Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Reiserecht » 

Reiserecht

15.6.2000 | Ratgeber - Reiserecht | 25905 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Reiserecht, Reisevertrag, Kündigung

Welche Folgen hat die Kündigung ?

Bei einer Kündigung wegen Mangels hat der Reisende die tatsächlich erbrachten Leistungen zu zahlen. Ab der wirksamen Kündigung geht der Reiseveranstalter somit leer aus. Auch die erbrachten Leistungen sind von dem Reisenden nur dann zu begleichen, wenn diese für ihn von Interesse waren.

Kündigt jemand z.B. eine dreiwöchige Reise schon am ersten Tag wegen eines erheblichen Mangels, kann er sich auch den Flug zurückerstatten lassen, da ein Flug ohne anschließenden Urlaub ersichtlich ohne Interesse ist.

Eine weitere, für den Reisenden sehr positive Folge, ist der Anspruch auf notwendige Maßnahmen.

Insbesondere erwähnenswert sind diesbezüglich die Rückbeförderung durch den Reiseveranstalter. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

Im Falle einer Kündigung wegen höherer Gewalt kann es unter Umständen für den Reisenden nicht ganz so glimpflich ablaufen. Dies liegt daran, dass höhere Gewalt nicht in die Sphäre des Reiseveranstalters fällt. So muss zwar auch hier der Reisende nur die tatsächlich erbrachten Leistungen bezahlen, dies aber auch dann, wenn diese für ihn ohne Interesse waren.

Mehrkosten einer Rückbeförderung werden unter Reisendem und Reiseveranstalter aufgeteilt, für etwaige andere Mehrkosten hat der Reisende allein aufzukommen.


« Zurück | Seite: 12345
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Kündigung
Seite 2: Kündigung wegen Mangels
Seite 3: Kündigung wegen höherer Gewalt
Seite 4: Welche Folgen hat die Kündigung?
Seite 5: Wie kündigt man?

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Philipp Hausner
München
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?