Weihnachtsgeld trotz AN-Kündigung zum 31.12?

27. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
muskelsimon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Weihnachtsgeld trotz AN-Kündigung zum 31.12?

Ich grüße euch,

ich habe eine Frage in Sachen Weihnachtsgeld und meiner Arbeitnehmerkündigung zum 31.12.2015. Auf meiner Novemberabrechnung fehlt das Weihnachtsgeld. Alle anderen Mitarbeiter im Unternehmen haben Weihnachtsgeld bekommen.

Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben. Folgenden Sachverhalt kann ich euch geben:

Kündigungsgrund war ein interessantes Angebot aus meiner Heimatstadt und das Wegfallen der Pendlerfahrten von mehreren Stunden am Tag.
In meinem Arbeitsvertrag wird auf Weihnachtsgeld, oder andere Boni, nicht eingegangen. Es gibt zudem keine Tarifbindung. In den Jahren zuvor (2014, 2013, 2012, 2010) gab es für alle Weihnachtsgeld. In den Jahren in denen es kein Weihnachtsgeld gab, wurden Urlaubs- bzw. Geburtstagsgelder ausgezahlt. Honoriert wurde bis dato immer die zuvor erbrachte Leistung.
Ich habe meinen Arbeitgeber auf das vermisste Weihnachtsgeld angesprochen, und bat um Klärung ob dieser Ungleichheit bei den Angestellten und den gezahlten Boni. Ich bekam als Antwort, dass Kosten durch die Personalsuche entstanden seien. Außerdem müsste er die Arbeitsstelle aufgrund der Fülle von der Aufgaben mit 2,5 Personen besetzen. Das wären weitere Kosten die abgefedert werden müssen. Außerdem sei das Weihnachtsgeld keine Gratifikation für die erbrachte Leistung, sondern damit die vorhandenen Mitarbeiter im Unternehmen bleiben. Gleichzeitig lobte er meine Leistung in dem Jahr 2015 und den sauberen Übergang für meine Nachfolger und für die Kunden.

Wie soll ich mich verhalten? Was meint ihr? Hätte ich Anrecht auf das Geld?

Ich freu mich auf eure Antworten. Egal wie die ausfallen werden ;)


Viele Grüße

SK

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sobald Sie das Arbeitszeugnis, hoffentlich gut, in der Hand haben: Klagen. Kostet erstmal nichts, es gibt eine Güteverhandlung. Wenn Sie sich da nicht einigen zahlen Sie ein paar Euro, aber wissen mehr.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die entscheidende Frage ist doch, welcher Natur das sog. Weihnachtsgeld ist. Die Antworten des AG, wie du sie referiertst, suggerieren und legen nahe, dass es sich um eine freiwillige Leistung des AG handeln könnte - nur müsste das auch jedesmal, d.h. bei jeder Zahlung entsprechend kommuniziert worden sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muskelsimon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke euch für die Antworten.
Es wurde vorab kommuniziert, dass es Weihnachtsgeld für alle geben wird. Von einer freiwilligen Leistung war in der Info nicht die Rede.
Beim Weihnachtsgeld wird oft gesagt, entweder alle oder keiner. Ich weiß nicht, ob dies auch hier anklang finden wird. Mein Rechtsbeistand wird sich diesen Fall anschauen dürfen.

Einen schönen Sonntag wünsche ich euch
Euer
SK

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
oldwattsche
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 26x hilfreich)


Sorry, man (ich) sollte zuerst lesen, dann schreiben.

-- Editiert von oldwattsche am 29.11.2015 22:10

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Es wurde vorab kommuniziert, dass es Weihnachtsgeld für alle geben wird. Von einer freiwilligen Leistung war in der Info nicht die Rede.

Vielleicht hätten Sie Ihre Frage weiter ausbauen sollen.
Dann wäre vielleicht eine andere bzw. ausfüllendere Antwort vom Chef gekommen.
ZB. .. ja Weihnachtsgeld wird gezahlt an alle Mitarbeiter, die wenigstens bis März 2016 der Firma treu bleiben ;) , was ja auch Sinn des Weihnachtsgeldes ausmachen sollte.


-- Editiert von muran am 30.11.2015 09:52

1x Hilfreiche Antwort

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