Welche Fahrten beim Firmenwagen/Dienstwagen versteuern?

12. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Peterle77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Welche Fahrten beim Firmenwagen/Dienstwagen versteuern?

Guten Tag,

ich bin bei 2 Firmen halbtags angestellt und arbeite nebenher noch freiberuflich.
Von der ersten Firma bekomme ich jetzt einen Firmenwagen mit der 1%-Regelung.

Da wir weit draußen wohnen, fällt die Kilometerpauschale sehr hoch aus, was wir gerne vermeiden würden.

Meine Frage ist jetzt, welche Fahrten mit 0,03 % pro km gezählt werden:

- Fahrt zu Firma 1 auf jeden Fall
- Fahrt zu Firma 2
- Freiberufliche Geschäftsreise zum Kunden
- Meine Frau fährt zu ihrer Arbeitsstätte

Erhöhter Schwierigkeitsgrad:

Welche der Fahrten können dann über die 30 Cent Kilometerpauschale abgesetzt werden?

Zusatzfrage:

Wenn ich jemand finde, der auch einen Firmenwagen fährt, und wir tauschen einfach die Autos, dann fällt bei beiden keine Kilometerpauschale an.

- Ginge das auch, wenn die andere Person meine Frau wäre?


Freue mich über jegliche Hinweise, gerne auch mit Gesetzen!



-- Editier von Peterle77 am 12.04.2015 20:43

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist jetzt, welche Fahrten mit 0,03 % pro km gezählt werden:

- Fahrt zu Firma 1 auf jeden Fall
- Fahrt zu Firma 2
- Freiberufliche Geschäftsreise zum Kunden
- Meine Frau fährt zu ihrer Arbeitsstätte


Es muss wahrscheinlich 0,002% heißen, wenn zu einer Firma weniger als 15 Tage im Monat sind.
zu Firma 1: Ja
zu Firma 2: Nein
Freiberuflich: Nein
Frau: Nein

Zitat:
Welche der Fahrten können dann über die 30 Cent Kilometerpauschale abgesetzt werden?


Keine

Zitat:
Wenn ich jemand finde, der auch einen Firmenwagen fährt, und wir tauschen einfach die Autos, dann fällt bei beiden keine Kilometerpauschale an.


Falsch, da es nicht darauf ankommt, ob Du den Wagen tatsächlich für die Fahrten nutzt. Die Möglichkeit der Nutzung reicht.
Die Fahrten zu Firma 1 unterliegen also auch dann der Steuerpflicht, wenn Du den Firmenwagen gar nicht dazu nutzt.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peterle77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Seltsam, soweit ich das verstanden habe, muss ich die 0,002% nicht zahlen, wenn ich ein anderes Fahrzeug nehme oder die Bahn?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das gilt aber nicht bei dem von Dir beschriebenen Gestaltungsmissbrauch.
Ganz doof ist der Gestzgeber ja auch nicht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Peterle77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Okay, danke Euch beiden. Da wird aber schon ganz schön wild ruminterpretiert beim FA, Hauptsache es koscht. :-)

D.h. solange ich nur mit dem Privat-PKW zu Firma 1 fahre und nicht den Firmenwagen nehme gilt dies?

- Ich muss für keine der Strecken (Firma1, Firma 2, freiberuflich, Firma Frau) die 0,002% versteuern
- Ich kann für alle Strecken die 0,30€ absetzen (Kilometergeld/Geschäftsreise)

Erst wenn ein weiterer Firmenwagen ins Spiel kommt, wird es dann wieder kompliziert und teuer?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Peterle77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Super, jetzt kam noch ein Kunde von Firma 1, der Vor-Ort-Betreuung in der Firma 3 braucht. Wie sieht es denn dann aus?

2x Hilfreiche Antwort

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