Guten Tag,
Ich ein Motorrad und habe dieses auch in meinem Landkreis angemeldet. Zum Studieren bin ich aber in eine andere Stadt (bzw. anderer Landkreis) gezogen. Bis jetzt habe ich in dieser Stadt einen Nebenwohnsitz angemeldet. Jedoch gibt es Förderungen der Uni, wenn man in dieser Stadt den Hauptwohnsitz anmeldet.
Meine Frage ist nun, ob ich beim ändern des Hauptwohnsitzes auch das Nummerschild und Fahrzeugschein des auf mich angemeldeten Motorrads ändern muss.
MfG Wolle9
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Wechsel des Hauptwohnsitzes
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Es gibt Bundesländer, da kann man sein Nummernschild mitnehmen wenn man nur den Landkreis innerhalb dieses Bundeslandes wechselt ( zb. Sachsen).
Alles ander bleibt wie gehabt.
-Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
(Bei vor Oktober 2005 abgemeldeten Fahrzeugen ersetzt die grüne Abmeldebescheinigung den Fahrzeugschein)
- Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung
(Nicht notwendig bei deren Eintragung im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I oder wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
- Bescheinigungen der noch gültigen Abgasuntersuchung
(Nicht notwendig, wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter
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