Wechsel KFZ ins Privatvermögen 1 Monat vor Verkauf

24. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)
Wechsel KFZ ins Privatvermögen 1 Monat vor Verkauf

Hallo,

ich würde gern mein KFZ (zu 23% gewerbl. genutzt) zum aktuellen Schwacke-Listenpreis ins Privatvermögen wechseln, und zwar 1 Monat vor dem Verkauf.

Den ermittelten Schwacke-Wert würde ich ausdrucken und abheften.

Grund ist da ich vermute das der reale Verkaufspreis 1000,- Euro höher liegt.

Sind Probleme mit dem Finanzamt diesbzgl. zu erwarten wenn der Verkaufspreis dann 1000,- Euro höher liegt?

Oder wäre es intelligenter die Zeitspanne größer zu wählen, also z.b. 6 Monate anstatt 1 Monat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Dazu gibt es eine nette Geschichte.

Steuerpflichtiger zum Finanzamtsprüfer:

"Wie lange hätte ich warten müssen, damit eine solche Gestaltung akzeptiert wird?"

Finanzamtsprüfer:

"Immer genau einen Tag länger als Sie gedacht hätten."



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#2
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Wie, @WWW-Schizo, definierst Du Intelligenz?

@Becksgold, super, genau die richtige Antwort.


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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

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#3
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

meiner Meinung nach kann das Finanzamt gegen diesen Weg nichts machen denn die Schwacke Liste wird vom Finanzamt als rechtsgültig anerkannt.

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#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
die Schwacke Liste wird vom Finanzamt als rechtsgültig anerkannt.

Wo hast Du das denn her ?



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#5
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Ich definiere `mal "Intelligenz" zur gestellten Frage.

Wenn der Teilwert des Kfz. zum Zeitpunkt der Entnahme 1.000 € höher als der Schwacke-Richtwert liegt, dann wäre es steuerrechtlich intelligent, diesen höheren Teilwert als Entnahmewert anzusetzen. Der Ansatz des niederen Wertes wäre als unintelligent zu bezeichnen, da das Bußgeld für die Steuerverkürzung größer 1.000 € betragen würde.

Ich gehe einmal davon aus, dass die IP-Adresse des Fragenden schon amtlich gespeichert wurde. Speichern, nachfragen, recherchieren dauert 25 Minuten. Arbeitszeit und gesamte Kosten ins Verhältnis zum Bußgeld gesetzt, ein sehr guter Schnitt, für den ...

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