Hallo zusammen,
ich bin zwar Versicherungskaufmann, aber der gestern erhaltene Brief meiner Versicherung irritiert mich etwas.
Ich habe einen Wasserschaden im Bad, hervorgerufen durch eine undichte Fuge.
Gutachter war da, Duschwanne ist raus und Trocknung läuft. Angebot über die Wiederherstellung liegt bei ca 2000€ brutto.
Nun bekomme ich einen Brief, in dem sinngemäß steht: "Der Schaden ist durch eine undichte Versiegelung aufgetreten. Die Beseitigung dieses Schadens fällt nicht unter der Versicherungsschutz. Für Folgeschäden besteht jedoch Versicherungsschutz."
Nach meinem Verständnis und so wie ich es gelernt habe, dürfte bei der Wiederherstellung doch nur die neue Silikonfuge nicht bezahlt werden...oder sehe ich das falsch?!
Danke und Gruß
Fachwirt
Wasserschaden undichte Silikonfuge
20. März 2016
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Frage vom 20. März 2016 | 09:56
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 54x hilfreich)
Wasserschaden undichte Silikonfuge
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 20. März 2016 | 14:15
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Ich versteh das Problem nicht?
Der Brief sagt doch genau das aus, was du auch denkst.
#2
Antwort vom 20. März 2016 | 14:32
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 54x hilfreich)
Also ich finde die Formulierung recht ungenau. Ein Laie kann da doch gar nichts mit anfangen und wird dadurch verunsichert.
Und jetzt?
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