Welche Kosten muss der Verbraucher beim Widerruf tragen?

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Bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages treffen ihn nur die Rücksendungskosten

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 15.04.2010, Az C 511/08, die Verbraucherrechte weiter gestärkt:

Übt der  Verbraucher sein Recht zum Widerruf des Fernabsatzvertrages aus, so muss er generell nur die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware zahlen.

Die Zusendungskosten hat der Unternehmer ihm jedoch voll zu erstatten!

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