Welche Kosten muss der Verbraucher beim Widerruf tragen?
Von Rechtsanwältin Daniela Riedmayr 24.8.2011 | Ratgeber - Kaufrecht | 675 Aufrufe Mehr zum Thema:Kaufvertrag, Rücksendung, Verbraucherschutz, Widerruf, Rücksendungskosten
Bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages treffen ihn nur die Rücksendungskosten
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 15.04.2010, Az C 511/08, die Verbraucherrechte weiter gestärkt:
Übt der Verbraucher sein Recht zum Widerruf des Fernabsatzvertrages aus, so muss er generell nur die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware zahlen.
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Die Zusendungskosten hat der Unternehmer ihm jedoch voll zu erstatten!
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