Wechsel des Hauptwohnsitzes

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Wechsel des Hauptwohnsitzes

Guten Tag,

Ich ein Motorrad und habe dieses auch in meinem Landkreis angemeldet. Zum Studieren bin ich aber in eine andere Stadt (bzw. anderer Landkreis) gezogen. Bis jetzt habe ich in dieser Stadt einen Nebenwohnsitz angemeldet. Jedoch gibt es Förderungen der Uni, wenn man in dieser Stadt den Hauptwohnsitz anmeldet.
Meine Frage ist nun, ob ich beim ändern des Hauptwohnsitzes auch das Nummerschild und Fahrzeugschein des auf mich angemeldeten Motorrads ändern muss.

MfG Wolle9

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Es gibt Bundesländer, da kann man sein Nummernschild mitnehmen wenn man nur den Landkreis innerhalb dieses Bundeslandes wechselt ( zb. Sachsen).
Alles ander bleibt wie gehabt.

-Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
(Bei vor Oktober 2005 abgemeldeten Fahrzeugen ersetzt die grüne Abmeldebescheinigung den Fahrzeugschein)
- Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung
(Nicht notwendig bei deren Eintragung im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I oder wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
- Bescheinigungen der noch gültigen Abgasuntersuchung
(Nicht notwendig, wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen