Weiterbeschäftigung nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lisa2611
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbeschäftigung nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags

Guten morgen alle zusammen,
HILFE ! Ich benötige DRINGEND einen Rat!

Es geht um folgendes:

Mein Freund arbeitet seit paar Jahren in einer Firma, die vor ca. 2 Jahren von seinem jetzigen Chef übernommen wurde.
Seit dem bekam er immer wieder einen Befristeten Arbeitsvertrag (6 Monate) der letzte ist jetzt zum 01.04.2017 ausgelaufen. Da sein Chef keinerlei Andeutungen gemacht hat, das der Vertrag NICHT verlängert wird. Hat er auch nach dem Auslaufen des Vertrages, so wie immer weiter gearbeitet.
Außerdem hat er auf Anweisung seines Chefs für eine andere Firma(Fensterbau) gearbeitet. Obwohl das garnicht sein Job ist.
War 2 Tage, mit seinem Chef, in Bremen für einen Auftrag. Usw.

Nun ist das Problem das sein Gehalt, das am letzten Werktag des Monats (ende April) hätte kommen müssen bis heute nicht gekommen ist.
Obwohl sein Chef ihm gesagt hat, als er ihn darauf angesprochen hat, das es Ende der Woche (05.05.) spätestens da sein müsste.

Nun reagiert er weder auf Anrufe noch auf SMS oder Emails.
Seit letzten Donnerstag geht mein Freund auch nicht mehr an die Arbeit, nachdem er seinem Chef mitgeteilt hat ,dass er nicht mehr kommt bis sein Lohn da ist.

Ich würde gerne wissen, welche Rechte und Möglichkeiten er nun hat.
Ich bin echt Ratlos :???:

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2 Antworten
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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Lisa2611):
Hat er auch nach dem Auslaufen des Vertrages, so wie immer weiter gearbeitet.
[...]
War 2 Tage, mit seinem Chef, in Bremen für einen Auftrag. Usw.
Herzlichen Glückwunsch, damit dürfte er jetzt einen unbefristeten Vertrag bei dieser Firma haben.


Zitat (von Lisa2611):
Nun reagiert er weder auf Anrufe noch auf SMS oder Emails.
Klar, Chef hat festgestellt dass der Mitarbeiter eigentlich gar nicht mehr bei ihm arbeiten sollte, er es versäumt hat den befristeten Vertrag wiederum befristet zu verlängern, und sein Mitarbeiter ihn darauf nicht aufmerksam gemacht hat. Nun ist Chef angesäuert.


Zitat (von Lisa2611):
Seit letzten Donnerstag geht mein Freund auch nicht mehr an die Arbeit, nachdem er seinem Chef mitgeteilt hat ,dass er nicht mehr kommt bis sein Lohn da ist.
Das war ein kapitaler Fehler, wegen "nur" zwei Wochen Lohnverzug ist er nicht berechtigt die Arbeitsleistung zurückzuhalten. Er sollte also schleunigst wieder auftauchen, ansonsten könnte sein Chef fristlos kündigen und wäre ihn los.

Offene Lohnforderungen muss er per Klage durchsetzen, siehe FloRyan. Und er sollte die 40 Euro Verzugspauschale nicht vergessen (§ 288 Abs. 5 BGB ).

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