
Sollte es nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut zu einem A- oder zwei B-Verstößen kommen, wird der Fahrer von der Verkehrsbehörde verwarnt und gebeten, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Im Gegensatz zum Aufbauseminar ist hier die Teilnahme freiwillig, sie wird aber auch mit einem Rabatt von zwei Punkten im VZR belohnt.
