Hallo guten Tag,
ich habe eine sehr wichtige Frage...
Welche Form des Insolvenz muss man beantragen, wenn eine Person Arbeitnehmer und gleichzeigt Gewerbetreibender ist?
Mit Gewerbetreibender meine ich, die Person ist Mieter eines Geschäftes, allerdings war Sie nie selbstständig, weil Sie dieses Geschäft an eine andere Person untervermietet hat!
Ich bitte um aufklärung!
Danke im Voraus
Welche Insolvenzart? Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz
10. Mai 2016
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Frage vom 10. Mai 2016 | 18:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Insolvenzart? Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz
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#1
Antwort vom 11. Mai 2016 | 11:49
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Hallo,
ich sehe da ehrlich gesagt kein Problem. Der Mietvertrag wurde mit einer Privatperson abgeschlossen (es sei denn, diese hätte sich extra für den Vertragsabschluss einen Gewerbeschein besorgt). Insoweit ist die Privatinsolvenz einschlägig.
Wenn der Schuldner Gewerbetreibender wäre, müsste die Regelinsolvenz beantragt werden. § 304 InsO
ist dem Wortlaut nach nur anwendbar, wenn die Person früher selbstständig war - wenn sie es bei Antragstellung immer noch ist, dürfte diese Vorschrift nicht einschlägig sein.
Gruß
Krypton
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