Hallo liebe Community,
einleiten möchte ich in die Thematik, indem ich zunächst kurz meine Situation erkläre.
Ich habe im Februar 2017 meine Ausbildung zum Industriekaufmann in Bayern beendet und anschließend in meinem Ausbildungsbetrieb eine Stelle zum Sachbearbeiter im Einkauf angenommen.
Hierbei wurde mir eine Probezeit von 6 Monaten mit 14 Tagen Kündigungsfrist vertraglich vorgeschrieben.
Da ich zunächst bis 2 Tage vor meinem Ausbildungsende noch nicht einmal einen Vertrag vorliegen hatte, sondern nur das mündliche Versprechen des Geschäftsführers „dass er mich unbedingt im Unternehmen halten möchte" habe ich mich natürlich auch anderweitig um Stellen beworben.
Ca. 3 Wochen nach meiner beendeten Ausbildung habe ich nun ein weitaus lukrativeres Angebot eines Konzerns erhalten, bei meinem Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 15.03.17 gekündigt.
Jetzt kam natürlich das Gehalt für die 14 Tage (1.3.-15.3.) die ich als Sachbearbeiter in diesem Unternehmen gearbeitet habe und hiermit auch die Ernüchterung… Das Weihnachtsgeld, das ich noch als Auszubildender bekommen hatte, wurde mir vom Lohn des Sachbearbeiters gekürzt! (452€)
Hierzu nun meine Frage:
a. Ist dies überhaupt rechtlich zulässig? Da ich ja als Sachbearbeiter sozusagen ein komplett neues Arbeitsverhältnis mit diesem Unternehmen eingegangen bin.
b. Müsste ich als Auszubildender der im Februar seine Ausbildung beendet, das Weihnachtsgeld zurück zahlen? (In Bezug auf den Tarifvertrag
Zur Info:
- Im Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter ist geregelt, dass ich bei einem Austritt aus der Firma vor dem 1.4. das voran gegangene Weihnachtsgeld zurückzahlen muss.
- Im Ausbildungsvertrag ist keine dieser Regelungen zu finden (Standard IHK Ausbildungsvertrag)
Weihnachtsgeld wegen frühzeitigem Austritt eingezogen - Azubi!
8. April 2017
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Frage vom 8. April 2017 | 16:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld wegen frühzeitigem Austritt eingezogen - Azubi!
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#1
Antwort vom 8. April 2017 | 17:10
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen gibt es in der Tat sehr häufig die Regelung, dass das Weihnachtsgeld nur bei einem ungekündigten Verhältnis bis zu Datum X gezahlt wird. Wenn dein Ausbildungsvertrag keine solche Regelung beinhaltet, wohl aber ein Weihnachtsgeld, das auch Sonderzahlung heißen kann, dann ist da meines Erachtens auch nichts zurück zu zahlen.
#2
Antwort vom 8. April 2017 | 18:09
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Ich halte es rechtlich für nicht zulässig, dass hier das Weihnachtsgeld abgezogen wurde. Hier lohnt sich die Lohnklage. Einfach zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und dort den Rechtpfleger die Klage formulieren lassen. Das ist kostenlos!
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