Wechsel der Gesellschaftsform
31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 233883 Aufrufe Mehr zum Thema:GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht
Eine GmbH lässt sich ganz beliebig in jede andere Gesellschaftsform umwandeln:
Sie kann in eine AG, in eine OHG oder KG, in eine GbR, in eine Partnergesellschaft und in das Unternehmen eines Einzelunternehmers (aus einer Ein-Mann-GmbH) umgewandelt werden.
Aufgepasst:
Pensionsrückstellungen müssen bei der Umwandlung in eine Personengesellschaft nicht versteuert oder gar aufgelöst werden, wohl aber bei der Umwandlung in ein Einzelunternehmen!
Stille Reserven müssen nicht aufgedeckt und als Gewinne versteuert werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: GmbH - 'Die' GesellschaftsformSeite 2: Wer kann eine GmbH gründen?Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?Seite 4: Die Stellung des GeschäftsführersSeite 5: Wer sind die Gesellschafter?Seite 6: Die StammeinlageSeite 7: Haftung der GesellschafterSeite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?Seite 9: Die Ein-Mann-GesellschaftSeite 10: Steuerrechtliches der GmbHSeite 11: Wechsel der Gesellschaftsform



