Wechselmodell, Unterhalt, Abänderungsklage, Negative Feststellungsklage, Sorgerecht
Im Folgenden habe ich meine Situation als jahrelang ausgebeuteter Zahlevater und obendrein fürsorglicher Betreuer meiner Kinder mit Doppelbelastung (Barunterhalt und Naturalunterhalt) kurz umrissen. Wer kann mir bei den aktuell angestrebten Zielen Hilfestellung geben?
FAKTEN: Nichtsorgeberechtigter Vater zweier nichtehelicher Kinder (Mädchen 16 / Junge 12,5) - beide seit 10,5 Jahren zu 40% von mir betreut mit kompletter Ausstattung, beide Haushalte 300m Luftlinie voneinander entfernt – Mai 2000 dummerweise Unterzeichnung zweier Kindesunterhaltstitel auf 100% - Tochter lebt gegen den Willen der Mutter seit Mitte Februar 2004 regelmäßig zur Hälfte bei mir und meiner Lebenspartnerin. Sohnemann hat im März ebenfalls 50 % bei mir gelebt, im April 3 Tage mehr bei der Mutter, danach hat er sich dem massiven Verbot der Mutter gebeugt und sollte wieder gemäß der 40%-Regelung Umgang haben. Wobei 40% in diesen Monaten nur die formale Vorgabe war, eigentlich war er aufgrund der Sommerferien und diverser Spontanbesuche mehr als 40% in meiner Obhut.
ZIELE in 1. Priorität: Gemeinsame Sorge für beide Kinder, ich bin Altfall vor 1998 und habe somit gemäß der sogenannten Übergangsregelung ein Recht auf gerichtliche Prüfung der Situation, gerichtliche Bestätigung der hälftigen Betreuung meiner Tochter unter Anhörung des Kindes, Aufhebung des Titels auf Kindesunterhalt für die Tochter, Inanspruchnahme des hälftigen Kindergeldes für die Tochter, welches nach wie vor voll der Kindesmutter ausgezahlt wird, Umgangsklärung für den 12,5-jährigen Sohn, da er sehr gerne wie seine Schwester auch zur Hälfte bei mir, seinem Vater, leben möchte, Abänderung des Unterhalts-Titels für den Sohn, anteiligen bzw. möglicherweise auch hälftigen Anspruch auf das Kindergeld für den Sohn. Ist der Unterhaltstitel möglicherweise mit dem Argument des Fehlens der Geschäftsgrundlage anzugreifen? Die Kindesmutter hat mich mit massivem Druck zu der Unterzeichnung genötigt, die Konsequenzen des Titels im Zusammenhang mit meiner 40%igen Kinderbetreuung waren von mir bei Unterzeichnung nicht überschaubar.
ZIEL in 2. Priorität: Negative Feststellungsklage auf zuviel gezahlten Kindesunterhalt in der Vergangenheit und Rückerstattung von Kindesunterhalt. Ist dies überhaupt bei Kindesunterhalt möglich und falls ja, wie weit kann ich meine Ansprüche zeitlich zurückdatieren?
Wer kann mir helfen, die notwendigen Schritte in der richtigen Reihenfolge abzuwägen, notfalls zu verwerfen oder gegebenenfalls weiterzuverfolgen und entsprechende gerichtliche Anträge vorzubereiten?
Freue mich über angeregte Diskussion.
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"Tomsen
tomtomsen@gmx.de"
von Tom Tomsen am 24.08.2004 21:27
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