Weiterbildungsmaßnahme: Dienstzeit oder Freizeitvergnügen?

12. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
go423470-99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbildungsmaßnahme: Dienstzeit oder Freizeitvergnügen?

Hallo! Kurz zu meinem Fall. Ich habe eine Weiterbildung zur PDL angefangen und mit meinem Arbeitgeber eine Teilung der Fortbildungskosten vereinbart. Eine Hälfte übernimmt mein Arbeitgeber, die andere Hälfte bezahle ich. In der Schulungsvereinbarung für externe Veranstaltungen, wurde von meinem Arbeitgeber das Feld "Betrieblich notwendige Schulungsmaßnahme" angekreuzt. Soweit ich informiert bin verpflichtet er sich somit auch die Unterrichtsstunden, sowie An- & Rückfahrtzeit als Arbeitszeit im Dienstplan anzurechnen. Jedoch möchte mein Arbeitgeber die Zeit nicht im Dienstplan anrechnen... Wer ist im Recht? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

MfG

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// verpflichtet er sich somit

Dieses 'somit' erscheint mir doch etwas kühn gefolgert - da gibt es eine Schulungsvereinbarung über die Teilung der Kosten und die wesentliche Frage nach Anerkennung als AZ wird nicht explizit geregelt? Möglicherweise eine Vereinbarungslücke. Auf der anderen Seite sollte doch gerade in eurem Bereich inzwischen so ziemlich alles schon Mal entschieden oder ausgehandelt worden sein - eine Frage an die Gewerkschaft, vielleicht. Oder doch an einen RA.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Einarbeitung von Weiterbildungsmassnahmen in den Arbeitsplan muss vereinbart sein. Insbesondere auch, ob Zeitgutschriften erfolgen, oder ob die Arbeitszeit lediglich um die Maßnahme herumgebastelt wird. Mit der Übernahme der Kosten hat das gar nichts zu tun. Anders sieht es aus, wenn die Weiterbildungsmassnahme auf Anordnung des Arbeitgebers erfolgt. Und dann gibt es noch Modelle, die "dazwischen" liegen. Wo also auch bei privaten Weiterbildungsmassnahmen automatisch bestimmte Zeitgutschriften erfolgen. Vielleicht mal in den Tarifvertrag schauen (sofern einer verbindlich ist) oder aber schauen, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt.

wirdwerden

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#3
 Von 
go423470-99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten! Ja Vereinbarungslücke mehr oder minder.... die Schulungsvereinbarungen wurden mir soweit vom Arbeitgeber ausgefüllt vorgelegt mit einer schriftlichen Bitte die noch fehlenden Daten nachzutragen und die Vereinbarung unterschrieben abzugeben. Da das Feld für den Zeitaufwand noch leer war und eben auch nicht durchgestrichen, habe ich da dann eben Dur entsprechende Fahrt- + Schulzeit eingetragen. Wie gesagt vom AG War ja auch "Betrieblich notwendige Schulungsmaßnahme" angekreuzt. Das ist für mich halt rechtlich gesehen auch der Punkt der besagt das die Maßnahme auf Anordnung des AG erfolgt. Korrigiert mich wenn ich damit falsch liege. Bzgl. Tarif wäre dies der TvöD. Ob dort jedoch so etwas festgehalten ist weiß ich nicht und selbst wenn denke ich nicht das die relevant wäre, da ja quasi eine Weiterbildungsmaßnahme mit einer ganz eigenen Vereinbarung besteht... Aber auch hier bin ich euch dankbar wenn ihr es besser wisst als ich! Einen Anwalt zu Rate zu ziehen wäre dann der nächste Schritt, sollte ich in diesem Forum zu keinem klaren Ergebnis kommen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nee, das siehst Du leider falsch. Vereinbart ist nur, was angekreuzt ist. Und betrieblich notwendig - das wird in der Regel angekreuzt, um die Finanzierung zu sichern. Wir sind also keinen Schritt weiter. Wer hat die Fortbildungsmassnahme veranlasst, was steht im Tarifvertrag u.s.w.

wirdwerden

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#5
 Von 
go423470-99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte meinen Arbeitgeber gefragt ob Förderungen für diese Weiterbildung möglich wären. Erstmal nur rein informativ. Daraufhin hat ein Gespräch stattgefunden das Förderungen machbar sind.
Was genau und ob überhaupt etwas im Tarifvertrag festgehalten ist müsste ich erst recherchieren... Das schaffe ich aber jetzt nicht auf die schnelle.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Der Arbeitgeber fördert doch, indem er mit finanziert. Und, was machbar ist, das stellt doch keine verpflichtende Handlung dar. Es ist das Aufzeigen von Optionen.

wirdwerden

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn ein AG nicht vollends vernagelt ist und - zweite Bedingung - wenn ihm an einer/m MA liegt, wird er MA fördern, die sich fortbilden wollen. Das motiviert, erhöht den Grad der Qualifikation im Job und bindet MA an den Betrieb. Eine Finanzspritze ist dabei der unterste und günstigste Einstieg. Fortbildung als AZ anzuerkennen, ist dann ein ganz anderes Kaliber. Zwar habe ich keine Ahnung, was die Schulung zu einer PDL kosten mag - aber der Zeitaufwand, in AZ gerechnet, wird deutlich bis dramatisch höher liegen, schätze ich. Die dritte und kritischst Sache kommt am Ende: was passiert mit der Qualifizierung? Steht eine angemessene Beschäftigung samt Höhergruppierung an, oder bleibt MA mit/trotz Qualifizierung auf demselben Stellenplan?

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#8
 Von 
go423470-99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe folgenden Textausschnitt im Netz gefunden zum TVöD (§5 Qualifizierung)

Die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme wird dokumentiert und den Beschäftigten schriftlich bestätigt. 
Beschäftigte haben Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch mit der jeweiligen Führungskraft, in dem festgestellt wird, ob und welcher Qualifizierungsbedarf besteht. Dieses Gespräch kann auch als Gruppengespräch geführt werden. Wird nichts anderes geregelt, hat das Gespräch jährlich stattzufinden. 
Die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme - einschließlich Reisekosten - werden, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden, grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen. Ein möglicher Eigenbeitrag wird durch eine Qualifizierungsvereinbarung geregelt. Die Betriebsparteien sind gehalten, die Grundsätze einer fairen Kostenverteilung unter Berücksichtigung des betrieblichen und individuellen Nutzens zu regeln. Ein Eigenbeitrag der Beschäftigten kann in Geld und/oder Zeit erfolgen.

Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit.

Gesetzliche Förderungsmöglichkeiten können in die Qualifizierungsplanung einbezogen werden. 
Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht wird.




Zu deiner Frage blaubär+, die Gesamtkosten einer PDL Ausbildung belaufen sich auf ca. 4800 Euro. Nach erfolgreicher Beendigung habe ich mich verpflichtet 3 weitere Jahre im Unternehmen tätig zu bleiben. Jedoch habe ich ebenso dafür unterschrieben die Einrichtung zu wechseln, da in unserem Haus kein Bedarf für eine PDL vorhanden ist. Eine sichere Stelle als PDL in einem anderen Haus konnte mir bislang nicht zugesprochen werden.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Jetzt wird es m.E. durlchaus spannend.
1. /// Die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme
... dass die Maßnahme vom AG veranlasst ist, war bis dato durchaus fraglich und ist auch bisher nicht erhärtet. ABER
2. /// Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit.
... vereinbar könnte diese Qualifizierung durchaus sein, es sei denn, man müsste diesen Satz in ganz enger Verbindung mit dem Passus von der veranlassten Q. lesen. - da wäre juristischer Rat durchaus gefragt.

und zuletzt:
3. Die Hälfte von knapp 5000 Euro als AG-Zuschuss rechtfertigen eine Bindung an den Betrieb auf 3 Jahre wohl nicht. Insofern könnte die ganze Vereinbarung nichtig sein mit der Folge, dass du nicht gebunden wärest.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich seh das Ganze recht problemlos. Ordnet der AG eine Qualifizierungsmaßnahme an oder eröffnet die Möglichkeit der Teilnahme, dann ist sie Arbeitszeit. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist es die Privatangelegenheit des Mitarbeiters. Es ändert sich auch nichts, wenn er Arbeitgeber freiwillig entgegenkommenderweise Kosten übernimmt. Dürfte er das nicht mehr, dann hätte das ja traurige Auswirkungen für die Mitarbeiter.

wirdwerden

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#11
 Von 
go423470-99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe ich dann wohl doch ganz gute Karten die Zeit als AZ angerechnet zu bekommen so wie ich das gerade verstehe. Werde mich wohl trotzdem nochmal juristisch absichern. Ich Danke euch! Das mit den 3 Jahren Bindung ist nicht weiter dramatisch für mich. Ich habe ohnehin nicht vor das Unternehmen zu verlassen. Interessant wäre nur zu wissen, ob sich die Verpflichtung auf den Landkreis, oder auch Bundesland übergreifend beläuft. Dazu wurde mir bisher auch keine Auskunft gegeben. Habe aber auch noch nicht nachgefragt. Das steht derzeit gerade erstmal im Hintergrund.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nee, m.E. hast Du ziemlich schlechte Karten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go423470-99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es ist doch ganz klar eine vereinbarte Qualifizierungsmaßnahme. Zudem liegt auch noch ein Vereinbarungsdokument zwischen AG und AN vor.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Seufz, nein, es ist nicht klar. Du bist nicht angewiesen worden, an dieser Maßnahme teilzunehmen, wenn ich Dich richtig verstanden hab. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.

wirdwerden

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#15
 Von 
go423470-99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie wäre so etwas dann rechtlich belegbar wenn nicht über eine schriftliche Weiterbildungsvereinbarung?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du hast eine Zahlungsvereinbarung unterschrieben. Der übliche Weg im öD (aber auch bei privaten Unternehmen) ist, dass man schriftlich abgeordnet wird in diese Maßnahme.

wirdwerden

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#17
 Von 
go423470-99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bräuchte also demnach einen kompletten Weiterbildungsvertrag in dem alles festgehalten ist + eine Weiterbildungseinladung mit der zu absolvierenden Maßnahme um rechtlich abgesichert zu sein. Versteh ich das so richtig?

-- Editiert von go423470-99 am 13.09.2015 17:02

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

So in etwa. Ich weiss ja nicht, was bei Dir gelaufen ist. Aber eine private Initiative, in der sich im Nachhinein der AG entscheidet, das ganze zu sponsern, finanziell, erfüllt normalerweise nicht diese Voraussetzungen.

wirdwerden

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#19
 Von 
go423470-99
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein AG hat sich nicht im Nachhinein dazu entschlossen etwas zu Sponsern. Ohne diese finanzielle Hilfe hätte ich die Weiterbildung ja erst gar nicht begonnen. Es war so das ich auf meinen AG zugegangen bin und ganz unverbindlich gefragt habe ob solche Weiterbildungen überhaupt gefördert werden würden. Da hatte ich auch noch gar nicht die Absicht dieses Jahr noch die Schule zu beginnen. Daraufhin hat es ein erstes kurzes Meeting gegeben wo mir signalisiert worden ist das diese Weiterbildungsbereitschaft meinerseits und die Eigeninitiative durchaus gern gesehen ist. Dann gab es ein paar weitere Meetings. Erst nachdem mit meinem AG das Finanzielle geklärt war und mein AG sich stark dafür ausgesprochen hat diese FB schnellst möglich zu beginnen, habe ich mich dann um einen Schulplatz gekümmert. Mein AG ließ mir dabei freie Wahl. So in etwa lief das ganze ab.

-- Editiert von go423470-99 am 13.09.2015 17:45

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das ändert doch alles nichts. Natürlich sieht es jeder Arbeitgeber gerne, wenn sein Mitarbeiter Initiative ergreift. Er hat eben gesagt, er beteiligt sich finanziell, und das wars. Letztlich läuft es auf das hinaus, was ich geahnt habe und auch weiter oben geschrieben habe. Es ist keine Maßnahme des Arbeitgebers.

wirdwerden

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