>Welche Frist habe ich bis zur Meldung beim Arbeitsamt
Hallo Pokemon,
im Gesetz steht "UNVERZÜGLICH" nach erhalt der Kündigung - und unverzüglich bedeutet SOFORT!!!
Also rate ich ganz dringend, zum Arbeitsamt zu gehen - heute - da für jeden Tag der verspäteten Meldung eine Kürzung des Arbeitslosengeldes eintritt!!!
Alberto hat vollkommen Recht, das Gesetz wurde zur Hartz zum 01.07.03 so streng geregelt!
Gruß
Marion
und gute Besserung!!!
SGBIII
Aktuelle Version: Anzuwenden ab 01.01.2004
§ 37b Frühzeitige Arbeitssuche
1 Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.
2 Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen.
3 Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird.
4 Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.
von MarionH am 07.07.2004 10:14
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