Hallo zusammen,
meine Arbeitsstelle liegt von mir zuhause ca. 45km entfernt.
Ich habe einen Firmenwagen zur Verfügung, auf den mein Chef aber aus Kostengründen in diesem Jahr keine Winterreifen installieren lassen wollte.
Jetzt fahre ich auf Sommerreifen, was bisher auch ganz gut geklappt hat.
Morgen muss ich nun nach meinem Urlaub wieder arbeiten.
Wie es draußen momentan aussieht, ist ja bekannt.
Laut Wetterbericht sollen heute und in der kommenden Nacht bis zu 20cm Neuschnee fallen und danach gibts Frost.
Gerade jetzt schneit es auch und ich war kurz eben mit dem Wagen unterwegs.
Das Kurvenverhalten selbst bei extrem niedrigen Geschwindigkeiten ist mies, die Bremswirkung trotz ABS tendiert gegen 0 und beim leichten Gas geben, rutscht der Wagen direkt nach rechts weg.
Damit soll ich nun morgen früh um 6.30 Uhr zur Arbeit fahren.
Der Winterdienst hier ist nicht so dolle, also kann ich von gestreuten Strassen nicht ausgehen.
Jetzt stecke ich in einer Zwickmühle.
Fahre ich nun trotzdem die 45km und nehme das Risiko in Kauf, mich und andere durch einen eventuellen Unfall zu verletzen, oder bleibe ich stumpf zuhause und riskiere eine Abmahnung oder sogar Kündigung?
Eine Selbstbeteiligung von 300 Euro habe ich bei einem Unfall auch noch mit drin.
Wie sieht die rechtliche Sachlage aus, wenn ich zuhause bleibe?
Wie sieht die rechtliche Sachlage aus, wenn ich fahre und es passiert was, bzw. ich werde angehalten?
Bin für jede Hilfe dankbar, da ich momentan echt total unsicher bin, was ich tun soll.
Wegen fehlender Winterreifen nicht zur Arbeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
*** Jetzt stecke ich in einer Zwickmühle.
Fahre ich nun trotzdem die 45km und nehme das Risiko in Kauf, mich und andere durch einen eventuellen Unfall zu verletzen, oder bleibe ich stumpf zuhause und riskiere eine Abmahnung oder sogar Kündigung? ***
Hier muss man 2 Dinge unterscheiden:
1. Rechtliche Lage als Fahrzeugführer
2. Rechtliche Lage als Arbeitnehmer
Nur weil das ein Firmenfahrzeug ist, kann man beides nicht so einfach vermischen.
Als Fahrzeugführer ist man natürlich dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auch verkehrstauglich ist. Bei Tiefschnee mit Sommerreifen zu fahren kann rechtliche Folgen verursachen, insbesondere wenn man in einen Unfall verwickelt wird.
Als Arbeitnehmer hat man die Pflicht den Arbeitgeber zu unterrichten, wenn man von der Arbeit fernbleibt. Also einfach NIX zu tun und zu Hause zu bleiben gibt bestimmt Ärger.
Wenn das Fahrzeug auch für die Arbeit genutzt werden MUSS (also nicht nur für die Fahrt von/zur Arbeit, sondern z.b. auch für Fahrten zum Kunden), muss der Arbeitgeber auch für einen verkehrssicheren Zustand sorgen. Ansonsten kann der Arbeitnehmer die Nutzung des Fahrzeuges ablehnen (das muss er sogar als Fahrzeugführer, da er ja verantwortlich im Straßenverkehr ist).
Nun kommt es drauf an, ob die Fahrt zur Arbeit schon zur Arbeitszeit gehört und der Arbeitgeber auch wünscht, dass das Fahrzeug für den Arbeitsweg benutzt wird (z.b. um gleich von zu Hause zu einem Kunden zu fahren o.ä.).
Wenn ja, kann der Arbeitnehmer es ablehnen mit Sommerreifen das Fahrzeug zu nutzen und ggf freigestellt werden, wenn nein, ist es eigentlich das Problem des Arbeitnehmers wie er zur Arbeit kommt.
Dies sollte aber mit dem Arbeitgeber alles geklärt werden. Hier im Forum kennt ja keiner die Randbedingungen ihres Arbeitsvertrages.
die_wurzel
Hallo,
bei so verzwickten Dingen, wo auch die Leute bis wenige Stunden vor dem Konfliktfall schlafen, kann ein Laienforum nicht wirklich weiterhelfen.
Würde mal eine kostenpflichtige Anwalts-Telefonhotline aus dem Internet kontaktieren, die wohl mit Rat aushelfen können, wenn ein Fahrzeugführer monatelang seine Pflichten vernachlässigt und entgegen der Empfehlung "von O. bis O." (Oktober bis Ostern) ohne zugelassene Reifen unterwegs ist und sich trotz diesen Wissens noch nicht einmal informiert hat. Die Profis können eher beurteilen ob man bei solch gefährlichen Unterfangen vom Recht auf Arbeitszurückbehaltung Gebrauch machen darf bzw. andere Tips geben.
Je nach Firma kann eine auch eine kurzfristige Urlaubnahme telefonisch vor Arbeitsantritt vereinbart werden.
Üblicherweise liegt das Wegerisiko beim Arbeitnehmer.
Wenn eine Privatnutzung sozusagen als Gehaltsbestandteil vereinbart wurde, dürfte der AG auch nachschießen müssen, weil er das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß über den ganzen Zeitraum zur Verfügung stellt.
Wie gesagt : Profi-Jurist muss da ran.
Das Bussgeld von 20 oder 40 Euro bzw. die Selbstbeteiligung dürfte gegenüber den Kosten bei Personen- oder Sachschaden vernachlässigbar sein. Denn die Versicherung wird bei unangemessener Bereifung berechtigt sein, eine Regulierung zu verweigern.Ob man das dann alles auf den AG abwälzen kann, mag ich bezweifeln.
Von einem Strafverfahren einmal abgesehen.
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--- editiert vom Admin
Fahr mit nem Taxi zu Arbeit, nimm nen Bus oder den Schlitten. Das alles ist doch erst mal dein Problem. Denn bei Schnee kann man nicht mit Sommerreifen fahren.
Und dann musst du dir ausrechnen was auf die Dauer billiger wird.
Das Problem hätte man auch frühzeitig mit dem Chef besprechen können.
K.
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