Die allgemeine Wehrpflicht kommt vorerst nicht auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln nicht zur Entscheidung an, weil die Kölner Richter ihre Bedenken nicht ausreichend begründet hätten. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) begrüßte die Karlsruher Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht Köln vertritt seit mehreren Jahren die Auffassung, die Wehrdienstpraxis werde der Wehrgerechtigkeit und damit dem allgemeinen Gleichheitsgebot nicht mehr gerecht. Die Kölner Richter führen an, nur jeder fünfte Mann eines Jahrgangs werde zum Wehrdienst einberufen.
Dem Bundesverfassungsgericht reichte dies nicht aus. Das Verwaltungsgericht habe nicht begründet, warum es verfassungsrechtlich gerade auf diese Quote ankommen solle. Es habe zudem die Frage nicht erörtert, ob die verschiedenen Ausnahmen, etwa für Verheiratete oder dritte Söhne, in ihrer Summe die Wehrgerechtigkeit in Frage stellten. Auch die Zivildienstleistenden habe es ohne jede Begründung außen vor gelassen.
Verteidigungsminister Jung erklärte, der Karlsruher Beschluss bestätige seine Überzeugung, "dass sich die Wehrgerechtigkeit an der Zahl derjenigen jungen Männer orientiert, die der Bundeswehr tatsächlich für den Wehrdienst zur Verfügung stehen". Nach Angaben des Ministers vom März werden davon derzeit 79,1 Prozent auch tatsächlich eingezogen. Demgegenüber sieht die FDP den Gleichbehandlungsgrundsatz "massiv verletzt". Über die Wehrpflicht müsse aber politisch entschieden werden, erklärte die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger, in Berlin.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2008 insgesamt 456.546 junge Männer gemustert. Davon wurden 46,7 Prozent als untauglich eingestuft und 23,2 Prozent als Wehrdienstverweigerer anerkannt. 81.700 junge Männer (17,9 Prozent) wurden zum Wehrdienst einberufen oder als Zeitsoldaten eingestellt. Etwa zwei Prozent jedes Jahrgangs leisten ihren Dienst bei Polizei oder Katastrophenschutz, zwischen sechs und acht Prozent können nicht mehr eingezogen werden, weil sie schon über 23 sind.
Nach dem Karlsruher Beschluss kann das Verwaltungsgericht Köln seine Richtervorlage neu begründen. Ob die Achte Kammer davon Gebrauch machen wird, werde sich erst in einigen Wochen entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher.
31. Juli 2009 - 15.13 Uhr
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