Wechsel Internetanbieter - Haftung für Gebühren?
Hallo!
Ich habe eine Frage bzgl. eines Wechsels von einem Internetanbieter. Wenn der Kunde bei einem Internetanbieter kündigen will (es wurde keine Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, also die gesamten Anschlussgebühren wurden bezahlt, dafür ist man nicht gebunden), weil es in letzten Monaten zu Problemen gekommen ist, die nicht behoben wurden und der Kunde von der Kundenbetreuung bzgl einer Rückerstattung von Gebühren belogen wurde und das letzte Telefonat mit der Kundenbetreuung etwa so endete:
"Eigentlich wollte ich nett sein und Ihnen die Gebühr gleich rückerstatten, aber jetzt habe ich dazu keine Lust mehr (weil der Kunde angeblich zu unfreundlich war). Ich habe jetzt im System eingegeben, dass das Geld nicht zurücküberwiesen werden soll, damit meine Kollegen das auch sehen. Sie brauchen also nicht nochmal anzurufen und es zu probieren."
Zum Verständnis: Die Gebühren sollten zurückerstattet werden, weil der Kunde die Gebühren nicht verursacht hat.
Kann der Kunde die
a) Die Anschlussgebühren von dem jetzigen Anbieter zurückverlangen
oder
b) Muss bei einem Wechsel der alte Anbieter für die neu entstehenden Anschlussgebühren haften?
Z.B. mit der Begründung, der Anbieter hat den Schaden (neuen Anschlussgebühren) zu vertreten, weil der Kunde durch das Verhalten des alten Anbieters das Vertrauen in ein Vertragsgemäßes Verhalten und gerechtes Behandeln von Kunden verloren hat und der Wechsel zu einem anderen Anbieter begründet/gerechtfertigt ist?
Hat irgenjemand noch Ideen?
Viele Grüße,
rubysapphire
von rubysapphire am 08.06.2012 11:32
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