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Wechsel der Gesellschaftsform

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 233883 Aufrufe
Mehr zum Thema:

GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht

Eine GmbH lässt sich ganz beliebig in jede andere Gesellschaftsform umwandeln:
Sie kann in eine AG, in eine OHG oder KG, in eine GbR, in eine Partnergesellschaft und in das Unternehmen eines Einzelunternehmers (aus einer Ein-Mann-GmbH) umgewandelt werden.

Aufgepasst:
Pensionsrückstellungen müssen bei der Umwandlung in eine Personengesellschaft nicht versteuert oder gar aufgelöst werden, wohl aber bei der Umwandlung in ein Einzelunternehmen!
Stille Reserven müssen nicht aufgedeckt und als Gewinne versteuert werden.




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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: GmbH - 'Die' Gesellschaftsform
Seite 2: Wer kann eine GmbH gründen?
Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?
Seite 4: Die Stellung des Geschäftsführers
Seite 5: Wer sind die Gesellschafter?
Seite 6: Die Stammeinlage
Seite 7: Haftung der Gesellschafter
Seite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?
Seite 9: Die Ein-Mann-Gesellschaft
Seite 10: Steuerrechtliches der GmbH
Seite 11: Wechsel der Gesellschaftsform

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