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Wechsel der Gesellschafsform

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 28398 Aufrufe
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Offene, Handelsgesellschaft, OHG

Alles in allem ist die OHG sehr wandlungsfähig.
Durch den Wechsel von Gesellschaftern aus der Rolle des Komplementärs in die des Kommanditisten oder durch die bloße Aufnahme von Kommanditisten lässt sich aus der OHG eine Kommanditgesellschaft machen.

Ist die OHG nicht mehr gewerblich, sondern nur noch freiberuflich tätig, wird sie kraft Gesetzes zur GbR .
Auch der Weg zur GmbH ist relativ einfach. - Die OHG wird nach den Regeln des Umwandlungsrechts zur GmbH. Die persönliche Haftung der Komplementäre endet jedoch nicht schon mit der Umwandlung, sondern erst, wenn alle Verbindlichkeiten der OHG erfüllt




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