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Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?

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Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?

Hallo!

Folgende Situation bei mir. Ich bekomme für meine 12 jährige Tochter Unterhalt - 312 €. Nun hab ich folgende Fragen. Zum ersten bekommt mein Ex-Mann jetzt Weihnachtsgeld, dazu hat er im Juni/Juli Urlaubsgeld bekommen. Diese 2 Komponenten sind nicht bei dem Unterhalt nicht berücksichtigt worden. Da kann ich doch jetzt was von ihm verlangen oder? Zum anderen noch eine Frage, er hat den Unterhalt einfach geändert vor 2 Monaten, weil er weniger verdient wie er sagte. Wie sieht es mit der Pflicht von ihm aus, mir zu zeigen was er verdient, vor allen Dingen auch jetzt wenn das Extrageld für ihn kommt? Da muss er mir doch die Abrechnung oder den Kontoauszug zeigen? Nach meinem Wissensstand muss er etwas vom Weihnachtsgeld zahlen, beim U-geld bin ich mir rückwirkend nicht sicher. Danke schon mal im voraus für eure Antworten.http://www.123recht.net/graphx/smilies/smile.gif
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von BluePonte am 05.11.2007 01:58
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
Hallo,

Kindesunterhalt wird einkommensabhängig nach DDT bezahlt.
Einkommen = Gehalt, Weihnachts-, Urlaubsgeld, Steuerrückerstattung.

312€ ist der Zahlbetrag eines bereinigten Einkommens zwischen 1500 und 2300€.
Der anteilige Kindergeldbetrag wird berücksichtigt.

Verdient dein Ex mehr als 2300€, wäre ein höherer KU fällig.


Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."


von guest123-1682 am 05.11.2007 02:15
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
Danke, das weiss ich ja. Es geht jetzt eigentlich darum ob er mir vom Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld etwas zahlen muss, da dies damals in die Berechnung nicht mit eingeflossen. Im übrigen ist ja interessant das ich auch von seinen Steuerrückzahlungen was bekomme. Kann ich das rückwirkend geltend machen von letztem Jahr? Wenn nicht auch egal, doch von dem Bescheid in diesem Jahr ( 2006 Steuerbescheid ) muss er doch was zahlen?
Nochmal eine sehr wichtige Frage - wie sieht es mit der Auskunftspflicht von ihm aus, er muss mir die entsprechenden Unterlagen doch vorlegen?


von BluePonte am 05.11.2007 02:24
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
Hallo,

ja, du hast das Recht, alle zwei Jahre Auskünfte über das Einkommens deines Ex zu verlangen.

Sonderzahlungen und Steuerrückerstattung erhöhen das Jahreseinkommen und werden auf den Monat verteilt.

Rückwirkend geht nix.

Ich wollte dir eigentlich nur demonstrieren, wie groß die Spanne ist, was das Einkommen angeht, die immer noch selbe Höhe des KU`s rechtfertigt.

Es geht schon um Kindesunterhalt?

Grüßle


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-- Editiert von Schwesterchen am 05.11.2007 02:35:30


von guest123-1682 am 05.11.2007 02:34
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
Erstmal vielen dank für deine Antworten zu später Stunde. ja es geht um Kindesunterhalt für meine Tochter ( 14 Jahre, hatte mich oben vertan, ist ja schon spät). Nun sagtest du das rückwirkend nicht mehr geht. was ist wenn er sich weigert mir Auskünfte zu erteilen. Dann kann ich auch nix mehr geltend machen wenn er zuviel verdient oder Extrazahlungen bekommen hat. Die Steuerrückzahlung müsste er bald bekommen, spätestens januar also. was ist wenn ich jetzt sage er soll mir zeigen wieviel weihnachtsgeld er erhält und im Januar zeigt er mir seinen Steuerbescheid nicht. kann ich ihn dazu anhalten mir diesen Bescheid zu zeigen? du hast aber verstanden das das W-geld nicht aufgerechnet wurde bzw. übers Jahr verteilt wurde. dann muss er also jetzt im Dezember den Betrag zahlen den er netto ende November bekommt, das habe ich doch richtig verstanden?


von BluePonte am 05.11.2007 02:51
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
Hallo zusammen

schau mal hier nach

Urlaubsgeld: wird angerechnet
Weihnachtsgeld: wird angerechnet


http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/spesen.html


mfg Ostseeperle




von Ostseeperle am 05.11.2007 07:03
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
Hallo,

also irgendwie versteh ich jetzt was falsch...

quote:
dann muss er also jetzt im Dezember den Betrag zahlen den er netto ende November bekommt,

KU errechnet sich aus dem Jahreseinkommen, da kann man nicht einfach das Mehr für einen Monat heranziehen.

Es gibt also keinen Titel.
Du könntest, wenn du meinst, der KU, den dein Ex zahlt, wäre zu niedrig, beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, die kümmern sich dann um alles.

Verdient dein Ex denn soviel mehr als 2300€?

Grüßle

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von guest123-1682 am 05.11.2007 08:27
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
man man man dem alten auch noch die sonderzahlungen wegnehmen wollen....zum kotzen und ohne worte!!! ER scheint arbeiten zu gehen dafür und DU???


von Hyperion am 05.11.2007 08:52
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
Paddy, in einer intakten Familie profitieren die Kids auch von den Sonderzahlungen, wieso bei geschiedenen Eltern nicht???? Es geht hier um KU - nicht EU!!!!!

Grüße


von mikkian am 05.11.2007 09:45
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
Hallo,

also die Frage ist erst einmal, ob es einen Unterhaltstitel gibt oder nicht. Vielleicht habe ich das überlesen - aber ich meine nichts darüber in den Beiträgen der Fragestellerin gefunden zu haben.

Wenn es einen Titel gibt, dann ist der zu bedienen. Auch wenn der Vater weniger oder mehr verdient ist erst mal der Unterhalt weiter zu bezahlen. Wenn der Kindesvater trotdem den Unterhalt reduziert, kann man die ausstehenden Beträge notfalls per Gerichtsvollzieher eintreiben. Wenn sich die Einkommensverhältnisse (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) um mehr als 10% ändern, kann von Kindesmutter oder Kindesvater Abänderungsklage erhoben werden.

Wenn es jedoch keinen Titel gibt, dann ist für die Vergangenheit nichts mehr zu machen. Insbesondere ist dann auch der reduzierte Unterhalt zu akzeptieren.

In beiden Fällen steht der Kindesmutter das Recht zu, alle zwei Jahre Unterhaltsauskunft vom Kindesvater zu verlangen. Dann muss der Kindesvater wahrheitsgemäß ALLE Einkünfte offenlegen. Tut er das nicht, unwahr oder nicht vollständig, dann kann man im Rahmen einer Stufenklage erst das Einkommen gerichtlich ermitteln lassen und dann in einem zweiten Klageschritt die Unterhaltshöhe (neu) festlegen lassen. Der neue Unterhalt kann ab Klageeinreichung rückwirkend gefordert werden.

Grüße

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-- Editiert von Groellheimer am 05.11.2007 10:40:27


von guest123-1954 am 05.11.2007 10:39
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>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Kindesunterhalt?
Hallo danke erstmal für die Antworten.

Zu dem Beitrag von paddy sei zu sagen. Du hast überhaupt keine Ahnung, ich habe 2 Jobs um meine Tochter und mich durchzubringen. derr vater hat jahrelang sich nicht um Kind gekümmert. also erlaub dir keine Urteile über Leute die du nicht kennst. ich sage ja auch nicht1 du bist ein Sozialschmarotzer ohne zu wissen ob es stimmt.

Zu den anderen Äußerungen. Ein Titel besteht nicht. Nun wurde aber das weihnachtsgeld in der Berechnung für den monatlichen Unterhalt nicht herangezogen. so dass er diesen Monat, also am Ende Kindesunterhalt von dem zahlen muss was er netto rausbekommt. Sonst wäre es mir ja monatlich dazugegeben worden. Nur dies war nicht der Fall. das mit der Auskunft ist gut zu wissen. was irgendjemand wo es einennentsprechenden Gestzestext dazu gibt, damit ich ihm das auch, mal ohne Anwalt plausibel machen kann? Nochmals vielen dank für eure Antworten und Paddy keine vorschnellen Urteile mehr. ich arbeite hart für meine Tochter und mich.


von BluePonte am 05.11.2007 11:35
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