Wehnert & Kollege/ Harthausen

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb381248-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wehnert & Kollege/ Harthausen

Guten Abend,

Heute habe ich erneut Post bekommen von Wehnert & Kollege im Auftrag der FKH GbR Modenbachstraße 1, Harthausen.

Sie drohen wiedereinmal mit Vollstreckungsmaßnahmen nachdem vor einigerzeit ein Pfändungsbescheid tatenlos verpuffte weil die Herren ohne wissentliche Falschangabe ein anderes Konto zu pfänden versuchten.

Jedenfalls weiß ich das das Kind sei der Titel nun ausgedacht oder rechtmäßig in den brunnen gefallen ist, weil ich alle Fridten verpennt habe. Naja unwissenheit eben und aus Fehlern lernt man ja...

Jedenfalls will ich nun zwei Sachen erreichen:

1. den Titel vollständig und schnellstmöglich endgültig beseitigen
2, die rechtmäßigkeit der Höhe des Titels einschätzen.

Angefangen hat alles mit 39,99 und jetzt wollen die 447€ obwohl im Pfändungsschreiben nur 260 € zur Pfändung beantragt worden. Sehr komisch.

Wie gehe ich am besten vor? Kann ich die Raten über einen unanfechtbaren mittelsmann laufenlassen (gerichtsvollzieherkonto ?)

Danke für eure Hilfe
Gruss

Fabian

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6 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man müsste einmal eine Forderungsaufstellung sehen, um zu schauen, was berechtigt ist und was nicht.

Natürlich könnte man auch auf einen Gerichtsvollzieher warten. Vermutlich wird aber bei all dem, was die Kollegen machen und bei den Problemen, die sie haben (Strafanzeige/ Anklage wegen Betrugs) das vielleicht gar nicht passieren.

Die Leute dort wurden ja u.a. wegen Betrugs angeklagt. Hintergrund ist, dass die Anwälte nur ihr Briefpapier geliehen haben, aber nie tätig wurden. Ob man diese Erkenntnis nutzen kann, um nachträglich gegen die ganzen Nebenforderungen des Titels vorzugehen, das müsste aber ggf. ein Anwalt beantworten.

Was genau bedeutet das mit dem falschen Konto? Was haben die versucht zu pfänden?



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 11.01.2014 01:01

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#2
 Von 
fb381248-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe nochmal die Briefe Gewälzt und am 23.12 kam wasvom Gerichtsvollzieher: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusdes insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderung.

Darin wird eine Forderungsaufstellung gemacht.

39,99€ Hauptforderung
2,78€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 6.12.13
134€ festgesetzte Kosten (?)
3,59€ Nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus/aus 134€ seit dem 6.12.13
81,55€ bisherige Vollstreckungskostenn gemäß anliegender Aufstellung
Summe 261,91€


Dann sind weiter hinten noch aufgeführt
Gerichtskosten Gebühr gemäß GKG KV Nr. 2111 20€
Anwaltskosten gemäß RVG
Gegenstandswert 261,91€
Verfahrensgebühr 15€
Auuslagenpauschale 3€
Summe 38€

Naja und hinten ist dann noch ne Anlage dran:

Urteil AG 39,99€ 06.05.13
Zinsen 4.7 - 31.12. 1,01€
Kostenfestsetzungsbeschluss AG 134€ 30.5.13
Zinsen aus 134€ 10.5-30.6.13. 0,92€
Zinsen aus 39,99€ 1.1-30.6.13. 0,97€
Antrag Verm.Auskunft 2.9.13. 18€
GV Kosten DR II 46,65€
GV Kosten DR I 16,90€
Zinsen aus 134€ 1.7-5.12.13. 2,67€
Zinsen aus 39,99€ 1.7-5.12.13. 0,8€


Das ist wie gesagt vom GV gekommen


und gestern kam der von Wehnert & Kollege selbst mit einer Forderung von plötzlich (wieder) über 400€ und da verstehe ich nicht wie das immer so schwanken kann.

Und das mit der falschen Bank warr so, dass nach der Verm. Auskunft plötzlich auf allen schreiben völlig falsche Banken angegeben waren als die die wir angegeben haben. die Banken klingen zwar ähnlich sind aber nunmal nicht unsere. und als wir das mit denen telefonisch klären wollten hieß es wir hätten uns strafbar gemacht und dann wurfe direkt aufgelegt...

Es ist auch zu sahen dass wir Auszubildende sind und as betreffende Konto mittlerweile ein pkonto ist.





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-- Editiert fb381248-47 am 11.01.2014 10:47

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Festgesetzte Kosten sind Gerichtskosten, Anwaltskosten usw. Die 134€ sind definitiv zu hoch, dürften aber im Titel drin stehen. Insgesamt sind meines Erachtens rund 300€ nachvollziehbar. Also die 261,91€ plus die 38€.

Kontrolliert nochmal, ob in der Vermögensauskunft das korrekte Konto steht. Ggf. mit dem damals verantwortlichen Gerichtsvollzieher sprechen, ob er das ggf. falsch weitergegeben hat. Man kann ggf. eine sogenannte Erinnerung einlegen (das ist so etwas wie eine Beschwerde), dass trotz richtiger Angaben in der Vermögensauskunft (wie gesagt nochmal prüfen) von denen ein falsches Konto benutzt wird.

Ihr habt euch ganz sicher nicht strafbar gemacht, wenn die einfach zu blöd sind, und ganz sicher habt ihr auch keine 400€ zu zahlen. Wenn deren Pfändungsbeschluss falsch ist, müsst ihr die Kosten für den Beschluss auch nicht zahlen.

Wie viel könnt ihr denen den bezahlen? Sprich: Was kann man denen anbieten?

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#4
 Von 
fb381248-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antworten.

Also ich finde den ganzen Fall sehr komisch.

Also ich habe nochmal geschaut und habe folgende Dokumente gefunden:

Vom AG Schriftliches Vorverfahren vom 03.04.2013 mit Bezug auf eine Forderung in Höhe von 39,99€ bei Shop24 vom 16.08.2011 (okay fast 2 jahre später...?!)
(Leider) Versäumnisurteil vom 29.04.2013
Kostenfestsetzungsantrag (13.05) und Beschluss (30.05.) über die besagten 134€...
eine Forderungsaufstellung kommt am 02.09 auf 196,28€
Eine Zahlungsaufforderung kommt auf 226,98€ (16.09)
Am 14.10 war dann der Termin der Verm. Auskunft zu der mir grade leider Unterlagen fehlen...was sollte ich dazu haben?

Der Vorläufige Zahlungsverbot/Arrest vom 16.10 spricht von 338,50€
Wobei hier erstmals ein falscher Drittschuldner kontaktiert wurde.

Dann melden sich U.G.V. bzw. Wehnert &Kollege bzw. FKH GbR mit einem eigenen Schreiben am 30.10 und wollen 420,02€ fordern.

Am 5.11 kommt ein weiteres Zahlungsverbot/Arrest mit einem neuen falschen Drittschuldner und einer Summe von 373,81€

Am 18.11 versucht es U-G-V/FKH/ Wehnert &Kollege nochmal selbst und verlangt kooperation und 455,35€

Und am 17.12 beschließt wie ja bereits geschrieben das AG den Pfändungs und Überweisungsbeschluss über seltsamerweise "nur" 261,91€ +(38€?) Allerdings ebenfalls bei letzterem falschen Drittschuldner/Bank

naja und dann eben das schreiben das meinen post hier im forum provoziert hat wo sie mit "letzte androhung von zwangsmaßnahmen" versuchen 466,27€ zu fordern. Frist bis 17.01 und mindestrate 50€

Ich sag mal so am liebsten würd ich gar nichts zahlen und aus angst sie könnten unendlich weiterfordern schonmal gar nicht an deren konto sondern wenn dann an einen mittelsmann. Kann ich da einen GV einfach ansprechen.
Macht ein Anwalt sinn, welchen bräuchte ich und was kostet der?

Mit viel Mühe kann ich max. 250€ verschmerzen denke ich...das ist aber ober, obergrenze...

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-- Editiert fb381248-47 am 11.01.2014 17:51

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
okay fast 2 jahre später...?!)

Noch im Rahmen. Verjährung wäre erst Ende 2014.
Ihr wusstet von der Klage, sie wurde euch korrekt zugestellt? FKH hat schon einige Male Titel umgedeutet. Klagen, die gegen andere geführt wurden, einfach Dritten angelastet.

quote:
Der Vorläufige Zahlungsverbot/Arrest vom 16.10 spricht von 338,50€

Aber nicht auf euer Konto, richtig?

quote:
Ich sag mal so am liebsten würd ich gar nichts zahlen

Das hätte man sich überlegen sollen, als das Urteil erging bzw. die Klage anhängig war. Das deutsche Rechtsystem sieht vor, dass man sich zur rechten Zeit wehr. Wehrt man sich nicht, braucht man verdammt gute gründe, ein gesprochenes Urteil nochmal anzufechten.

quote:
Kann ich da einen GV einfach ansprechen.

Erst, wenn die wieder eine Vollstreckung beauftragen.

Ich würde aber mal zu den Sprechzeiten zum Amtsgericht gehen, zur Rechtsantragsstelle. So als Tipp. Dort einmal nachfragen, ob der GV die Vermögensauskunft falsch übertragen hat oder ob die sich erklären können, wo die die falschen Daten hernehmen.
quote:
Macht ein Anwalt sinn, welchen bräuchte ich und was kostet der?

Auch das klärt man am besten mit dem Amtsgericht. Du bekommst als Azubi ggf. einen Beratungsschein. ich würde mich darauf konzentrieren, dass die Unsinn bauen mit den falschen Vollstreckungen. Argumentieren, dass die die Kosten in die Höhe treiben wollen und absichtlich falsche Banken anschreiben, um Gebühren zu kassieren.

Im Prinzip sollte jeder normale Anwalt für Zivilrecht da helfen können.

Alternativ kann man die auch mal mit deutlichen Worten anschreiben. Testvorschlag, wie ich es formulieren wurde:

"Hallo. Bei unserem letzten Telefonat wurde uns direkt vorgeworfen, wir hätten uns bereits strafbar gemacht. Wir haben noch einmal kontrolliert, dass unsere Vermögensauskunft richtig ist. Vielmehr liegt die Sache so, dass Sie vorsätzlich Drittschuldner erfinden und uns falsche Angaben zu Last legen wollen. Dies nur, um die Gebühren explodieren zu lassen.
Wir behalten uns vor, gegen Sie Strafanzeige wegen Betrugs, Nötigung und Vortäuschen einer Straftat zu erstatten. Der versuch, uns eine falsche Vermögensauskunft unterzujubeln und sich böswillig daran zu bereichern, ist in unseren Augen eine Straftat.
Wir bieten Ihnen gegen Erledigung und Aushändigung des Titels eine Einmalzahlung von 250€ an. Dieses Angebot ist nichtig, wenn sie weiterhin mit falschen Daten zu Gerichten spazieren. Wir werden uns dann einen Anwalt suchen und Klagen gegen sie erheben. Das kommt sie gewiss sehr teuer zu stehen und damit ist ihr Verdienst vollkommen aufgezehrt. Wir können und nicht vorstellen, dass sie das ernsthaft in Erwägung ziehen werden."

Ist deutlich, aber diese Truppe macht sowieso, was sie will. Mit normalem Ton kommt man da nicht weit.


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-- Editiert mepeisen am 12.01.2014 01:08

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marianne Krüger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich bin auch betroffen und wurde abgezock t. Jetzt habe ich beschlossen mich zu wehren. Vielleicht gründet man eine Selbsthilfegruppe oder man schließt sich einfach zusammen. Ich habe vor mich an Stern TV zu wenden. Vielleicht kann man denen das Handwerk legen wenn man sich an die Medien wendet und die Öffentlichkeit mit ins Boot nimmt. Falls jemand Interesse hat mich im Kampf gegen diese Menschen zu unterstützen schreibt mir bitte an mariannekrueger5759@googlemail.com

Gemeinsam schaffen wir es bestimmt etwas zu bewegen. Vielleicht finden wir ja auch Hilfe von einem Rechtsanwalt. Gemeinsam sollten wir es angehen. Ich möchte mir solche Betrügereien nicht mehr länger gefallen lassen

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-- Editiert Marianne Krüger am 17.02.2015 20:11

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