Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung 2012.
Also ich Arbeite in Schichten d.h. das ich teilweise am Tag 2x zu meiner Arbeit fahren muss.
Das FA will in aber nur eine Fahrt pro Tag anerkennen, was mir auch einleuchtet wenn ich den § zu den Werbungskosten lese.
Aber wenn ich z.B. von morgens um 3:30 Uhr das erste mal zu Arbeit fahre und später dann um 22:30 Uhr das zweite mal hinfahre und dann am nächsten Tag wieder zurück fahre sind das doch eig. 2 Arbeitstage oder nicht?
Vielen Dank im Voraus
Nogger90
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Weg Wohnung und Arbeitsstätte bei Schichtarbeit
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn Sie in einem Monat mit z. B. 22 Werktagen 22 Schichten haben, setzen Sie 22mal die Entfernungspauschale an und damit hat es sich. Oder haben Sie mehr Schichten, als der Monat Werktage hat?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 13.01.2014 14:38
Naja soweit habe ich es auch gemacht. Ich habe in 2012 insgesamt 244 Schichten gehabt, bei den 65 Schichten "über Nacht" waren und ich am nächsten Tag nach Hause fuhr.
Das FA hat dann im ESt-Bescheid 2012 nur 179 Tage angesetzt mit der Begründung das 244 Tage nicht angehen kann.
Dann habe ich einen Einspruch geschrieben und habe mir von meinem Arbeitgeber eine Aufstellung meiner Schichten geben lassen (in der 244 Schichten aufgelistet sind) und diese dann dem FA vorgelegt um zu beweisen, dass das so ist wie ich es eingeben habe.
Nun kahm vom FA nur ein kurzes Schreiben das sie trotz des Beleges nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.
Dazu sei noch gesagt das bei dem Bescheid einige Fehler drin waren, der Einspruch ging 2 Seiten lang und das FA hat nachträglich alles anerkannt abgesehen von den Arbeitstagen.
Nun weiß ich halt nicht mehr was ich da noch tun/sagen soll... ich lege den Beweis vor und FA sagt.. tja trotzdem nicht.
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