Wechselbezüglichkeit eines gemeinsamen (Ehegatten-)Testaments

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
nissx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechselbezüglichkeit eines gemeinsamen (Ehegatten-)Testaments

Folgender Ausschnitt eines Testaments:

Nachdem alle Erbeinsetzungen genannt wurden folgt dieser Abschnitt:

(1)
Sämtliche Bestimmungen vorliegenden Testamentes sin, soweit rechtlich zuälssig, wechselbezüglich und können zu Lebzeiten beider Ehegatten nicht einseitig aufgehoben oder abgeändert werden. Auf die Möglichkeit des Widerrufs durch notariell zu beurkundende Widerrufserklärung wurde hingewiesen.

(2)
Der längerlebende Ehegatte ist berechtigt, frei von Todes zu verfügen, auch soweit ihm Vermögen vom zuerststerbenden Ehegatten zugefallen ist.

Der erste Ehegatte ist bereits vor einigen Jahren verstorben und die überlebende Ehegattin hat nachträglich das Testament insofern geändert (Erbeinsetzungen aus dem gemeinsamen Testament widerrufen), dass keiner der ursprünglich gemeinsam benannten Erben mehr als Erbe eingesetzt ist, und stattdessen neue Erben festgelegt.

Ist das rechtlich zulässig, oder war die nachträgliche Änderung aufgrund der festgelegten Wechselbezüglichkeit, die nicht explizit aufgehoben wurde nach dem Versterben des ersten Ehegatten, unwirksam?

Ergänzung:

Beschluss vom 9. August 2013, Oberlandesgericht Köln


"Die Wechselbezüglichkeit entfällt nicht dadruch, dass im gemeinschaftlichen Testament ausgeführt ist, der Überlebende solle berechtigt sein, "frei und unbeschränkt über den Nachlass zu verfügen". Durch eine solche Formulierung wird lediglich der Wille der Testierenden bekräftigt, dass der Längstlebende bei Verfügungen über das Nachlassvermögen unter Lebenden nicht beeinträchtigt sein soll."

"Die im gemeinschaftlichen Testament verwendete Formulierung hat das OLG demnach dahingehend ausgelegt, dass der Erblasser zwar zu Lebzeiten berechtigt war, über das gesamte vormalige Vermögen der Ehegatten zu verfügen, nicht jedoch dazu, eine anderweitige testamentarische Verfügung zu errichten"


-- Editier von nissx am 20.07.2017 13:04

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