Wegeunfall trotz Sekundenschlaf? Und dann?

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
Wegeunfall trotz Sekundenschlaf? Und dann?

Hallo zusammen,

ein Monteur arbeitet in der Spätschicht bis 22 Uhr.

Er hat neben seinen normalen Arbeitszeiten von täglich 8 Stunden noch Rufbereitschaft. Geht ein Telefonat aus der Firma ein, muss er hinfahren.

Jetzt hat er um 2 Uhr einen Arbeitseinsatz, fährt zu Arbeit und baut wegen einem Sekundenschlaf einen Unfall.

Sein Auto erleidet Totalschaden und er verletzt sich, ist arbeitsunfähig.

Wie sieht das jetzt mit den Folgen aus?

Ein Sekundenschlaf wird als grob fahrlässig gewertet, oder!? Ist es aber trotzdem ein Wegeunfall? Ist also die BG zuständig?

Was ist mit (dem Schaden an) seinem Fahrzeug? Wer bezahlt das? Seine Kzf-Versicherung oder zahlt die wegen der groben Fahrlässigkeit nichts? Hat er sogar Anspruch auf Schmerzensgeld? Gegenüber wem?

Gibt es Fälle, in denen Sekundenschlaf "nur" als leichte Fahrlässigkeit eingestuft wird?

Der Monteur ärgert sich natürlich darüber, dass er überhaupt gefahren ist, hat sich aber nach dem Eingang des Anrufs und des Telefonats fit gefühlt und der Sekundenschlaf "uberkam" ihn plötzlich. Wo das Kind aber jetzt schon in den Brunnen gefallen ist, und er der Polizei das offen und ehrlich gesagt hat, interessiert es ihn dennoch, ob er nicht etwas anderes als Unfallursache hätte sagen können und sollen, weil er jetzt Angst hat, dass er auf seinen Kosten sitzenbleibt und vielleicht sogar noch seinen Job los ist.

Welche sonstigen Folgen können auf ihn und evtl. seinen Arbeitgeber zukommen?

Ist mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen?

Was ist bei dieser Konstellation sonst noch zu beachten und zu wissen? Was kann da noch kommen oder kommt auf jeden Fall?

Schöne Grüße

DU

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die BG wird die Haftung aufgrund der Überschreitung der täglichen Arbeitszeit bzw. Nicht-Einhalten der Ruhezeit ablehnen.

Der gesamte Schaden dürfte daher beim AN hängen bleiben.

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#2
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

O_O

Ist das irgendwo niedergeschrieben?

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Der gesamte Schaden dürfte daher beim AN hängen bleiben.

So einfach ist das nicht, als Arbeitgeber hat man weitreichende Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer.

a) Hat der Arbeitgeber dieses Arbeitszeitmodell angeordnet, d.h. nach regulären 8 Stunden täglicher Arbeitszeit noch nächtliche Rufbereitschaft mit Nachteinsatz unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zur Arbeits- und Ruhezeit?

b) Hat der Arbeitgeber eine jährliche Sicherheitsunterweisung durchgeführt und dabei das Thema Arbeits- und Ruhezeiten thematisiert, so daß der AN entsprechend belehrt und unterwiesen wurde?

Ansonsten war die Aussage gegenüber der Polizei bezüglich Sekundenschlaf nicht wirklich weise und könnte je nach Unfallfolgen zusätzlich zum Verlust des Versicherungsschutzes auch Probleme mit der Fahrerlaubnis herbeiführen.

-- Editiert von Osmos am 31.01.2017 08:54

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Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Osmos):


Ansonsten war die Aussage gegenüber der Polizei bezüglich Sekundenschlaf nicht wirklich weise und könnte je nach Unfallfolgen zusätzlich zum Verlust des Versicherungsschutzes auch Probleme mit der Fahrerlaubnis herbeiführen.

-- Editiert von Osmos am 31.01.2017 08:54


Eine Lüge kann aber noch deutlich teurer ausfallen...

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Eine Lüge kann aber noch deutlich teurer ausfallen...

Wo stand da was von einer Lüge? Die allgemeine Empfehlung ist doch wohl, erst mal die Klappe zu halten und etwaige Stellungnahmen aus der Unfallsituation herauszunehmen. In den meisten Fällen kommt das wesentlich billiger als eine vorschnelle Einlassung.

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