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Wechsel Veranlagungsform

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Wechsel Veranlagungsform

Hallo,

eine Frage zur Veranlagungsform:

Wir sind verheiratet und wurden in 2010 getrennt veranlagt.

Für 2011 hat meine Frau (versehentlich) wieder die getrennte Veranlagung gewählt, eine Einkommensteuererklärung abgegeben und auch den Bescheid erhalten (Nachzahlung, da nur für STKL 3 Lohnsteuer gezahlt).

Ich habe für 2011 noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben.

Wir möchten jetzt für 2011 zusammenveranlagt werden, da dies die Nachzahlung (durch Splittingtarif) verhindern würde.

Fragen:

a) Wer muss Einspruch gegen den Steuerbescheid / Widerspruch einlegen? Nur meine Frau oder wir beide, d.h. müsste ich auch der getrennten Veranlagung widersprechen, obwohl noch keine Erklärung 2011 abgegeben?

b) Sollen wir mit dem Einspruch auch gleich die gemeinsame Steuererklärung schriftlich einreichen? Oder erst Reaktion auf den Einspruch / Widerspruch abwarten?

Im voraus vielen Dank für eine Lösung.



von ahnungsloser2023 am 16.08.2012 11:16
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Wechsel Veranlagungsform
a) Nur deine Frau, da sich der Bescheid nur gegen sie richtet.
b) Wenn die Erklärung fertig ist, warum nicht? Dann kann alles in einem Aufwasch erledigt werden.


von Tom998 am 16.08.2012 16:30
Status: Legende (483 Beiträge)
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