Generell ist mir klar, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld als freiwillige Leistungen des AG anzusehen sind. Ist das aber auch dann so, wenn im Arbeitsvertrag formuliert ist:
"Der AN erhält ein dreizehntes Monatsgehalt, welches je zur Hälfte als Weihnachts- und Urlaubsgeld ausgezahlt wird."
Dann müsste doch ein Anspruch bestehen, oder?
Umso mehr, wenn man dies mit dem AG ausdrücklich so ausgehandelt hat?
Danke!
Weihnahcts- und Urlaubsgeld als freiwillige Leistung des AG?
11. Januar 2004
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Frage vom 11. Januar 2004 | 10:36
Von
Status: Schüler (477 Beiträge, 140x hilfreich)
Weihnahcts- und Urlaubsgeld als freiwillige Leistung des AG?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2004 | 11:47
Von
Status: Schüler (414 Beiträge, 46x hilfreich)
Ich würde sagen, wenn der AG das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag des AN vereinbahrt, dann hat der AN auch einen Anspruch darauf.
Genauso wäre es, wenn nichts im Vertrag stünde, der AG das Geld aber z.B. drei Jahre zahlt, ohne daraufhin zu weisen, dass es sich um eine freiwillige evtl. einmalige Leistung handelt. Auch dann hat der AN einen Anspruch erwirkt.
#2
Antwort vom 11. Januar 2004 | 15:30
Von
Status: Schüler (477 Beiträge, 140x hilfreich)
Ich will hoffen, dass Du recht hast. Andernfalls hätte ich uU ein Problem.....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2004 | 11:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47588 Beiträge, 16825x hilfreich)
Durch eine solche vertragliche Vereinbarung ist die Leistung nicht mehr freiwillig. Dein AG muss das 13. Monatsgehalt zahlen.
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