Wehrend der Arbeitszeit für den Betriebsleiter privat arbeiten.

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Timi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wehrend der Arbeitszeit für den Betriebsleiter privat arbeiten.

Im Jahre 2015 habe ich, mit einem Kollege von städtischer Baustelle ein schweres, ca. 160 kg, Rohr, wehrend Arbeitszeit für den Betriebsleiter privat, transportiert. Per Hand anheben, abladen. Die Anweisung habe ich nicht vom Betriebsleiter direkt bekommen, sondern vom Kollegen. Der Transport war von Baustelle zu Betriebsgebäude. Bei dieser Aktion habe ich Schmerzen im Rücken verspürt. Ich habe generell Rückenschmerzen gehabt. 2016 hat mein Orthopäde bei mir Gelenkarthrose diagnostiziert und ich habe 50 Grad der Behinderung bekommen. Im Januar 2017 sind die Schmerzen im Bereich BWS intensiviert und in Juni hat ein Arzt die degenerative Skoliose festgestellt. Bis heute habe ich über diesen Fall keinem gesagt und auch nicht in Verbandsbuch eingetragen.

Soll ich jetzt, nach zwei Jahren, diesen Fall ins Verbandsbuch eintragen, oder Berufsgenossenschaft melden.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Soll ich jetzt, nach zwei Jahren, diesen Fall ins Verbandsbuch eintragen, oder Berufsgenossenschaft melden.

Und Rückenschmerzen hast du zuvor auch schon gehabt. Jetzt Skoliose, eine degenerative Erkrankung - und die willst du auf dieses Ereignis zurückführen?
Also neeee ...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Sowohl Arthrose als auch Skoliose sind nicht auf einen Vorfall zurückzuführen. Die Ursachen können zwar verschieden sein, aber nie ein einziger Akt. Kann aber letztlich dahingestellt bleiben. Denn die Kausalität müsste nachgewiesen werden und das ist bei dem Krankheitsbild nach so langer Zeit praktisch unmöglich.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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