>Wegerecht durch Nachbargarten
Hallo Jens Hoffmann,
genau Dein Problem haben wir auch. Nur umgekehrt haben wir Klage erhoben, weil unser Nachbar immer mehr herumgepöbelt hat und dann eine Gartenpforte angebracht hat, die unserer 3-jährigen Tochter den "Dreckweg" (bei uns heisst es Dungweg) absolut versperrte. Nachdem wir dann ein paar Mal bewusst dieses Tor offen stehen ließen, brachte der Nachbar sogar ein Vorhängeschloss an und war der Meinung, wir sollten klingeln, wenn wir den Weg benutzen möchten. Erst die Androhung einer einstweiligen Verfügung und ein Aufsuchen eines RA seinerseits brachten ihn wieder zur Vernunft. Trotzdem gehen die Pöbeleien weiter.
Im Grundbuch ist eine allgemeine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) eingetragen, ein Lageplan zeigt den Verlauf des Weges an - und nur auf diesem Lageplan ist die Bezeichnung Dungweg zu finden. Ein Schiedsmann erklärte uns, dass der Begriff Dungweg (in Deinem Fall wohl Dreckweg) aus vergangenen Tagen stammt, als die Leute noch Schweine, Ziegen und Kühe zu Hause hatten. Er war dazu gedacht, den Dung der Tiere abtragen zu können, ohne durch das Haus zu müssen. Dieser Begriff müsse jedoch der heutigen Zeit anepasst werden und wäre daher mit einem Wirtschaftsweg zu vergleichen, der nicht nur den Familienmitgliedern, sondern auch den Besuchern des Grundstücks offen stünde. Der gleichen Meinung sind vier Rechtsanwälte, mit denen wir bislang Kontakt hatten und befreundet sind.
Ein Beamter des Grundbuchamtes vertrat die Meinung, dass ein Dungweg nur mit einer Schubkarre befahren werden dürfe, um eben Dung in den garten bringen zu können. Angesprochen auf den fehlenden Rechtsbegriff "Dungweg" antwortete er nur, das sei "Oldesloer Landrecht" - klären müssten das die Richter.
Unser Nadchbar ist auch der Meinung, dass wir nur Gartenabfälle über diesen Weg abtransportieren dürfen - obwohl auch wir auf unserem Grundstück eine Hütte errichtet haben und ihn darüber informiert hatten, dass Fahrräder, Bobby-Cars und Kinderwagen dort abgestellt werden udn sich daraus selbstverständlich auch ergibt, dass man eben mit diesem Fahrrad nicht durch das Wohnzimmer, sondern über den Dungweg auf die Straße fährt.
Wir haben wie gesagt Klage eingereicht und diese ist bereits erwidert worden. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Falls Du inzwischen mehr zu diesem Thema erfahren hast, wäre ich Dir für eine kurze Nachricht dankbar.
Viele Grüße
Petra Dreu
von Petra Dreu am 22.02.2002 15:06
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