Wegerecht? Nachbarzaun verhindert Zugänglichkeit

22. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
go454246-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht? Nachbarzaun verhindert Zugänglichkeit

Hallo,

meine Schwester hat ein freistehendes Einfamilienhaus gekauft mit einem kleinen Grundstück hinter dem Haus. Dieses ist auf zwei Seiten eingezäunt. Möchte man mit einer Schubkarre hinter das Haus muss man über die Einfahrt des rechten Nachbars gehen, weil dies durch die verwinkelte Kellertreppe nicht möglich ist.
Rechts und links von dem Haus sind breite Einfahrten auf dem jeweiligen Nachbargrundstück.
Nun hat der rechte Nachbar unmittelbar nach dem Einzug der neuen Eigentümer einen Zaun auf seinem Grunstück errichtet, sodass meine Schwester von aussen keinen Zugang zu ihrem Grundstück mehr hat.

Dies sei angeblich mit dem vorherigen Besitzer geklärt worden.
Ein eingetragenes Wegerecht hat sie anscheinend nicht.

Darf der Nachbar den Zaun stehem lassen oder muss er ein Tor einbauen?


Foto:


Direktlink Foto: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/unbenanntdhkunp065f.jpg



-- Editier von go454246-83 am 22.11.2016 10:47

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Dies sei angeblich mit dem vorherigen Besitzer geklärt worden.
Und somit ist das auch nur eine Absprache mit dem alten Nachbarn, den neuen betrifft diese somit gar nicht!

Zitat:
Ein eingetragenes Wegerecht hat sie anscheinend nicht.
Dann existiert schlichtweg auch keines.

Zitat:
Darf der Nachbar den Zaun stehem lassen
Na klar doch.

Zitat:
oder muss er ein Tor einbauen?
Nein muss er nicht. Aber es steht deiner Schwester frei, den Nachbarn zu fragen, ob sie wenn sie von einer Fachfirma dort auf ihre Kosten ein Tor einbauen lässt, über sein Grundstück zu laufen...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go454246-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, dass hab' ich befürchtet.

Da diese Nachbarn uns nicht gut gesinnt sind, hat sich die Frage mit dem Tor erledigt. Ich hatte nur gehofft, dass durch die Unzugänglichkeit vielleicht eine Möglichkeit bestünde auf ein Tor zu bestehen. Immerhin bekommt sie jetzt noch nicht mal ihre Waschmaschine aus dem Keller heraus :'(.

Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, sollte sie bei den anderen Nachbarn sich schnellstens ein Wegerecht eintragen lassen. Leider ist das Geländeniveau auf der anderen Seite unterschiedlich und es würde eine Treppe benötigt.


Vielleicht kennt jemand doch ein "Hintertürchen"?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go454246-83):
Vielleicht kennt jemand doch ein "Hintertürchen"?
Verkaufen und umziehen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,
kann man evtl. an der Kellertreppe etwas ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go454246-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Gloria123,
leider nicht, die ist sehr schmal und geht 90° ums Eck und die Kellertür oben ist schmaler als das "Standardtürmaß"; also mindestens < 70cm. Ich muss schon den Kopf einziehen (1,73m) damit ich überhaupt die Treppe runter komme. Ist ein altes Haus.
Ganz davon abgesehen, dass sie Vorbesitzer sich vom Schreiner eine Buchentreppe haben bauen lassen :kotz: , optimieren ist da wohl nicht.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, sollte sie bei den anderen Nachbarn sich schnellstens ein Wegerecht eintragen lassen
Dem müssten die anderen Nachbarn aber auch erst einmal zustimmen, eher ungewöhnlich würde ich sagen. So ein EIntrag ins Grundbuch kann den wiederverkaufswert schmälern.

Zitat:
Immerhin bekommt sie jetzt noch nicht mal ihre Waschmaschine aus dem Keller heraus :'(.
Zur Not gibts da auch ne Flex.

Aber mal anders gefragt/gesagt, ist ihr Garten nur über den Keller erreichbar? Fände ich jetzt zwar ungewöhnlich, aber kann ja sein.
Oder gibts da noch einen anderen Zugang über das Haus zum garten?

Daher einfach mal die Frage, geht das nicht, Waschmaschine raus in den Garten, dann über den Garten über einen anderen Zugang zum Haus durchs haus und nach draussen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go454246-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dem müssten die anderen Nachbarn aber auch erst einmal zustimmen, eher ungewöhnlich würde ich sagen. So ein EIntrag ins Grundbuch kann den wiederverkaufswert schmälern.

Eher ungewöhnlich... mist.
Darin sehe ich die einzige Möglichkeit bisher. Links wohnt ein älteres Paar, die auch Bekannte von uns sind. Vielleicht stimmen diese zu, wenn die Kosten übernommen werden.
Aus dem Grund wollte ich hier mal nachhören, ob es eine andere Möglichkeit gibt, weil diese auch unbequem ist durch die unterschiedlichen Geländeniveaus auf der linken Seite.

Der Keller ist tatsächlich der einzige Zugang!
Wenn die Nachbarn nicht einen Tag gebraucht hätten, um die Pfosten zu betonnieren, wären sogar die Mülltonnen noch hinterm Haus!

Ja, die Flex wäre eine Möglichkeit :grins: .
Das heißt aber auch für eine neue Waschmaschine müsste ein neuer Stellplatz hergerichtet werden, denn wo keine Maschine hoch geht, da geht auch keine runter :sad: .

Ich danke euch schonmal für die Infos!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119660 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von go454246-83):
Das heißt aber auch für eine neue Waschmaschine müsste ein neuer Stellplatz hergerichtet werden

Nö, da nimmt man dann keine Flex, sondenr den Schraubenzieher.


Im übrigen könnte in solchen Fällen (Entsorgung + Anlieferung) eine temporäre Ausnahme gelten. Wobei das anschließend notwendige wiederherrichten des ursprünglichen Zustandes den Wert der Waschmaschine um ein vielfaches übersteigen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan_123123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

das Haus wurde auf beiden Seiten direkt auf der Grundstücksgrenze gebaut? Das kann ich mir bei einem freistehendem Haus eigentlich nicht vorstellen. Ich würde hier mal recherchieren wo genau die Grundstücksgrenze verläut. Eventuell bebaut / beschlagnahmt ja schon einer der beiden Nachbarn deinen Weg am Haus vorbei :-) Alternativ kann man wenn das links eine Gerage ist, dadurch einen Durchbruch mit Tür machen, so haben wir ein ähnliches Problem bei meinen Verwandten damals gelöst.

Sonst bleibt nur übrig nocheinmal ins Gespräch mit dem Nachbarn zu gehen und mal anfragen ob man sich nicht gegen einen Betrag x einigen kann. Ganz ohne Gegenleistung wird sich dieser, gerade wenn das Verhältniss schon angespannt ist auf sowas nicht einlassen. Wie und ob man das dann Vertraglich regelt / regeln kann (Wegerecht) ist dann schon wieder ein anderes Thema.

Gruß Stefan

-- Editiert von Stefan_123123 am 22.11.2016 20:39

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go454246-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

auf der rechten Seite ist tatsächlich ein schmaler Streifen, kleiner als 0,5m Eigentum meiner Schwester. Das haben wir auf der Flurkarte gesehen.

Ein Durchbruch von der Garage wäre sicher möglich, ist aber sehr aufwendig (Bruchsteinmauerwerk und Nievauunterschied). Wäre allerdings eine Lösung, wenn nichts anderes geht.

Danke auch für deinen Tip!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Es ist sehr häufig der Fall, dass ein Garten nur durch das Haus betreten werden kann. Es gibt tausende Reihenhäuser, dicht an dicht. Aber es gibt auch das sog. "Hammerschlags- und Leiterrecht", Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht.
D. h., deine Schwester muss ggfs. alles in Teilen hinter oder in das Haus schleppen, aber wenn Arbeiten des Zugangs über das Nachbargrundstück bedürfen (das wird auch mit der Waschmaschine funktionieren) kann sie sich darauf berufen.

Der Nachbar gehört leider zu der Sorte Mensch, die vor dem Reden Tatsachen schaffen. Ich hoffe ja nicht, dass er die Anlieferung einer Waschmaschine verhindert......

.... und so erkärt Wikipedia das "Hammerschlags- und Leiterricht":

Zitat:

Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen.

Das Leiterrecht erlaubt es ihm, auf dem Nachbargrundstück ein Gerüst aufzustellen sowie eventuell dort Geräte und Materialien vorübergehend zu lagern.

Geregelt sind diese Grundsätze in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer.

Exemplarisch nachfolgend § 24 Abs. 1 und 2 des Nachbarrechtsgesetzes Nordrhein-Westfalen:

(1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, dass ihr Grundstück einschließlich der baulichen Anlagen zum Zwecke von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird, wenn und soweit

die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können,
die mit der Duldung verbundenen Nachteile oder Belästigungen nicht außer Verhältnis zu dem von dem Berechtigten erstrebten Vorteil stehen,
ausreichende Vorkehrungen zur Minderung der Nachteile und Belästigungen getroffen werden und
das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht.

(2) Das Recht ist so schonend wie möglich auszuüben. Es darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go454246-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vieln Dank Junior-Partner,

also doch ein Lichtblick!
An eine Leiter hab ich noch gar nicht gedacht... Aber irgendwie müssen sie auch in den nächsten Jahren an die Rinne von der Balkonüberdachung kommen.

Oh je...

LG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
also doch ein Lichtblick!
Jain.

Ob das bei einer Waschmaschine unbedingt zum tragen kommt, darüber kann man streiten.

Selbst wenn es bei einer Waschmaschine zum tragen kommt, sollte man die Kosten bedenken, die dabei anstehen. Wenn man sich auf besagtes Recht beruft, muss der Zaun zwar weg, aber der Nachbar muss das nicht selber machen, er kann dafür auch eine Fachfirma beauftragen, die Kosten hat dann deine Schwester zu tragen. Und bevor die Frage aufkommt, nein deine Schwester kann den Zaun nicht selber entfernen oder selber Jemand beauftragen (ausser der Nachbar gibt sein ok dazu).

Bei einer Waschmaschine und etwas engerem Platz, sollte man evtl auch mal über einen Toplader nachdenken, der ist etwas kleiner, vorallem aber schmäler...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich versteh das nicht so ganz. Wenn man sich doch mit den Nachbarn auf der anderen Seite versteht - so hab ich das verstanden -, dann braucht man doch kein Wegerecht, sondern sagt einfach: huhu, ich müsste da morgen mal kurz meine Waschmaschine über Euer Grundstück tragen, ist das ok? Da dürfte doch kein Problem sein?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

das der Garten nur über den Keller zu erreichen ist ist ja nun geklärt. Aber wie ist es denn anders herum, also ist der Keller auch nur über den Garten zu erreichen? - kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Und wenn ich richtig liege, warum transportiert man die Waschmaschine dann nicht durch das Haus? Waschmaschinen sind nicht klein, aber so groß nun auch wieder nicht.
Klar, das ist nur ein Problem, die Waschmaschine war sicher nur ein Beispiel. Aber mit den meisten anderen Sachen geht das auch (ich weiß wovon ich spreche, unser Haus hat auch keinen direkten Zugang zum Garten).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von HeHe):
Aber es gibt auch das sog. "Hammerschlags- und Leiterrecht", Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht.



Ich denke, dass das "Hammerschlags- und Leiterrecht" hier leider nicht zielführend ist.




Zitat (von HeHe):
Zitat:

Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen.

Das Leiterrecht erlaubt es ihm, auf dem Nachbargrundstück ein Gerüst aufzustellen sowie eventuell dort Geräte und Materialien vorübergehend zu lagern.

Geregelt sind diese Grundsätze in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer.

Exemplarisch nachfolgend § 24 Abs. 1 und 2 des Nachbarrechtsgesetzes Nordrhein-Westfalen:

(1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, dass ihr Grundstück einschließlich der baulichen Anlagen zum Zwecke von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird, wenn und soweit

die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können,
die mit der Duldung verbundenen Nachteile oder Belästigungen nicht außer Verhältnis zu dem von dem Berechtigten erstrebten Vorteil stehen,
ausreichende Vorkehrungen zur Minderung der Nachteile und Belästigungen getroffen werden und
das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht.

(2) Das Recht ist so schonend wie möglich auszuüben. Es darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:

Ich denke, dass das "Hammerschlags- und Leiterrecht" hier leider nicht zielführend ist.


Und warum denkst du das?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:

Ich denke, dass das "Hammerschlags- und Leiterrecht" hier leider nicht zielführend ist.


Und warum denkst du das?
Das denke ich auch. Das "Hammerschlags- und Leiterrecht" ist nur für einmalige Maßnahmen, die anders nicht machbar sind, zuständig. Einen ständigen Zugang kann man damit mit Sicherheit nicht fordern, der fällt unter "Notwegerecht". Und das ist ja nun wirklich nicht angebracht hier.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:

Ich denke, dass das "Hammerschlags- und Leiterrecht" hier leider nicht zielführend ist.


Zitat (von HeHe):
Und warum denkst du das?




Weil das alles;



Zitat (von go454246-83):
Möchte man mit einer Schubkarre hinter das Haus muss man über die Einfahrt des rechten Nachbars gehen,



Zitat (von go454246-83):
sodass meine Schwester von aussen keinen Zugang zu ihrem Grundstück mehr hat.




nichts mit der Errichtung, Veränderung, Instandhaltung oder Beseitigung der baulichen Anlage zu tun hat.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das sehe ich ja nicht anders, aber ich wollte dem TE nur deutlich machen, dass solche Fälle:

Zitat:
Aber irgendwie müssen sie auch in den nächsten Jahren an die Rinne von der Balkonüberdachung kommen.


über das H&L-Recht lösbar bleiben werden, wenn es nicht anders geht. Es geht schon aus der Definition hervor, dass es nur für Maßnahmen gedacht ist, die anders nicht lösbar sind. Wenn ich aber jeden Sack Erde über das Grundstück des Nachbarn fahren will, wäre das keine schonende Ausübung diese Rechts.

Eine Lösung für das Problem hat er ja selbst gefunden:

Zitat:

Auf der rechten Seite ist tatsächlich ein schmaler Streifen, kleiner als 0,5m Eigentum meiner Schwester. Das haben wir auf der Flurkarte gesehen. Ein Durchbruch von der Garage wäre sicher möglich, ist aber sehr aufwendig (Bruchsteinmauerwerk und Nievauunterschied). Wäre allerdings eine Lösung, wenn nichts anderes geht.


Außerdem ist das wieder so eine "Was wäre wenn"-Frage: Bis dato hat der Nachbar einen Zaun gezogen, mehr nicht, das ist sein gutes Recht. Dass er den Überweg verweigert (falls mal die Waschmaschine raus muss), davon ist keine Rede.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von HeHe):
Eine Lösung für das Problem hat er ja selbst gefunden:




In meinen Augen wäre die beste, wenn auch aufwendige Lösung die, die er selber schon angesprochen hat.


Zitat (von go454246-83):
Ein Durchbruch von der Garage wäre sicher möglich, ist aber sehr aufwendig (Bruchsteinmauerwerk und Nievauunterschied). Wäre allerdings eine Lösung, wenn nichts anderes geht.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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