Weiteres Gericht senkt Streitwerte bei Fotoklau auf Ebay

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300 € pro Bild: OLG Nürnberg reduziert Streitwert für eine Verletzung von Urheberrechten an einem Bild auf Ebay im privaten Bereich

300 Euro als Gegenstandswert für ein geklautes Foto auf eBay, höher dürfen Abmahnungen im privaten Bereich nicht liegen. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Nürnberg Abmahnungen mit überhöhten Streitwerten im Bereich von Urheberrechtsverletzungen an Fotos eine deutliche Absage erteilt. (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2013; Az. 3 W 81/13)

Nach meiner Auffassung hat das OLG hier eine fortschrittliche Entscheidung gefällt, die in die richtige Richtung geht. Noch heute nehmen viele Gerichte deutschlandweit meiner Einschätzung nach zu hohe Gegenstandswerte bei privatem Fotoklau an. Das OLG Nürnberg hat somit ein deutliches Zeichen gesetzt und es bleibt zu hoffen, dass andere Gerichte folgen werden.

Danjel-Philippe Newerla
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Hamm einen Streitwert von 900 Euro pro Bildklau angesetzt und den oft hohen Streitwerten von mehreren tausend Euro pro Foto eine klare Absage erteilt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen eine Urheberrechtsverletzung an einem Foto oder anderen Werken (z.B. Musik, Film, Filesharing) erhalten haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Gerne stehe ich Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung, in dem Sie mir in Ruhe Ihren ganz persönlichen Fall schildern können.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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