Wehrpflicht nach Einbürgerung bei einem Studenten
Hallo!
Folgende Situation: Derzeit bin ich Student und komme nächsten Monat ins 3. Semester. Ich bin 20 Jahre alt, polnischer Staatsbürger, ging hier schon in den Kindergarten (und habe natürlich auch mein Abitur hier gemacht) und lebe (in Baden-Württemberg) dementsprechend schon sehr lange dauerhaft in Deutschland.
Nun plane ich, in absehbarer Zeit von meinem Recht auf Einbürgerung Gebrauch zu machen. Da gibt es aber das Problem "Wehrpflicht".
Ich weiß, dass mit 23. Jahren den Grundwehrdienst nicht mehr leisten muss (und somit auch keinen Zivildienst mehr?). Wenn ich jetzt eingebürgert werden würde, müsste ich dann sofort den Grundwehrdienst leisten - kann ich einfach aus dem Studium rausgezogen werden? Wie wird das gehandhabt?
Wenn jemand mit sowas Erfahrung hat und mir sagen kann, wie das genau mit der Wehrpflicht abläuft, wäre ich sehr dankbar. Bei den Ämtern habe ich es schon aufgegeben, nachdem mir schon zum 5. mal eine andere Person geteilt wurde, die meine Frage mit Sicherheit beantworten kann...
Vielen Dank!
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von thegambler am 22.09.2009 18:05
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>Wehrpflicht nach Einbürgerung bei einem Studenten
Sich an ein geregeltes Leben gewöhnen, anpassen und unterordnen müssen, wird das 'Problem' sein, welches fast ausnahmslos alle Studenten haben.
Noch ein paar Jährchen mit der Einbürgerung abwarten, dann ist es sowieso mit der Wehrpflicht durch Erreichen der Altersgrenze am Ende.
von meri am 23.09.2009 12:00
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