Weitere Abmahnungen der VSM Deutschland GmbH wegen fehlerhafter Garantiebedingungen im Umlauf

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Die Rechtsanwaltskanzlei v Nieding Ehrlinger Marquard mahnt weiter für die VSM Deutschland GmbH ab

1. Worum geht es?

Die Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard mahnt bereits seit längerer Zeit für die VSM Deutschland GmbH wegen Wettbewerbsverstößen (UWG) ab. Betroffen von diesen Abmahnungen sind insbesondere eBay-Händler.

In allen mir vorgelegten Fällen ging es im Kern um den Vorwurf fehlerhafter Garantieversprechen. Es ging also um Onlinehändler, die pauschal mit einer Garantie (z.B. „X Jahre Garantie“) geworben haben. Leider ist nach geltendem Wettbewerbsrecht nicht ganz einfach, in zulässiger Weise und somit ohne Abmahnrisiko mit einer Garantie zu werben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Eine wirksame Garantiezusage muss nämlich mehrere Voraussetzungen erfüllen, damit keine Abmahngefahr besteht  (z.B. muss der Inhalt der Garantie konkret angegeben werden und es müssen die zeitliche und räumliche Geltung genau bestimmt sein. Aber auch das ist noch nicht alle, darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein).

Ein Verstoß bei unwirksamen Garantieversprechen auf eBay (oder auch anderswo im Onlinehandel, z.B. Amazon, Onlineshop, etc.) kann von einem Mitbewerber grundsätzlich abgemahnt werden.

2. Welche Forderungen stellt die VSM Deutschland GmbH?

Wie für Abmahnungsfälle typisch wird zunächst die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung von Abmahnkosten verlangt.

Mein ausdrücklicher Rat an dieser Stelle:

Bitte seien Sie vorsichtig und zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine von den Abmahnern vorformulierte Unterlassungserklärung. Dieses könnte im schlimmsten Fall als Schuldanerkenntnis gewertet werden und kann Ihre Verhandlungspositionen verschlechtern, selbst wenn die Vorwürfe nicht berechtigt sein sollte.

3. Abmahnung im Briefkasten, was nun?


Leider ist keine pauschale Antwort möglich, die für jeden Fall Gültigkeit hat. Die richtige Reaktion hängt letztendlich vom konkreten Einzelfall ab. Zuerst wäre zu prüfen, ob die Abmahner überhaupt dazu berechtigt sind, eine Abmahnung auszusprechen.

Hierfür ist grundsätzlich ein sog. Wettbewerbsverhältnis erforderlich. Wenn die Abmahner also aus einer völlig anderen Branche kommen sollten als Sie, dann spricht dieses bereits für eine fehlende Berechtigung zur Abmahnung.


Aber selbst wenn im Einzelfall eine Abmahnungsberechtigung gegeben sein sollte, müsste geprüft werden, ob der konkret vorgeworfene Wettbewerbsverstoß überhaupt vorliegt. Auch können noch andere Umstände zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen (z.B. Verjährung).

Um dies alles zu beurteilen, ist eine anwaltliche Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt dringend anzuraten.

Gerne unterstütze ich Sie als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hierbei mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, was zu tun ist.

Das Abmahnschreiben sollten Sie auch bitte nicht ignorieren, weil ansonsten im schlimmsten Fall ein kostspieliges gerichtliches Verfahren droht (z.B. einstweilige Verfügung). Dieses kann aufgrund der im Wettbewerbsrecht oftmals hohen Streitwerte schnell extrem unangenehm werden. Hiervon sollten Sie sich aber nicht einschüchtern lassen. Holen Sie sich stattdessen kompetente anwaltliche Hilfe.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen

- Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!

- Nicht die geforderten Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung zahlen!

- Fristen beachten!

- Vor Fristablauf Rechtsanwalt (Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht) einschalten!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt wegen fehlerhafter Garantieversprechen oder anderen Wettbewerbsverstößen für die VSM Deutschland GmbH erhalten? Ich helfe Ihnen gerne.

Kontaktieren Sie mich einfach und völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch. Gerne können Sie uns die Abmahnung vorab per E-Mail zusenden (bitte an info@drnewerla.de). Hierdurch erleichtern Sie und die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Anschließend können wir dann das weitere Vorgehen ganz in Ruhe besprechen.

Fragen Sie auch nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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