>Weiterbildung & Lohnfortzahlung
eventuell besteht die möglichkeit, nach
§ 8 TzBfG eine Reduzierung der Arbeitszeit zu beantragen. Bei diesem Antrag kann gleichzeitig ein Antrag gestellt werden, die Arbeitszeit in bestimmter Art und Weise zu verteilen. Der AG muss dann auf diesen Antrag innerhalb bestimmter Frsiten reagieren.
I.Ü. hat Dein AG kein Interesse an gut ausgebildeten Mitarbeitern (Stillstand = Rückschritt)? Letztlich könnte die Möglichkeit bestehen, unbezahlten Bildungsurlaub zu erhalten, den vielleicht das Arbeitsamt o.ä. fördert.
-- Editiert von rama123 am 15.03.2004 20:23:33
-- Editiert von rama123 am 15.03.2004 20:23:56
von rama123 am 15.03.2004 20:23
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