekrankenversicherung

Für welche Kosten die Reiserücktrittsversicherung einsteht, ist immer unterschiedlich und hängt davon ab, wann von der Reise zurückgetreten wird. Ein berechtigter Reiserücktritt kann nämlich auch noch nach Antritt der Reise erfolgen.

  • Wird von der Reise vor deren Beginn zurückgetreten, so zahlt die Versicherung die Gebühren, die der Reiseveranstalter für den Nichtantritt erhebt (Stornogebühren).

  • Wird während der Reise berechtigt zurückgetreten, so übernimmt die Versicherung die Kosten, die durch die vorzeitige Beendigung entstehen. Dies können z.B. Kosten für eine Rückreise sein. Ebenfalls können Kosten ersetzt werden, die z.B. durch eine Krankheit einen längeren Aufenthalt am Urlaubsort nötig machen. Gezahlt werden dann zusätzlich anfallende Unterkunfts- sowie Verpflegungskosten.

  • Zu beachten ist jedoch, dass Versicherungen oft einen Eigenanteil des Versicherers erheben. Oft werden Pauschalbeträge eingeräumt, die einen Eigenanteil von 25 Euro bedeuten können. Bei Krankheit wird meist eine Selbstbeteiligung von 20% an den anfallenden Kosten berechnet.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Reiserücktrittsversicherung - Worum es geht
Seite 2: Wer ist durch eine Reiserücktrittsversicherung geschützt?
Seite 3: Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Seite 4: Welche Kosten werden von der Reiseversicherung erstattet?
Seite 5: Fazit
Seite 6: Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung

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