Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Rückzahlung des Weihnachtsgeldes.
Wir haben ein schreiben erhalten, welches folgende Sätze enthält:
"... auch in diesem Jahr werden wir wieder freiwulige Weihnachtsgeld und dem Geschäftsverlauf entsprechende Jahresabschlussprämien vergüten. ..."
... Vorsorglich weisen wir noch darauf hin, dass die Leistunngen bei einem Ausscheiden bis zum 31.03. des Folgejahres zurückbezahlt werden müssen.
Wir möchten es nicht versäumen, Ihnen auf diesem Weg für Ihre Einsatzbereitschaft zu danken."
Den Erhalt des Schreibens musste jeder Mitarbeiter schriftlich quittieren.
Nun zu meiner Frage ist es rechtens, dass bei einem möglichen Austrittsdatum vom 31.01.2016 oder 28.02.2016 ich das komplette Weihnachtsgeld / Jahresprämie zurückzahlen muss? Oder nur anteilig.
Bei dem Weihnachtsgeld handelt es sich um 50% des Gehaltes, Prämie auch.
In der Monatsabrechnung wurde die Zusatzzahlung als Weihnachtsgeld gekennzeichnet.
Im Arbeitsvertrag ist von einer Zahlung von Weihnachtsgeld/Prämie nichts geschrieben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Chris
Weihnachtsgeld trotz Kündigung im 1. Quartal
23. November 2016
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Frage vom 23. November 2016 | 16:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld trotz Kündigung im 1. Quartal
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#1
Antwort vom 23. November 2016 | 19:22
Von
Status: Weiser (17442 Beiträge, 6490x hilfreich)
Es ist eine freiwillige Leistung und die ist an Bedingungen geknüpft. Im Übrigen war das auch der Standard des guten alten BAT.
#2
Antwort vom 24. November 2016 | 08:45
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatEs ist eine freiwillige Leistung und die ist an Bedingungen geknüpft. Im Übrigen war das auch der Standard des guten alten BAT. :
Freiwillig ist relativ. Gerichte urteilten ja bereits, dass eine betriebliche Übung bei Weihnachtsgeld besteht...
Und jetzt?
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