Wechselmodell wird nicht im Scheidungsantrag erwähnt

23. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Grischi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wechselmodell wird nicht im Scheidungsantrag erwähnt

Hallo,

ich lebe seit einigen Jahren von meiner Frau mit der ich 2 gemeinsame Kinder habe getrennt. Wir verstehen uns gut und haben gemeinsam entschieden die Kinder zu möglichst gleichen Teilen zu betreuen. Wir praktizieren das auch. Nun hat die Mutter den Scheidungsantrag gestellt. Damit bin ich einverstanden und möchte das auch möglichst ohne irgendwelche Rechtsstreitigkeiten erledigt haben. Ich zahle Unterhalt. Wir sind beide Berufstätig. Ich Vollzeit, die Mutter mit 27 Std/Woche.
Im Scheidungsantrag steht nun:
"Die Kinder leben bei der Mutter und werden von dieser betreut"
Ich möchte gerne das an dieser Stelle auch die Wahrheit steht, nämlich das die Kinder von beiden Elternteilen betreut werden.

Die Mutter sagt ihr Anwalt hätte gesagt das sei nicht möglich es so in den Antrag zu schreiben weil ich ja Vollzeit arbeite und dann unmöglich meine Kinder mit betreuen kann.

Meine eigentliche Frage:
Kann die Änderung dieses einen Satzes zu ernsthaften komplikationen einer ansonsten einvernehmlichen Scheidung führen, oder ist das Unsinn vom Anwalt oder von der Mutter, die unsere Vereinbarung vllt einfach in keinem offiziellen Dokument stehen haben will?

danke und viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es geht hier um vielleicht viel Geld.
Die Mutter kann hier wesentlich mehr fordern, wenn sie allein die Kinder betreut.

Ausführlich dazu:
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wechselmodell-einzelheiten/index.php

Was da der Anwalt der Mutter gesagt hat, ist natürlich ausschließlich in ihrem Interesse und nicht wahr. Fakt ist ja, Sie haben auch die Kinder betreut, also ist das auch möglich.
Wichtige Frage dazu:
In welchem Umfang betreuen Sie auch die Kinder?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Grischi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):

In welchem Umfang betreuen Sie auch die Kinder?


Ich betreue die Kinder nahezu zu 50%.
Aktuell ist es so geregelt (Es hört sich vieleicht nach sehr viel hin und her an, aber da wir in einer kleinen Stadt leben und die Kinder jeweils von der Schule aus selbstständig zum jeweiligen Elternteil fahren ist es organisatorisch kein großes Problem)

Montags und Donnerstags sind die Kinder bei der Mutter
Dienstags und Mittwochs sind die Kinder bei mir

Freitags - Sonntags sind die Kinder im 2-Wochen-Wechselrythmus bei der Mutter und bei mir.

Bisher haben wir uns, auch was den Unterhalt angeht immer einvernehmlich einigen können. Ich möchte vor allem verhindern das durch diesen einen Satz aus einer einvernehmlichen Scheidung ein Rechtsstreit wird.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sollten Sie dieser Formulierung zustimmen, sind Sie immer voll unterhaltspflichtig und keine Minute mit den Kindern würde den Unterhalt mindern. Sie zahlen also, wenn es hart auf hart kommt, die vollen Unterhaltskosten gegenüber der Mutter und die Kosten, die Sie haben, da Sie ja sowieso die Kinder im Wechsel betreuen. Das wird dann eben nicht berücksichtigt und nicht gegen gerechnet.

Zitat:
Ich möchte vor allem verhindern das durch diesen einen Satz aus einer einvernehmlichen Scheidung ein Rechtsstreit wird.

Verständlich,
aber hier wirklich nicht in Ihrem Interesse. Den Frieden zahlen Sie mit wirklich viel Geld. Bevor Sie das unterschreiben, reden Sie bitte mit einem Anwalt! Oder zitieren Sie die Formulierung unter Frag einen Anwalt. Ist nicht so teuer, aber eine erste Orientierung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Diese Auskunft stimmt so nicht ganz. Das Scheidungsverfahren hat dem Kindesunterhalt nur dann was zu tun, wenn auch ein entsprechender Antrag gestellt ist. Die Zeiten, in denen die Kinderbetreuung zwingend im Scheidungsverbund drinnen war, sind seit etwa zwei Jahrzehnten vorbei. Das Gericht entscheidet ausschliesslich über das, was im Antrag steht. Und da wird, wenn man sich einig ist, nur die Ehescheidung beantragt sein, sonst gar nichts.

Hergeleitet werden kann aus dieser Aussage auch nichts.

Im übrigen ist die Aussage ja gar nicht falsch. Der Vater schreibt doch selbst, dass FAST ein echtes Wechselmodell praktiziert wird, also leben die Kids doch überwiegend bei der Mutter. Und der Vater muss auch gar nichts unterschreiben, in einer Scheidung.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

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