Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Gesellschaftsrecht » 

Wechsel der Gesellschaftsform

AFP VOM 31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 234774 Aufrufe
Mehr zum Thema:

GbR, Gesellschaft, bürgerlichen, Rechts

Erreicht eine GbR die Größe eines kaufmännischen Betriebes, wird sie automatisch zur OHG und muss in das Handelsregister eingetragen werden. In diesem Fall finden dann die Regeln des Handelsgesetzbuches Anwendung.
Weiter gibt es die Möglichkeit für kleingewerbliche GbRs und solche, die nur das eigene Vermögen verwalten, sich durch die Eintragung in das Handelsregister in eine OHG umzuwandeln.
Auch zur Gesellschaftsform der Partnerschaft ist es kein weiter Weg, solange Gesellschafter und Betriebsvermögen nur gleich bleiben.
Von der GbR zur GmbH führt allerdings kein Weg an der Auflösung der alten und Neugründung der angestrebten Gesellschaftsform vorbei. - Eine direkte Umwandlung ist nicht möglich.


« Zurück | Seite: 12345678
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die GbR - Gesellschaft für fast jeden Zweck
Seite 2: Wer kann eine GbR gründen?
Seite 3: Was braucht man, um eine GbR zu gründen?
Seite 4: Der gemeinsame Zweck
Seite 5: So funktioniert die GbR
Seite 6: Die Haftung
Seite 7: Steuerrechtliches der GbR
Seite 8: Wechsel der Gesellschaftsform

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Harald Spöth
München
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?