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Welche Kosten muss der Verbraucher beim Widerruf tragen?

Von Rechtsanwältin Daniela Riedmayr
24.8.2011 | Ratgeber - Kaufrecht | 675 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Kaufvertrag, Rücksendung, Verbraucherschutz, Widerruf, Rücksendungskosten

Bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages treffen ihn nur die Rücksendungskosten

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 15.04.2010, Az C 511/08, die Verbraucherrechte weiter gestärkt:

Übt der  Verbraucher sein Recht zum Widerruf des Fernabsatzvertrages aus, so muss er generell nur die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware zahlen.

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Rechtsanwältin
Daniela Riedmayr
München
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Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Medienrecht, Kaufrecht, Zivilrecht
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Die Zusendungskosten hat der Unternehmer ihm jedoch voll zu erstatten!

Rechtsanwältin
Daniela Riedmayr

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