Hallo,
ich würde gern mein KFZ (zu 23% gewerbl. genutzt) zum aktuellen Schwacke-Listenpreis ins Privatvermögen wechseln, und zwar 1 Monat vor dem Verkauf.
Den ermittelten Schwacke-Wert würde ich ausdrucken und abheften.
Grund ist da ich vermute das der reale Verkaufspreis 1000,- Euro höher liegt.
Sind Probleme mit dem Finanzamt diesbzgl. zu erwarten wenn der Verkaufspreis dann 1000,- Euro höher liegt?
Oder wäre es intelligenter die Zeitspanne größer zu wählen, also z.b. 6 Monate anstatt 1 Monat?
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Wechsel KFZ ins Privatvermögen 1 Monat vor Verkauf
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Dazu gibt es eine nette Geschichte.
Steuerpflichtiger zum Finanzamtsprüfer:
"Wie lange hätte ich warten müssen, damit eine solche Gestaltung akzeptiert wird?"
Finanzamtsprüfer:
"Immer genau einen Tag länger als Sie gedacht hätten."
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Wie, @WWW-Schizo, definierst Du Intelligenz?
@Becksgold, super, genau die richtige Antwort.
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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"
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meiner Meinung nach kann das Finanzamt gegen diesen Weg nichts machen denn die Schwacke Liste wird vom Finanzamt als rechtsgültig anerkannt.
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quote:
die Schwacke Liste wird vom Finanzamt als rechtsgültig anerkannt.
Wo hast Du das denn her ?
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Ich definiere `mal "Intelligenz" zur gestellten Frage.
Wenn der Teilwert des Kfz. zum Zeitpunkt der Entnahme 1.000 € höher als der Schwacke-Richtwert liegt, dann wäre es steuerrechtlich intelligent, diesen höheren Teilwert als Entnahmewert anzusetzen. Der Ansatz des niederen Wertes wäre als unintelligent zu bezeichnen, da das Bußgeld für die Steuerverkürzung größer 1.000 € betragen würde.
Ich gehe einmal davon aus, dass die IP-Adresse des Fragenden schon amtlich gespeichert wurde. Speichern, nachfragen, recherchieren dauert 25 Minuten. Arbeitszeit und gesamte Kosten ins Verhältnis zum Bußgeld gesetzt, ein sehr guter Schnitt, für den ...
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