Hallo,
willkomen in der Chaos-Welt "Weiterbildung".
Besteht eigentlich (gesetzl.) Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ein Arbeitnehmer eine Weiterbildungsmaßnahme, die vom Arbeitsamt zugelassen wurde und mit dem Beruf im engen Zusammenhalt steht, selbst veranlasst?
Falls nicht - hat jemand gute Tipps?
Mein Arbeitgeber möchte nicht, dass ich mich weiterbilde... ich aber schon...
Viele Grüße
Joanna
Weiterbildung & Lohnfortzahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn der Chef sich da weigert, sich zu beteiligen und auch die Weiterbildung nicht veranlasst hat, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung.
In Deinem Fall ist Deine Weiterbildung leider Privatsache.
Hallo,
ich arbeite als Teilzeitkraft. Kann ich wenigstens darauf bestehen, dass meine Arbeitszeit so gelegt wird, dass ich an der Maßnahme teilnehmen kann z.B. ein bestimmter Tag in der Woche frei, wo der Unterricht stattfindet?
Gruß
Joanna
-- Editiert von Joanna am 15.03.2004 18:58:46
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eventuell besteht die möglichkeit, nach § 8 TzBfG
eine Reduzierung der Arbeitszeit zu beantragen. Bei diesem Antrag kann gleichzeitig ein Antrag gestellt werden, die Arbeitszeit in bestimmter Art und Weise zu verteilen. Der AG muss dann auf diesen Antrag innerhalb bestimmter Frsiten reagieren.
I.Ü. hat Dein AG kein Interesse an gut ausgebildeten Mitarbeitern (Stillstand = Rückschritt)? Letztlich könnte die Möglichkeit bestehen, unbezahlten Bildungsurlaub zu erhalten, den vielleicht das Arbeitsamt o.ä. fördert.
-- Editiert von rama123 am 15.03.2004 20:23:33
-- Editiert von rama123 am 15.03.2004 20:23:56
Danke für die Meinungen.
Gestern war ich zur Beratung bezüglich der Weiterbildung und ich habe die gleiche Frage gehört: Warum möchte der AG nicht, dass ich mich fortbilde? Meist ist das doch umgekehrt der Fall. Obwohl ich zugeben muss, dass der AG auch gesagt hat: weiterbildung ja, aber nicht mit dem Ziel einer leitenden Position... Doch darum geht es mir gerade - um Aufstieg, der mit einer guten Ausbildung fundiert ist. Kann man mir vorschreiben, welche Maßnahme ich zu absolvieren habe?
Grüße
Joanna
Er kann Dir zwar nicht vorschreiben, wie Du Dich weiter bildest, aber wenn ihm die Weiterbildung nicht passt, hast Du keine Möglichkeiten, ein irgendwie geartetes Entgegenkommen zu erzwingen.
Danke für die Antworten.
Es ist also Diplomatie und ein geschicktes, vorsichtiges Vorgehen gefragt. Wahrscheinlich ist nur auf diesem Wege etwas zu erreichen. Ich werde es auf jeden Fall versuchen.
Grüße an Alle!
Joanna
-- Editiert von Joanna am 18.03.2004 19:17:53
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