Wechsel Kleinunternehmerregelung > Normalbesteuerung / Was wird besteuert?

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel Kleinunternehmerregelung > Normalbesteuerung / Was wird besteuert?

Hallo an alle,

habe eine Frage:

Ich habe letzten September ein Unternehmen gegründet, bei dem die Kleinunternehmerregelung zutrifft. Ich weiss nicht mehr genau was ich beim vorraussichtlichen Umsatz hingeschrieben habe, ich wusste auf jeden Fall nicht dass dieser anteilig zu berechnen ist.

Nun habe ich in den verbleibenden Monaten von 2016 mehr Umsatz gemacht, als ich nach der anteiligen Rechnung hätte machen dürfen. Das bedeutet, dass ich ab 01/2017 normal besteuert werde, oder?

Ich handele mit gebrauchten, originalen Autorädern (Audi,BMW,etc.). Diese kaufe ich von privat (Mwst. nicht ausgewiesen). Somit weise ich auf meinen Ausgangsrechnungen auch keine MwSt. aus (=Differenzbesteuerung). Welchen Anteil davon habe ich nun zu besteuern? Den Gewinn?

Weiterhin: Ab welchem Zeitpunkt, also welcher Höhe meines Umsatzes beginnt diese Normalbesteuerung? Einen gewissen "Freibetrag" habe ich ja, etwa 5833€ laut meiner Berechnung.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten

LG

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18 Antworten
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Zitat:
Das bedeutet, dass ich ab 01/2017 normal besteuert werde, oder?

ja!

Zitat:
Welchen Anteil davon habe ich nun zu besteuern? Den Gewinn?

Soweit Sie die USt meinen, hat das FG Köln im vergangenen Jahr entschieden, dass für die Berechnung des für die Kleinuntenehmerregelung maßgeblichen Gesamtumsatzes nur die sogenannte Marge entscheidend sei (Urteil vom 13.04.2016 – Az.: 9 K 667/14 ).
Gegen dieses Urteil wurde jedoch Revision beim BFH eingelegt (Az.: XI R 7/16 ). D.h., bis zur abschließenden Entscheidung gilt auf jeden Fall die derzeitige Verwaltungsaufassung, nach der der gesamte Umsatz (= Einnahme) in die Berechnung fließt.

Zitat:
Ab welchem Zeitpunkt, also welcher Höhe meines Umsatzes beginnt diese Normalbesteuerung? Einen gewissen "Freibetrag" habe ich ja, etwa 5833€ laut meiner Berechnung.

Verstehe ich nicht. Meinen Sie die Einkommensteuer? Bei der USt beginnt es bei null Euro...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für ihre Antwort!

Ich glaube, sie vermischen da zwei Fragen.

Die erste lautet: Beispiel: Ich kaufe einen Radsatz für 100€. Diesen verkaufe ich für 150€. Nun besteuere ich doch auf Basis der Differenzbesteuerung nur die 50€ Gewinn und nicht die 150€ Umsatz, oder?

Die zweite: Fällt man unter die Kleinunternehmerregelung darf man 17500€ / Jahr umsatzsteuerfrei machen. Da ich aber erst im September begonnen habe, wird dies doch anteilig gerechnet, sprich 17500€ / 12 Monate x verbleibende Monate des Jahres (September-Dezember). Und da kommt bei mir 5833€ raus. Sprich ich hätte im Jahre 2016 diese 5833€ Umsatz machen dürfen. Und nun die Frage: Was muss ich besteuern? Den gesamten Umsatz von 2016 oder nur den Umsatz, der über diesen umsatzsteuerbefreiten Betrag von 5833€ hinaus ging?

-- Editiert von daves1 am 07.03.2017 20:21

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Zitat:
Die erste lautet: Beispiel: Ich kaufe einen Radsatz für 100€. Diesen verkaufe ich für 150€. Nun besteuere ich doch auf Basis der Differenzbesteuerung nur die 50€ Gewinn und nicht die 150€ Umsatz, oder?

Jein, die Steuer wird aus der Marge berechnet, d.h. Sie besteuern 42,02 EUR

Zitat:
Was muss ich besteuern? Den gesamten Umsatz von 2016 oder nur den Umsatz, der über diesen umsatzsteuerbefreiten Betrag von 5833€ hinaus ging?


Für 2016 gar nichts, da Sie unter dem voraussichtlichen Umsatz von 50.000 EUR p.a. blieben. Die 17.500 EUR bzw. 5.833 EUR sind ein "Vorjahreswert", die für das Folgejahr maßgeblich sind.

Bsp.:
Umsatz 2015: 10.000 EUR - keine Steuer
Umsatz 2016: 20.000 EUR - keine Steuer
Umsatz 2017: 15.000 EUR - Steuer, da im Vorjahr 17.500 EUR überschritten wurden und zwar auf den gesamten Betrag.



-- Editiert von Cybert. am 07.03.2017 21:11

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie komme ich auf 42,02€?

Wieso auf den gesamten Betrag? Ich unterliege doch der Differenzbesteuerung?

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Zitat:
Wie komme ich auf 42,02€?

50,00 EUR / 1,19

Zitat:
Wieso auf den gesamten Betrag? Ich unterliege doch der Differenzbesteuerung?

Dann entsprechend aus der Marge. Das Beispiel sollte lediglich verdeutlichen, dass das Überschreiten der maßgeblichen Grenze Auswirkungen erst auf das Folgejahr hat.
Ersetzen Sie "und zwar auf den gesamten Betrag" durch "und zwar auf die gesamte Marge" (bzw. "aus").

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke!

Noch eine Frage hinerher: Kann ich die Materialien (Felgenreiniger, Versandmaterial) steuerlich geltend machen? Sprich die Mehrwertsteuer absetzen?

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Ja, auch bei der Differenzbesteuerung können Sie die Vorsteuer aus den übrigen Aufwendungen grds., d.h. unter den Voraussetzungen des § 15 UStG absetzen. Natürlich nur, in dem Zeitraum, in dem Sie kein Kleinunternehmer sind oder auf die Anwendung verzichten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso! Danke!

Wie sieht das aus mit Fahrtkosten (Abholung der Räder)? Das Auto welches ich nutze ist weder auf meinen Namen angemeldet noch versichert. Fahrtenbuch führe ich auch nicht. Da habe ich wohl keine Chance oder?

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Vorsteuer kann ja eh nur aus den Kosten ohne Versicherung und Kfz-Steuer geltend gemacht werden, also z.B. Treibstoff, Reparaturen, Ersatzteile. Voraussetzung ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung u.a. mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift, zumindest bei Bruttobeträgen von mehr als 100 EUR und dass die Leistung für Ihr Unternehmen ausgeführt wurde.
Aus diesen Leistungen könnte anteilig der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#10
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich besitze leider nur die Tankquittungen. Dort steht ja kein Name drauf. Reicht das?

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#11
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Ich könnte mir vorstellen, dass Ihr Finanzamt mit einem anteiligen Abzug, der zu der unternehmerischen Fahrleistung passt und bestenfalls von Ihnen mit Ihrer ec- oder Kreditkarte bezahlt wurde, kein Problem hat. Dies aber ohne Gewähr.
Eine andere Möglichkeit haben Sie ja eh nicht, als es so zu machen...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#12
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, ich spreche das dann mal genauer mit meinem Steuerberater durch.

Vielen lieben Dank für all die tollen Antworten!

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss den Thread nochmal kurz hoch holen.

Da jetzt der Fall eingetreten ist, dass ich für 2017 der Regelbesteuerung unterliege, muss ich nochmal rechnen.

Gehe ich richtig mit folgender Annahme:

Da ich gebraucht von Privatpersonen einkaufe, unterliege ich der Differenzbesteuerung?
--> Bedeutet, dass ich an das Finanzamt 19% des Betrags von Verkauf - Einkauf abführe? Und nicht 19% meines jährlichen Gesamtumsatzes?

Danke schon mal :-)

-- Editiert von daves1 am 18.11.2017 00:51

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#14
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Ja, das ist richtig.
Evtl. können noch Vorsteuerbeträge abgezogen werden, aber die Umsatzsteuerschuld haben Sie zutreffend berechnet.
Der Gesamtumsatz ist jedoch maßgeblich für die Ermittlung der Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung für 2018.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#15
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Bedeutet das, dass ich wenn ich unter 17.500€ Umsatz liege, für 2018 wieder Kleinunternehmer werden kann?

Danke!

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#16
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Und wenn Ihr voraussichtlicher Umsatz 2018 50.000 EUR nicht übersteigt: ja!
Beachten Sie aber, dass vereinfacht gesagt die vereinnahmten Entgelte hierfür maßgeblich sind und nicht die Marge!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#17
 Von 
daves1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sprich der Umsatz?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Ja, vereinnahmter Umsatz.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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