Hallo,
ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 15.01.2017 gekündigt. Da im Vertrag vereinbart wurde, dass ich das Weihnachtsgeld in diesem Fall zurückzahlen muss wurde dies nun bei der Januar-Abrechnung verrechnet. Das Weihnachtsgeld ist in Höhe eines halben Monatsgehaltes. Folglich krieg ich für den Januar nur meinen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss. Meiner Meinung nach wäre es für mich als Arbeitnehmer jedoch günstiger, wenn der November neu berechnet werden würde also ohne Weihnachtsgeld und ich die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag mit und ohne Weihnachtsgeld zurückzahle. Der Januar könnte ja dann normal berechnet werden. Nach meiner Rechnung nach würde mir so mehr bleiben.
Stimmt das so? Wie sieht das ganze rechtlich aus? Und wie sollte ich nun vorgehen?
Vielen Dank im Voraus.
Weihnachtsgeld zurückzahlen oder verrechnen?
28. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 28. Januar 2017 | 18:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld zurückzahlen oder verrechnen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Januar 2017 | 18:58
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatStimmt das so? :
Nein.
ZitatWie sieht das ganze rechtlich aus? :
Der Arbeitgeber hat es richtig gemacht, das Jahr 2016 ist abgeschlossen.
ZitatUnd wie sollte ich nun vorgehen? :
Einkommensteuererklärung machen, dann gibt es Geld wieder zurück.
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
24 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten